Ausschreibungspflicht des AG (Allgemeines)

martine 282, Wednesday, 18.12.2024, 13:22 (vor 356 Tagen)

Hallo zusammen ,
Aus der heutigen BR Sitzung ergibt sich ein großes Fragezeichen.
Eine interne Stelle wurde ohne Ausschreibung besetzt. Aus meiner Sicht ergibt sich nach meiner Meinung eine Benachteiligung schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiter . Z.B. ist diese Dienststelle barrierefrei und keine Wechselschicht vorgesehen.
Was meint ihr ? Würde der Paragraf164 greifen ?

Vielen Dank im voraus
Martine

Ausschreibungspflicht des AG

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.12.2024, 17:01 (vor 356 Tagen) @ martine 282

Hallo,

natürlich greift hier § 164 Abs. 1 SGB IX. Der AG hätte Dich vor der Besetzung an der Prüfung beteiligen müssen.
Sollte die Stellenbesetzung noch nicht rechtlich umgesetzt sein, solltest Du die Maßnahme des AG sofort aussetzen.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion