Nachwahl 3. Stellvertreter (Stellvertreter/in)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Friday, 11.10.2024, 16:15 (vor 399 Tagen)

Wir sind ein Betrieb mit 110 sb Mitarbeitern, viele im Außendienst und Homeoffice tätig, mit großen Entfernungen (> 100 km) zwischen den einzelnen kleineren Betriebsteilen. Deshalb und weil sowohl VP als auch 1. Stelli in Teilzeit arbeiten, gibt es insg. 4 Stellis, Jetzt hat der 3. Stelli seinen Rücktritt erklärt. Wir brauchen aber 4 Personen, um die ganzen Außentermine zu schultern. Dürfen wir nachrücken lassen, oder müssen wir tatsächlich neu wählen? Wenn ja, alle 4 Stellis oder nur eine Person, mit Wahlvorstand, Wahlausschreiben, oder würde eine kurzfristig angekündigte Briefwahl und der Kandidatenliste von 2022 ausreichen?

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LG, CHM

Nachwahl 3. Stellvertreter

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.10.2024, 17:07 (vor 399 Tagen) @ CHM

Hallo,

solange es noch mindestens eine Stellvertretung gibt, ist eine Nachwahl unzulässig.

Wenn Stelli Nr. 3 sein Amt niederlegt, rückt Stelli Nr. 4 auf Platz 3.

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&Tschüß

Wolfgang

Nachwahl 3. Stellvertreter

Cebulon, Friday, 11.10.2024, 18:26 (vor 399 Tagen) @ CHM

Wie schon geschrieben ist Nachwahl ausgeschlossen – es sei denn, sämtliche Stellvertreter legen Amt nieder. Dann und nur dann käme eine Nachwahl in Betracht.

Gruß,
Cebulon

Nachwahl 3. Stellvertreter

magheinz ⌂, Friday, 25.10.2024, 18:22 (vor 385 Tagen) @ Cebulon

gilt das auch wenn im vereinfachten Wahlverfahren damals die Wahlversammlung festgelegt hat, dass es 4 Stellis gibt?

Nachwahl 3. Stellvertreter

Cebulon, Friday, 25.10.2024, 18:31 (vor 385 Tagen) @ magheinz

gilt das auch wenn im vereinfachten Wahlverfahren damals die Wahlversammlung festgelegt hat, dass es 4 Stellis gibt?

Absolut richtig, wie schon hier und hier geschrieben.

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