Angemessener Vorlauf (Allgemeines)

magheinz ⌂, Tuesday, 24.09.2024, 14:47 (vor 413 Tagen)

Wie schaut das bei euch aus? Mit welchem Vorlauf werdet ihr als SBV zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.
Ich hab gestern wieder drei Termine für Monat-Mittwoch, jeweils bis ca 18:00 bekommen.
Das Problem ist: so lange hat keine Kita auf und ich finde eine Woche einfach zu kurzfristig um mich da zu organisieren.

Wie läuft das bei euch und gibts da vielleicht sogar Rechtsprechung o.ä. zu?

Angemessener Vorlauf

Phönix, NRW, Tuesday, 24.09.2024, 17:10 (vor 413 Tagen) @ magheinz

Einfach §178 Abs.2 SGB IX anwenden, denn der Dienstgeber muss nicht nur informieren, sondern auch vor einen Entscheidung anhören und er trifft ja hinsichtlich der Termine Entscheidungen die einen Menschen mit Schwerbehinderung berühren. Bei uns werden Terminvorschläge unterbreitet, wobei die Personalleitung meist schon vorher über die Outlook Kalender gecheckt hat, wann die Teilnehmer zusammenfinden können.

Gruß
Phönix

Angemessener Vorlauf

ST, Tuesday, 24.09.2024, 17:34 (vor 413 Tagen) @ magheinz

Also ich werde bereits in die Terminfindung mit einbezogen. Meistens ist da noch nicht klar, ob sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben.

Wenn dann keine Bewerbung der Personengruppe dabei ist, dann wird der Termin für mich als SBV eben wieder storniert. Aber solange habe ich diesen Termin im Kalender. Meistens ist die Terminfindung 2 - 3 Wochen vor dem eigentlichen Termin. Die Bewerber werden in der Regel mit einer Frist von 1 - 2 Wochen zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Viele Grüße

ST

Angemessener Vorlauf

Cebulon, Tuesday, 24.09.2024, 17:55 (vor 412 Tagen) @ magheinz

Das Problem ist: so lange hat keine Kita auf und ich finde eine Woche einfach zu kurzfristig um mich da zu organisieren.

Mit enger Zusammenarbeit nach § 182 Abs. 1 SGB IX hat das nichts zu tun, eher mit Behinderung der SBV nach § 179 Abs. 2 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

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