Beteiligung der SBV bei Versetzung Kurznachricht LAG Düsseldorf (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Thursday, 14.11.2024, 15:22 (vor 390 Tagen)

Hallo Forum,

anbei mal eine nicht so schöne Kurznachricht aus dem LAG Düsseldorf.


Sicherstellung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzung
Kurznachricht zu LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme, sodass es seiner Zustimmung bedarf. Nach § 164 Abs. 1 S. 4 SGB IX ist der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, diese über vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar, d.h. sofort, nach Eingang zu unterrichten. Die hier einschlägige Bewerbung des einem Schwerbehinderten Gleichgestellten lag dem Arbeitgeber vorliegend bereits seit längerem vor, sodass die Unterrichtung verspätet war. Zudem war die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX in Form der Anhörung zu beteiligen. Dennoch ist die Maßnahme in Form der Versetzung hierdurch nicht unwirksam geworden, da es sich um "Soll"-Vorschriften handelt.
Es ist ausschließlich Sache der Schwerbehindertenvertretung, ihre Beteiligungsrechte einzufordern und deren Beachtung mittels Ausübung der ihr hierzu gesetzlich eingeräumten Befugnisse zu sichern, soweit sie dies für erforderlich hält.
Soweit sie dies nicht tut, hat der Betriebsrat kein Recht, ersatzweise die Verletzung ihrer Rechte durch die Ausübung eines Zustimmungsverweigerungsrechts aus § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu sanktionieren.

Hier die Langfassung

Hoffe nur das BAG anders entscheidet.
Ich sehe das als Schwächung des § 99 BetrVG an. Kann sich der BR nicht mehr darauf berufen und als Ablehnungsgrund nehmen, obwohl ein Verstoß gegen ein Gesetz vorliegt.
:-(

LG
Bifavi

Beteiligung der SBV bei Versetzung Kurznachricht LAG Düsseldorf

Wortfrau, BaWü, Monday, 18.11.2024, 18:27 (vor 385 Tagen) @ bifavi

Ich finde es schlimm, dass die Rechte der SBV damit eigentlich regelmäßig ins Leere laufen, wenn der AG sich stur stellt.

Ich habe den gleichen Fall bei mir. Der AG versucht, die SBV an allen ihren Beteiligungsrechten zu hindern. Er hebelt jedwede Beteiligung aus.

Mehrmaliges Einfordern durch die SBV verpufft bzw. wird ignoriert.

Letztlich gäbe es nur die Möglichkeit, das anwaltlich/gerichtlich einzufordern. Aber das trägt ja nicht grad zur Entspannung eines ohnehin schlechten Verhältnisses bei.

Das ist etwas, was ich dem SGB IX ankreide: Dass es wenig "echte" Durchsetzungsrechte gibt. Außer der Nichtigkeit bei der Kündigung. Alles andere ist ein recht stumpfes Schwert...

Beteiligung der SBV bei Versetzung Kurznachricht LAG Düsseldorf

Cebulon, Monday, 18.11.2024, 18:52 (vor 385 Tagen) @ bifavi

Hoffe nur, dass das BAG anders entscheidet.

Siehe im Abschnitt „Verweigerungsgründe“ des BR/PR entsprechend hier. Wurde Rechtsbeschwerde eingelegt gegen LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23 - beim BAG? Aktenzeichen?

Das kann ich mir nicht vorstellen und hoffe, dass das nicht hält. Schließlich gehts um enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV und gesetzlich gebotene gegenseitige Unterstützung nach § 182 SGB IX, sowie Divergenz zu LAG Rheinland-Pfalz vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11 mit Anmerkung von Porsche B8-2012.

Gruß,
Cebulon

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