Frage von der anderen Seite (Allgemeines)
Hallo liebe Gemeinde.
Ich habe mir natürlich die Forenregeln durch gelesen, eigentlich dürfte ich hier nicht schreiben, weil ich kein Mandatsträger bin. Aber ich habe vor, dies zu ändern, den Hintergrund versteht ihr, wenn ich kurz meine Geschichte erzähle.
Aufgrund einer psychischen Krankheit, welche das Versorgungsamt mit einem GdB50 belegt hat und aufgrund dessen einen temporären Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat, habe ich 2018 mit meinem damaligen Sozialpädagogen eine Umschulung beantragt habe. Sie ist bewilligt worden, hab sie von März 2019 bis Januar 2021 durchgezogen und mit einer guten drei abgeschlossen.
Ich habe seit dem 23.01.2021 ca. 202 Bewerbungen verschickt.
Was ich aber - leider - erst am 03.01.2025 erfahren habe:
Wenn jetzt Firma xy eine neue, offene Stelle beim Arbeitsamt meldet, dann hätte ab dem 23.01.2021 die Reha Abteilung - über die lief ja aufgrund meines GdBs die Umschulung - beim Arbeitgeberservice anklopfen und sagen müssen "Wir haben da Herrn xy". Hat zumindest mir am 03.01.2025 die Dame vom Arbeitgeberservice beim Arbeitsamt gesagt, weil einfach so darf der Arbeitgeberservice aufgrund von Datenschutz jetzt nicht.
Wenn ich jetzt hier im Forum den §164 im SGB9 lese, dann fall ich fast schon aus allen Wolken, weil ich mir denke "Lag es an mir, dass ich fast vier Jahre - 48 Monate - raus geworfen habe??"
Wie gesagt, dem Arbeitsamt war bekannt, dass ich einen GdB50 hatte.
Könnt ihr mir sagen, wie ich dem Arbeitsamt die Marschrichtung blasen kann? Weil ich persöhnlich habe jetzt in den letzten fast 48 Monaten wirklich nie den Fall gehabt, dass ein Unternehmen, das dem Arbeitsamt eine offene Stelle gemeldet hat, auf mich zugegangen ist bzw. meine Daten abgerufen hat. Ich kann es schriftlich nachweisen, weil ich Mitte November 2024 eine DSGVO Abfrage mit der Bitte, mir eine Kopie zukommen zu lassen, getätigt.
Gruß
Max