Beteiligung SBV während Antragsverfahren (Gleichstellung)
Es gibt vom BAG ein Beschluss Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.1.2020, 7 ABR 18/18 u.a. bzgl. Beteiligung der SBV während des Antragsverfahrens.
Hier wird meist eine Beteiligung ausgeschlossen bei "Umsetzung".
Ich ging bis dato davon aus, dass die SBV allgemein beteiligt/angehört werden muss, da der Antrag ab Tag der Stellung (erstmal) gilt und der Mensch bereits ab Antragsstellung quasi gleichgestelltr ist (bis der entgültig beschieden ist)