Stellt sich immer auch die Frage, welche Datengrundlage von der HR Abteilung herangezogen wird!
Die jährliche Meldung an die Bundesagentur für Arbeit beinhaltet die Daten aus dem Vorjahr. Wird aus dem Lohnprogramm eine Liste gezogen, fehlen alle, die aus der Lohnfortzahlung raus sind, die aber trotzdem ein Teilnahmerecht für die Versammlung haben. Eine separate Liste zu führen, dazu sieht man sich in unsere HR Abteilung nicht in der Lage und dem muss ich zustimmen!
Bleibt eigentlich nur eine eigene fortlaufend geführte Liste, die aber mit den Aufgaben der SBV und dem Datenschutz kollidieren könnte, dies lässt sich aber auch regeln! Der mir vorliegende Datenbestand weicht immer im Positiven vom Bestand der HR Abteilung ab, ich habe mehr Schwerbehinderte und Gleichgestellte, als der HR Abteilung bekannt!
Man kann sich daran orientieren, dass einzuladen ist, wer das aktive Wahlrecht hat und natürlich der Arbeitgeber.
Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodel) haben kein Wahlrecht, sind daher auch nicht zur Versammlung einzuladen und dies ist eine der wenigen Ausnahmen, ebenso die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, bei denen sich die Altersrente unmittelbar anschließen wird. Mitarbeiter in Elternzeit haben ein Wahlrecht und sind einzuladen!
Gruß
Phönix