Schwellenwert 100 unterschritten (Freistellung)

snoopy, Thursday, 10.10.2024, 15:50 (vor 393 Tagen)

Ich bin Vertrauensperson im öffentlichen Dienst und hatte zum Zeitpunkt meiner Freistellung ca. 110 zu betreuende Beschäftigte. Aufgrund hoher Altersstruktur bzw. Abwanderung sind es nun keine 90 Personen mehr. Es hat zwar bisher niemand meine Freistellung in Frage gestellt, jedoch frage ich mich, wie die rechtliche Situation ist. Dem Personalrat wurde bereits eine komplette Freistellung entzogen wegen Unterschreitung der vorherigen Belegschaftsstärke, was laut PR-Vorsitzendem zwar unschön, aber rechtens war. Heißt nicht, dass es beim Schwerbehindertenrecht auch so ist. Kennt jemand dazu eine Rechtsprechung oder einen Kommentar?

Schwellenwert 100 unterschritten

Cebulon, Thursday, 10.10.2024, 17:25 (vor 392 Tagen) @ snoopy

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX lautet:
„Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig.“

Es geht also darum, ob „in der Regel“ der Schwellenwert 100 unterschritten wird oder nur vorübergehend. Wenn dauerhaft, sind Verhandlungen angesagt nach Halbsatz 2 („weitergehende Vereinbarungen sind zulässig“), falls der Arbeitgeber das Thema SBV-Vollfreistellung aufgreifen sollte.

Gruß,
Cebulon

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