Konflikt innerhalb SBV (Stellvertreter/in)

DSBV, München, Saturday, 08.03.2025, 08:32 (vor 282 Tagen)

Hallo,

bin Stellvertreter.

Darf mir die eigentliche VP die Zusammenarbeit aufkündigen, jegliche Aktivität für die SBV und in einer speziellen Angelegenheit, in der ich von PR und Amtsleitung mandatiert war, untersagen und und dies unter wüsten Vorwürfen noch meinen Dienstvorgesetzten mitteilen, damit ich nicht weiterhin "Arbeitzseit für die SBV" abrechne (was ich über die allgemeinen Arbeitszeiten hinaus ohnehin nie getan habe)? Wir trennen das auch nicht.

Hintergrund: VP geht nie zu PR-Sitzungen. Ich war als PR-Nachrücker bei einer dabei. Beim Monatsgespräch mit Amtsleitung wurde der schwierige Fall eines Kollegen mit GdB besprochen. Ich brachte eine Idee ein und wurde von PR und Amtsleitung beauftragt, dahingehend tätig zu werden. Ich habe die VP telefonisch drüber informiert, er war nicht begeistert, stimmte aber zu (mit Frist zur Erledigung von 2 Tagen). Ich habe es mir vom PR aber noch schriftlich geben lassen, dass ich ein Sondermandat habe, auch die VP wurde in cc eingebunden, es kam kein Widerspruch, sondern eine Abwesenheitsnotiz. Ich habe kurz darauf den PR über erste Fortschritte in der Angelegenheit informiert. 2 min später habe ich diese Mail an VP weitergeleitet, wieder Abwesenheitsnotiz (über mind, 7 Tage in die Zukunft. 10 min später eine wütende Mail von VP, was mir einfällt, zuerst den PR, und dann erst ihn zu informieren. "Verbot" weiterer Aktivitäten. Darauf habe ich nicht reagiert.

2 Tage später eine weitere Wutmail, s. 1. Absatz. Der Witz ist, dass da ein Rattenschwanz von PR-Korrespondenz dran hing mit sensiblen Daten über den Kollegen, wie gesagt, in cc an HPR, Abteilungs- und Referatsleiter. Als ich ihn drauf ansprach, kam rotzfrech: tja , das hätte eigentlich nicht erscheinen sollen, aber so ist die moderne Technik halt.

Ich sehe das eigentlich schon so, dass ich gewählt bin und er mich nicht "absetzen" kann noch mir etwas untersagen. Wenn er das möchte, bräuchte er einen Beschluss vom Integrationsamt, oder? Wie gesagt, ich hatte ein Mandat, und eine klarere Verhinderungserklärung als eine Abwesenheitsnotiz gibt es doch eigentlich nicht (Wir sind zu wenig für eine Arbeitsteilung, trotzdem hat r mich immer wieder für Stelllungnahmen (die er dann unterschrieben hat) und Orga-Arbeiten herangezogen).

Kann ich mich sonst noch wehren? Wie seht ihr das mit der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht?

Abgesehen davon, dass ich dieses Verhalten menschlich und kollegial für unter aller Sau halte, habe ich jetzt halt Angst, dass doch irgendwas an mir hängen bleibt, obwohl PR und SBC/HPR hinter mir stehen, und dass die VP jetzt noch versucht, mit dem Arsch einzureißen, was ich bislang mit und für den betroffenen Mitarbeiter erreicht habe. Und eigentlich hat er mir ja vor meinen Vorgesetzten unterstellt, ich würde/könnte Arbeitszeitbetrug begehen.

Viele Grüße

XX

Konflikt innerhalb SBV

Hotte, Stuttgart, Saturday, 08.03.2025, 10:26 (vor 282 Tagen) @ DSBV

Hey,
ja, das darf die VP. Als Stellvertreter darfst du nur tätigwerden, wenn die VP dies ausdrücklich anordnet. und auch nur in den Fällen, die von der VP für dich "freigegeben" wurden. DEazu noch die FRage, bsi du 1.Stellvertreter?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Konflikt innerhalb SBV

Phönix, NRW, Saturday, 08.03.2025, 12:31 (vor 281 Tagen) @ Hotte

Die SBV hat seine Stellvertreter in der Reihenfolge der Wahl als Verhinderungsvertretung gemäß § 177 SGB IX Absatz 1.

Sobald die SBV verhindert ist (Abwesenheit / Befangenheit) rückt der 1. Stellvertreter Kraft Gesetz an die Stelle der SBV, mit allen Rechten und Pflichten. Ist die Verhinderung nicht mehr gegeben, löst sich die Vertretungssituation auf.

Die SBV ist nicht weisungsbefugt gegenüber den Stellvertretern oder kann irgendetwas anordnen, denn nur einen von beiden ist bei der Verhinderungsvertretung in Amt und Würde. Auch kann der Arbeitgeber der SBV und deren Stellvertreter kein Mandat für irgendwelche Aufgaben erteilen!

Selbst wenn eine Heranziehung gemäß § 178 Absatz 1 SGB IX besteht, bei mehr als 100 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, könnte die SBV diese jederzeit beenden.

Was die SBV macht oder nicht macht, ist auch nicht das Thema des Stellvertreters.

Gruß
Phönix

Konflikt innerhalb SBV

Cebulon, Saturday, 08.03.2025, 12:16 (vor 281 Tagen) @ DSBV

Hotte: Als Stellvertreter darfst du nur tätigwerden, wenn die VP dies ausdrücklich anordnet

Hallo,

das ist Fake, was Hotte da rumfabuliert:

Die Behauptung von Hotte ist grundfalsch, da viel zu pauschal. Denn gesetzliche Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX erfolgt automatisch kraft Gesetzes durch 1. StV. laut ständiger Rspr. Die Vertrauensperson hat da nichts anzuordnen laut SBV-Grundkurs (Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 177 Rn. 7)

Hotte: … und auch nur in den Fällen, die von der VP für dich "freigegeben" wurden.

Auch diese Behauptung von Hotte ist grundfalsch – soweit es um die Verhinderungsvertretung geht laut einhelligem Fachschrifttum. Dieses steht so in jedem guten Standardkommentar zu § 177 SGB IX und im BIH-Fachlexikon 2022. Während der Vertretung hat stellvertretendes Mitglied „dieselben Aufgaben und Rechte wie die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung“ laut Fachlexikon. Hottes Thesen sind frei erfunden: Vom vorgeblichen Erfordernis einer Anordnung oder gar Freigabe steht nichts in § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Siehe dazu ausführlich auch diese Diskussion 2019, sowie Düwell, LPK-SGB IX, § 177 Rn. 7

Gruß,
Cebulon

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Saturday, 08.03.2025, 19:24 (vor 281 Tagen) @ Cebulon

Danke, so sehe ich das auch.
Ist bei uns eine reine Verhinderungsvertretung, keine Arbeitsteilung.
Deswegen kann er mich auch nicht "absetzen", dazu bräuchte er er einenn
Beschluss des Integrationsamtes. Sobald er verhindert ist, bin ich automatisch an seiner Stelle, ob es ihm passt oder nicht.

Konflikt innerhalb SBV

Scheeks, im MTK, Saturday, 08.03.2025, 18:29 (vor 281 Tagen) @ DSBV

Hallo XX, ergänzend zu Phönix und Cebulon:
Weder können dich Amtsleitung oder PR mit SBV-Tätigkeiten "beauftragen" noch kann dir der PR ein "Sondermandat" einräumen.
Denn entweder ist die Vertrauensperson verhindert und du rückst automatisch nach mit allen rechten und Pflichten oder sie ist nicht verhindert und dann bist du raus.

Wenn deine/eure VP persönliche Daten per RUndmail verteilt, ist das ein Verstoß - aber wenn PR oder Amtsleitung dich widerrechtlich einbeziehen und dir dabei sensible, vertrauliche Daten (wie eben Gesundheitsdaten von Mitarbeitenden) zur Kenntnis gelangen, so ist auch dies ein Datenschutzverstoß.

Alles in allem eine sehr unschöne Situation vor allem für die von ihm/euch vertretenen Schwerbehinderten und Gleichgestellten, aber deine Einflussmöglichkeiten sind leider nur gering.

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Saturday, 08.03.2025, 19:22 (vor 281 Tagen) @ Scheeks

Ich hätte erwähnen sollen, dass ich nicht als stv. SBV an PR-Sitzung und Monatsgespräch teilnahm, sondern als Nachrücker im PR.

Als solcher könnte man auch die Mandatierung sehen.

Und wenn VP zwar zum PR eingeladen ist, aber ohne Absage nie hingeht, könnte man auch sagen, er hat sich durch sein Nicht-Erscheinen als verhindert erklärt. Ist seine Masche, erst nicht hingehen und sich dann beschweren, dass er nicht eingebunden wurde. Evtl. also Doppel-Funktion für mich.

Und wie gesagt, er wurde ja sowohl informiert als auch sonst eingebunden. Wollte aber in der Angelegenheit nichts mehr unternehmen. Und es ist ja nicht so, dass die Kollegen mit GdB alleine in die Zuständigkeit der VP fallen und niemand anders etwas unternehmen darf. Auch wenn er das gerne so hätte.

Und in der Woche, in der das Ganze passierte, hatte er eine Abwesenheitsnotiz in seinem Outlook. Für "dringende Fälle" eine Handynummer. Das ist doch eigentlich eine explizite Verhinderungserklärung. Er hat den ganzen Zirkus mit seinen Wutmails aus Urlaub oder AU heraus veranstaltet. Sorry, da komme ich nicht mehr mit.

Konflikt innerhalb SBV

Phönix, NRW, Sunday, 09.03.2025, 00:37 (vor 281 Tagen) @ DSBV

Selbst bin ich im kirchlichen Kontext SBV und Ersatzmitglied der MAV. Hier ist die Besonderheit, dass die SBV in schwerbehinderten Angelegenheiten in der MAV Sitzung ein Stimmrecht hat. Das gibt es sonst nirgendwo!

Ich kann aber nicht mit dem linken Arm als MAV und mit dem rechten als SBV abstimmen. Folglich muss ich dies vorher regeln. Je nach Konstellation kann es sein, dass ich als MAV Ersatz an der Sitzung teilnehme und mein 2.Stellvertreter mich als SBV wegen Verhinderung vertritt, denn mein 1.Stellvertreter ist auch MAV Mitglied.

Wenn man folglich als SBV (ob nun im Amt oder Vertretung) und PR, BR, MAV (ob nun im Amt oder Vertretung) unterwegs ist, sollte man grundsätzlich wissen welchen Hut man gerade auf hat. ;-)

Auch hat die SBV das Recht an PR, BR, MAV Sitzungen teilzunehmen, aber nicht eine zwingende Pflicht, daher ist nach meinem Verständnis das Nichterscheinen zur Sitzung erstmal kein automatischer Verhinderungsfall.

Streitbar ist die Verhinderung wenn sich die SBV im Urlaub befindet, denn sie kann dies auch ausschließen. Bei Erkrankung kann der Stellvertreter im Regelfall von einer Verhinderung ausgehen.

Wenn die SBV in ihrer Abwesenheitsnotiz in Outlook ihre Handynummer als SBV hinterlegt und es sich um eine offizielle Handynummer der SBV handelt (Handy vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt), besteht keine Verhinderung. Mein Diensttelefon wird z.B. auf mein privates Handy weitergeleitet, so dass ich telefonisch fast immer zu erreichen bin.

Ideal ist es, wenn sich die SBV und ihre Stellvertreter als Team verstehen und dies wenn erforderlich und möglich auch BR, PR oder MAV mit einschließt. Als SBV in einem Flächenverband habe ich zusätzliche Regelungen on top zu den Gesetzlichen mit dem Dienstgeber vereinbart. So kann ich meinen 1.Stellvertreter als Bedarfsvertretung einsetzen. Ob dies wirklich zulässig ist, darüber kann man streiten.

Gruß
Phönix

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Sunday, 09.03.2025, 08:39 (vor 281 Tagen) @ Phönix

Der Hut, den ich aufhatte, ist klar: ich war als Nachrücker zum PR geladen. Dennoch habe ich durch die Tätigkeit in der SBV natürlich auch immer einen SBV-geprägten Blick auf die Dinge.

Ich würde es so sehen, dass ich als Ersatzmitglied im PR mit und aufgrund besonderer SBV-Erfahrung beauftragt wurde, für den Fall eine Lösung (und zwar ausdrücklich günstig für den betroffenen Kollegen) herbeizuführen.

Es ging darum, dass ein Mitarbeiter sich im Homeoffice nicht mal mehr einstempelt (angeblich technische Schwierigkeiten)und gar nichts mehr macht. Es kommen auch nur sporadisch AUB, zuletzt gar nicht mehr.

VP hat ein ihm ein paar mal gemailt und mit ihm telefoniert. Er sagt, der will uns nur ausnutzen, und würde einer Kündigung zustimmen.

Ich hatte dann einen letzten Kontaktversuch unternommen, und war bei dem Kollegen (mit seiner Zustimmung) zuhause. Mein Eindruck ist, dass der Kollege derzeit leidensbedingt nicht anders kann, als er tut. Er brachte keine AU-Bescheinigungen, weil der das Haus nicht mehr verlässt, also auch nicht zum Arzt geht. Ich denke, dass er sich derzeit ganz allgemein nicht eigenständig um seine Angelegenheiten kümmern kann.
Daher versuche ich im Sinne eine Übergangsmanagements eine längerfristige soziale Betreuung durch den IFD zu organisieren.

Konflikt innerhalb SBV

Cebulon, Sunday, 09.03.2025, 14:10 (vor 280 Tagen) @ Phönix

Selbst bin ich im kirchlichen Kontext SBV und Ersatzmitglied der MAV. Hier ist die Besonderheit, dass die SBV in schwerbehinderten Angelegenheiten in der MAV Sitzung ein Stimmrecht hat. Das gibt es sonst nirgendwo!

Naja, auch im bayerischen Staatsdienst hat z.B. SBV Stimmrecht laut Fachschrifttum entsprechend Art. 40 Abs. 3 BayPVG jedenfalls bei PR-Beschlüssen, welche „überwiegend“ sbM betreffen.

Gruß,
Cebulon

Konflikt innerhalb SBV

Scheeks, im MTK, Tuesday, 11.03.2025, 15:56 (vor 278 Tagen) @ DSBV

... wenn VP zwar zum PR eingeladen ist, aber ohne Absage nie hingeht, könnte man
auch sagen, er hat sich durch sein Nicht-Erscheinen als verhindert erklärt.

M.E. gaaanz dünnes Eis. Denn die SBV ist einzuladen, hat aber keine Teilnahmepflicht.
Insofern lässt sich an dieser stelle auch keine Verhinderung konstruieren ...

Ist seine Masche, erst nicht hingehen und sich dann beschweren, dass er nicht
eingebunden wurde. Evtl. also Doppel-Funktion für mich.

... und kein Doppelmandat für dich.

Und es ist ja nicht so, dass die Kollegen mit GdB alleine in die Zuständigkeit
der VP fallen und niemand anders etwas unternehmen darf. Auch wenn er das gerne so hätte.

Stimmt, der PR ist da auch im Boot, wenngleich auf anderer Rechtsgrundlage und mit i.d.R. geringeren Informationsrechten.

Und in der Woche, in der das Ganze passierte, hatte er eine Abwesenheitsnotiz in
seinem Outlook. Für "dringende Fälle" eine Handynummer. Das ist doch eigentlich
eine explizite Verhinderungserklärung.

Sehe ich ebenso, erklärte Abwesenheit ist i.d.R. auch Verhinderung.
Und wie weiter oben von Anderen bereits erklärt ergibt sich die Verhinderung aus faktischer Abwesenheit und keineswegs erst aus der Erklärung der Verhinderung durch die VP.

Konflikt innerhalb SBV

magheinz ⌂, Thursday, 13.03.2025, 08:01 (vor 277 Tagen) @ DSBV

wenn du als PR aktiv warst, dann hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht und die SBV nicht ordnungsgemäß eingebunden!

Deswegen ist es enorm wichtig, dass immer alle Klarheit haben welchen Gut man gerade aufhat.

So scheint es mir, dass die im Verfahren getroffenen Entscheidungen auszusetzen sind, und die Beteiligung der SBV nachzuholen ist. Ob du etwas für den Mitarbeiter erreicht hast, kan man erst f
danach wirklich sicher sagen.

Auch ist ein gewisser Unmut der VP zu verstehen, da sie vermutlich davon ausgeht, dass alle denken die SBV ist eingebunden, was sie aber eben nicht ist.

Konflikt innerhalb SBV

magheinz ⌂, Thursday, 13.03.2025, 08:11 (vor 277 Tagen) @ DSBV

Für "dringende Fälle" eine Handynummer. Das ist doch eigentlich eine explizite Verhinderungserklärung. Er hat den ganzen Zirkus mit seinen Wutmails aus Urlaub oder AU heraus veranstaltet. Sorry, da komme ich nicht mehr mit.

Das ist doch das komplette Gegenteil einer Verhinderung. Er schreibt sogar, wie er erreichbar ist.

Wenn ein Pianist sich ein paar Finger gebrochen hat ist er AU, aber nicht unbedingt vehindert. SBV-Dinge könnte man auch ohne Finger erledigen.

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Thursday, 13.03.2025, 08:24 (vor 277 Tagen) @ magheinz

wenn "in dringenden Fällen" da steht? Keine Verhinderung?
Und was "dringend" ist/war, entscheidet due SBV dann im Nachhinein selbst?
Wie praktisch...

Konflikt innerhalb SBV

magheinz ⌂, Thursday, 13.03.2025, 08:30 (vor 277 Tagen) @ DSBV

wenn "in dringenden Fällen" da steht? Keine Verhinderung?
Und was "dringend" ist/war, entscheidet due SBV dann im Nachhinein selbst?
Wie praktisch...

zumindest ist dadurch klar, das er nicht grundsätzlich verhindert ist.
Ich stehe auch nicht 24×7 für jedes kleine Anliegen zur Verfügung.
Ab und an müssen auch SBV-Themen mal warten. Schon alleine dadurch, dass ich nicht zwei Themen gleichzeitig bearbeiten kann.

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Saturday, 08.03.2025, 19:27 (vor 281 Tagen) @ Scheeks

Aber wie siehst du denn den Umstand, dass er mich vor meinen Vorgesetzten mit der Unterstellung von zukünftigem Arbeitszeitbetrug schlecht machen wollte?

Konflikt innerhalb SBV

Scheeks, im MTK, Tuesday, 11.03.2025, 15:59 (vor 278 Tagen) @ DSBV

Aber wie siehst du denn den Umstand, dass er mich vor meinen Vorgesetzten mit

> der Unterstellung von zukünftigem Arbeitszeitbetrug schlecht machen wollte?

Kommt auf den Kontext an. Wenn er verhindert war (und dies per Abwesenheitsmeldung sogar selber erklärt hat), dann amtierst du. Aus die Maus.
Abseits davon ist es übliche Nachrede.

Du bist ja sicher Gewerkschaftsmitglied. Geh zur Rechtsberatung, was man da ggf. unternehmen kann und sollte.

Konflikt innerhalb SBV

magheinz ⌂, Thursday, 13.03.2025, 08:08 (vor 277 Tagen) @ Scheeks

Was hat die Verhinderung der SBV(VP) mit einer Mandatierung durch den PR zu tun?
Eine Abwesenheitsnachricht zeigt nicht automatisch eine Verhinderung. Da dürfte es stark auf den Wortlaut ankommen und auf die Adresse, bei der diese geschaltet ist.
Nur weil meine persönliche E-Mailsdresse automatisch antwortet "bin x-y nicht im Dienst" bedeutet das nicht, ich bin nicht als SBV tätig. Ganz im Gegenteil sogar. Es kommt durchaus vor, dass ich so den Kollegen mitteile, dass ich für eigentliche dienstliche Themen gerade nicht zur Verfügung stehe, da ich gerade in SBV-Angelegenheiten unterwegs bin.

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Thursday, 13.03.2025, 08:22 (vor 277 Tagen) @ magheinz

gibt nur die Dienstadresse, keine für die SBV-Funktion.

Konflikt innerhalb SBV

magheinz ⌂, Thursday, 13.03.2025, 08:26 (vor 277 Tagen) @ DSBV

gibt nur die Dienstadresse, keine für die SBV-Funktion.

das würde ich ganz dringen ändern.
Das ist datenschutztechnisch der Supergau, da auf die Dienstadresse im Zweifelsfall andere Personen Zugriff haben/bekommen, die mit SBV nichts zu tun haben.

Konflikt innerhalb SBV

DSBV, München, Wednesday, 16.04.2025, 15:38 (vor 242 Tagen) @ magheinz

Sehe ich auch so, habe aber nichts zu melden.

Konflikt innerhalb SBV: Update

DSBV, München, Wednesday, 16.04.2025, 15:49 (vor 242 Tagen) @ DSBV

Das ganze ist inzwischen soweit eskaliert, dass die VP mehrfach schriftlich gegenüber nicht wenigen Dritten geäußert hat, ich sei kein Mitglied der SBV mehr wie allgemein bekannt.

Darauf hin habe ich eine Klarstellung an alle Beschäftigten geschickt, dass ich natürlich weiterhin stv. VP bin (inkl. Erklärung der gesetzlichen Grundlagen) und man sich im Verhinderungsfall selbstverständlich an mich wenden kann, oder wenn man als Betroffene/r lieber mit mir spricht.

Zusätzlich habe ich den Dienstherrn gebeten, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere rufschädigende unwahre Tatsachenbehauptungen zu meinen Lasten verlässlich zu unterbinden.

Die VP nimmt jetzt bei einer anstehenden Auswahlrunde lediglich per Webex an dem Gespräch mit der Kandidatin mit GdB teil, an allen anderen nicht, weil sie im Urlaub ist. Nur, um mich zu verhindern. Rechtlich darf sie das, aber es schadet m.E. der SBV-Arbeit sehr.

Konflikt innerhalb SBV: Update

Cebulon, Wednesday, 16.04.2025, 20:20 (vor 242 Tagen) @ DSBV

Die VP nimmt jetzt bei einer anstehenden Auswahlrunde lediglich per Webex an dem Gespräch mit der Kandidatin mit GdB teil, an allen anderen nicht, weil sie im Urlaub ist.

Das ist völlig sinnfreier Unfug, da so eine vergleichende Stellungnahme bekanntlich ausgeschlossen ist. Hat VP noch alle Tassen im Schrank?

Gruß,
Cebulon

Konflikt innerhalb SBV: Update

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 08:14 (vor 242 Tagen) @ Cebulon

Diese Frage müsste man ihm stellen.
Ich stelle mir die Frage, ob man solches Verhalten irgendwie unterbinden kann.
Wenn die Kandidatin unterliegt, könnte sie vermutlich das Auswahlverfahren anfechten - aber sie kriegt das ja gar nicht mit, dass SBV nur bei ihr dabei ist.
Ich werde auf jeden Fall einen Aktenvermerk anlegen und unserem Inklusionsbeauftragten schicken.
Außerdem überlege ich mir, ihm das auf der nächsten Personalversammlung, wo er ja Bericht erstattet, um die Ohren zu hauen.
Kann man das irgendwo elegant nachlesen, mit der vergleichende Stellungnahme? Kommentar, Urteil?

Konflikt innerhalb SBV: Update

Cebulon, Thursday, 17.04.2025, 17:15 (vor 241 Tagen) @ DSBV

Das ganze ist inzwischen soweit eskaliert, dass die VP mehrfach schriftlich gegenüber nicht wenigen Dritten geäußert hat, ich sei kein Mitglied der SBV mehr wie allgemein bekannt.

Siehe hier (am Ende) und BIH-Fachlexikon

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