Online-Teilnahme der SBV an PR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Friday, 29.11.2024, 12:26 (vor 654 Tagen)

Hallo zusammen,
der Vertrauensperson ist es behinderungsbedingt nicht möglich, persönlich zur PR-Sitzung anzureisen (da 200 km entfernt vom Arbeitsort und für solche Strecken keine ausreichende Wegefähigkeit, außerdem Hin- und Rückfahrt plus Sitzung während der Arbeitszeit nicht machbar). Während Corona erfolgte eine Online-Zuschaltung. Der PR lehnt ab, dieses weiter zu ermöglichen. Können wir ihn jedoch dazu zwingen, mit dem Argument der behinderungsbedingt nicht vorhandenen Wegefähigkeit?

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LG, CHM

Online-Teilnahme der SBV an PR-Sitzung

Cebulon, Saturday, 30.11.2024, 15:02 (vor 652 Tagen) @ CHM

… außerdem Hin- und Rückfahrt plus Sitzung während der Arbeitszeit nicht machbar

Hallo,

dieses „Problem“ tritt ja regelmäßig auf bei allen Mandatsträger:innen in Teilzeit. Ob Anspruch auf Online-Zuschaltung dürfte wohl vom jeweiligen Personalvertretungsrecht (LPVG BW?) abhängen.

für solche Strecken keine ausreichende Wegefähigkeit

Dienstwagen mit Fahrer ordern, soweit verfügbar?

Gruß,
Cebulon

Online-Teilnahme der SBV an PR-Sitzung

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Monday, 02.12.2024, 11:19 (vor 651 Tagen) @ Cebulon

Danke Cebulon!
Wahrscheinlich habe ich keine Chance.

Ob Anspruch auf Online-Zuschaltung dürfte wohl vom jeweiligen Personalvertretungsrecht (LPVG BW?) abhängen.

im LPVG steht "Die SBV kann an allen Sitzungen des PR teilnehmen", und kann heißt nicht muss.
Insofern kann ich es nicht "erzwingen". Schade ist, dass man so als SBV nicht wirklich mitkriegt, was im Betrieb so läuft.

Dienstwagen mit Fahrer ordern, soweit verfügbar?

muss nicht sein, könnte mich privat fahren lassen, muss allerdings vor der Abfahrt auf häusl. Pflegedienst warten, die kommen niemals vor 8, und dann schaffe ich es nicht pünktlich zur Sitzung (2,5 - 3 Std. Fahrzeit, da 1mal längs durch Baden-Württemberg).

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LG, CHM

Online-Teilnahme der SBV an PR-Sitzung

Cebulon, Monday, 02.12.2024, 17:05 (vor 650 Tagen) @ CHM

Im LPVG steht "Die SBV kann an allen Sitzungen des PR teilnehmen", und kann heißt nicht muss.

Das ist nicht der Punkt: Zur Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenztechnik vergleiche § 34 Abs. 1a LPVG BW („sonstige teilnahmeberechtigte Personen“) und Innenministerium BW vom 31.03.2020.

Ich würde mich evt an Landesbehindertenbeauftragte bzw. das Ministerium für Inneres und Digitalisierung wenden, da zweifellos legitimes Interesse, Stichwort „angemessene Vorkehrungen“ wg. Zugänglichkeit.

Gruß,
Cebulon

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