Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...??? (Allgemeines)

Kasandra, Monday, 02.09.2024, 23:00 (vor 434 Tagen)

Hallo @ all,

wie ist mit einem solchen Fall umzugehen?

MA hatte bis ca. Mitte 2022 einen GdB 50 befristet als Heilungsbewährung. Selbstverständlich wurden den MA der Zusatzurlaub etc. bewilligt und erbracht.

Nach Ablauf hat das VA nur noch einen GdB von 10 erteilt.

Hier legte der MA Widerspruch ein und befindet sich nun im Klageverfahren. GA auf richterliche Anweisung ist erfolgt, GA liegt noch nicht vor - Verhandlung und Ergebnis offen!

Im Sozialrecht hat der MA weiterhin durch die Hemmung der Klage einen GdB von 50.

Nur kann der MA dies nicht dem AG anhand eines Bescheides oder Ausweises darlegen.

Wie kann der MA das die Hemmung ggüber des Arbeitgebers darlegen um noch den GdB 50 aktuell zu Beweisen?

Das VA ist absolut unterirdisch. Soll ich dem MA raten, aufgrund der Hemmung darauf zu bestehen einen "verlängerten" SB-Ausweis anzufordern, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.
Dies wäre aus meiner Sicht der richtige Weg!

Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Fällen?

Wie gesagt, der AG nicht nicht negativ eingestellt, aber er braucht auch eine Grundlage!

Bin sehr neugierig auf Eure Erfahrungen und Unterstützung sowie Diskussionen.

Viele Grüße,

Kasandra

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

Cebulon, Tuesday, 03.09.2024, 00:12 (vor 434 Tagen) @ Kasandra

Soll ich dem MA raten, aufgrund der Hemmung darauf zu bestehen einen "verlängerten" SB-Ausweis anzufordern, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.

Solange ein Bescheid wegen Verfahrensschritten bzw. Rechtsbehelfen noch nicht rechtskräftig geworden ist, bleibt der alte Bescheid in Kraft gem. § 86a SGG. Der Schwerbehindertenausweis muss für voraussichtliche Dauer des Verfahrens verlängert werden.

Für verständige Versorgungsämter ist das i.d.R. eine Selbstverständlichkeit nach dem § 199 SGB IX: „am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides“. Siehe dazu auch VdK-Merkblatt und das ifb-Lexikon.

Gruß,
Cebulon

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

bifavi, Hessen, Tuesday, 03.09.2024, 08:16 (vor 434 Tagen) @ Kasandra

Guten Morgen Kassandra,

in die weitere Betrachtung sollte der § 199 herangezogen werden.
Solange wie der herabsetzende Bescheid keine Rechtskraft hat und noch keine 3 Monate nach Eintritt der Rechtskraft verstrichen ist, ist der schwerbehinderte Mensch als solches zu würdigen.
Ausweis ist beim zuständigen VA zu verlängern.

Mit dieser Taktik schon einige Mitarbeiter in die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte bekommen.


Gruß
Bifavi

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

Kasandra, Tuesday, 03.09.2024, 19:53 (vor 433 Tagen) @ Kasandra

Hallo,

danke für Eure Antworten!

Genau so sehe ich es auch! Ich konnte heute mit dem MA telefonieren und wollte eine Kopie des aktuellen Ausweises.

Den hat der MA nicht. WEIL - der Rechtsbeistand des MA hat den MA nicht informiert, dass durch die Klage die Hemmung vorliegt!!!! Was ein Brett!!!

Setzen und sechs für den Rechtsbeistand!

Der MA wird nun umgehend einen Ausweis beantragen.

Auch das GA hat der MA - welches vom SG in Auftrag gegeben habt - beim RA angefordert.

Der MA sagte, ich warte noch auf das GA. Da habe ich ihn gestern aufgeklärt - dass das GA - an den Auftraggeber - sprich das SG geht und dann an seinen RA und das VA versendet wird.

Der MA hat gestern Abend noch seinen RA aufgefordert - das GA zu erhalten. Bis heute spätnachmittags noch keine Reaktion von seinen RA. Lt. Aussage des MA - hatte der GA gesagt, das GA dauert max. 4 Wochen. Somit sollte es bereits seit ca. 5 Monaten allen Parteien vorliegen!!!!

Auch schien der MA noch keinen weiteren Schriftsatz zur Kenntnis von seinem RA erhalten zu haben.

Traurig traurig, das Sozialrecht wird hier so gering bezahlt, da ist es wirklich eine Glücksache einen engagierten RA zu bekommen.

Leider sehe ich perspektivisch mit viel Glück einen GdB von 30 und wir können die Gleichstellung beantragen. Aber dann haben wir auch schon mal etwas gewonnen.

Die Motivation des MA war - er hat ein Organ verloren - muss halbjährlich Arzttermine wahrnehmen und die 5 Tage Zusatzurlaub - davon 2 abgezweigt.
Mit dem Vorgehen war der MA fein - obwohl der Zusatzurlaub ja zur Erholung sein soll und nicht zur Abdeckung von Arztterminen.

So gesehen, ich bin froh, dass unsere Personalabteilung sehr aufmerksam war und nachgefragt hat. :-)

Es bleibt spannend und ich habe den MA jetzt kennen gelernt und versuche so gut wie möglich zu unterstützen.

Das ist doch auch schon mal was!

Viele Grüße

Kasandra

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

ST, Wednesday, 04.09.2024, 08:50 (vor 433 Tagen) @ Kasandra

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich würde darum bitten, dass wir künftig wieder zu einer normalen Schreibweise zurückkehren. Ich lese sehr interessiert mit. Allerdings kann ich manche Beiträge nicht ganz durchsteigen, weil immer mit Abkürzungen gearbeitet wird, die vielleicht in der jeweiligen Organisationseinheit gebräuchlich sind, aber ein Außenstehender nicht wissen kann. Beispiele wären hier GA, SG, VA. Ich habe zwar ein Studium absolviert, aber das ist mir zu hoch:-). Also bitte weniger Aküfi;-)

Vielen Dank

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

Cebulon, Wednesday, 04.09.2024, 14:14 (vor 433 Tagen) @ ST

👍 👍👍 GA ist mir auch nicht geläufig in diesem Zusammenhang: Gabun? Geschäftsanweisung…?

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

Phönix, NRW, Wednesday, 04.09.2024, 17:14 (vor 433 Tagen) @ Cebulon

MA = Mitarbeiter
SG = Sozialgericht
RA = Rechtsanwalt
GA = Gutachten
VA = Versorgungsamt

Gruß
Phönix

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

Kasandra, Wednesday, 04.09.2024, 20:05 (vor 432 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

danke, genau so ist alles richtig!!!!

Dies sind für mich geläufige Abkürzungen - welche auch in anderen Foren standardmäßig genutzt werden.

Viele Grüße,

Kasandra

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

ST, Thursday, 05.09.2024, 12:23 (vor 432 Tagen) @ Kasandra

Danke für die Aufklärung.

Für manchen sind es geläufige Abkürzungen und für andere nicht. So ist das nun mal :-). Da ich nebenbei noch einen gut ausgefüllten 40h-Job habe, bin ich tatsächlich nur in diesem Forum hier unterwegs, dass mir schon manche hilfreiche Erkenntnis gebracht hat. Die SBV mit meinen ca. 40 zu Betreuenden muss nebenbei laufen.

Vielen Dank an alle fleißigen Frager und Antworter.

GA

Cebulon, Thursday, 05.09.2024, 14:00 (vor 432 Tagen) @ Kasandra

Dies sind für mich geläufige Abkürzungen - welche auch in anderen Foren standardmäßig genutzt werden.

Hallo Kasandra,

es mag schon sein, dass das für Dich „geläufig“ ist. Ich kenne weder ein Fachforum noch Gerichtsurteil, in dem diese Abkürzung GA standardmäßig genutzt wird, ohne dass zuvor wenigstens kurz angedeutet wird, was denn damit gemeint ist. ST hat da zumindest insoweit völlig Recht mit seiner durchaus berechtigten „Anregung“ für Leser ohne juristische Examina. Der Aküfi (Verzeihung, Abkürzungsfimmel) ist für Außenstehende ein Grausen Welche „anderen Foren“ sollen das denn sein mit einer vorgeblich „standardmäßigen“ GA-Abkürzung?

Und immer an den Leser denken
Es geht immer um die Leser, nie um den Schreiber🖋️ Also immer an die Leser denken! Nicht umgekehrt.

Gruß,
Cebulon

Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...???

Kasandra, Wednesday, 04.09.2024, 21:30 (vor 432 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Gabun = Land in Zentralafrika ist ja nun wirklich total sinnfrei!

Viele Grüße,

Kasandra

… und an die Leser denken

Cebulon, Friday, 06.09.2024, 13:25 (vor 431 Tagen) @ Kasandra

Gabun = Land in Zentralafrika

Das ist „schlau“.

Auch wenn nicht jede/r Ironie verstehen sollte: So viel Zeit muss sein, solche für Nichtjuristen nicht allgemein geläufige und teils sogar mehrdeutige Abkürzungen wie „GA“ kurz zu erklären oder aber auszuschreiben (so die gute Praxis etwa 6x Begriff „Gutachten“ ausgeschrieben in § 17 SGB IX).

Denn es geht da eben auch um die Lesbarkeit für viele 💯 Mitlesende: Daher immer an die Leser denken beim Posten! Denn sonst steigen wohl viele Leser:innen allein schon deswegen vorzeitig frustriert aus und werden so abgeschreckt: Wer hat schon Zeit und Lust, bei solchen GA-Abkürzungen erst in juristischen Verzeichnissen für Abkürzungen zu recherchieren, um mühsam derartige Abkürzungen zu „entschlüsseln“? Danke!

Gruß,
Cebulon

… und an die Leser denken

Scheeks, im MTK, Monday, 23.09.2024, 17:11 (vor 414 Tagen) @ Cebulon

... solche für Nichtjuristen nicht allgemein geläufige und teils sogar mehrdeutige Abkürzungen wie „GA“ kurz zu erklären oder aber auszuschreiben ...

Dabei bewährt es sich meistens schon, den Begriff mindestens beim ersten "Vorkommen" im Text auszuschrieben und dann das Kürzel in Klammen dahinter zu setzen á la "... Gutachten (GA) ..."
In Folge kann man dann das Kürzel häufiger nutzen - und es ist unschädlich, bei längeren Texten dann dennoch ab und zu mal wieder den ausgeschriebenen Begriff einzuflechten.

… und an die Leser denken

Cebulon, Monday, 23.09.2024, 19:28 (vor 413 Tagen) @ Scheeks

Dabei bewährt es sich meistens schon, den Begriff mindestens beim ersten "Vorkommen" im Text auszuschreiben und dann das Kürzel in Klammen dahinter zu setzen à la "... Gutachten (GA) ..."

👏 👏 👏

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