Wählbarkeit (Wahlen)

Uwe Högner ⌂, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Tuesday, 18.03.2025, 19:35 (vor 55 Tagen)

Ist die Bereichsleitung einer ambulanten Pflegeeinrichtung für die Mitarbeitervertretung wählbar? Die Bereichsleitung ist weisungsbefugt gegenüber Beschäftigten, z.B. ändert/aktualisiert sie Dienstpläne und weist neue Aufgaben (Patienten, Einsatzorte) zu.

Wählbarkeit

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.03.2025, 20:36 (vor 55 Tagen) @ Uwe Högner

Hallo,

die Kriterien für die Wählbarkeit sind in § 177 Abs.3 SGB IX erschöpfend und abschließend definiert.
Eine Bereichsleitung eines ambulanten Pflegedienstes dürfte keine leitende Angestellte iSd § 5 BetrVG sein.
Weisungsbefugnis alleine ist kein Ausschlussgrund für die Wählbarkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wählbarkeit

Cebulon, Tuesday, 18.03.2025, 23:30 (vor 55 Tagen) @ Uwe Högner

Pflegeeinrichtung für die Mitarbeitervertretung

Was ist hier genau mit Mitarbeitervertretung gemeint? MAV laut kath./evang. Kirchenrecht oder BR oder PR?

Gruß,
Cebulon

Wählbarkeit

Phönix, NRW, Wednesday, 19.03.2025, 05:36 (vor 55 Tagen) @ Uwe Högner

Da es sich um eine ambulante Pflegeeinrichtung handelt, gehe ich mal von einem kirchlichen Träger aus und dann sind wir bei der MAV (Mitarbeitervertretung).

Nicht kandidieren kann, wer:

• als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt ist, (z.B. Entscheidung über Gewährung oder Nichtgewährung von Sonderurlaub). Die Leitung bezieht sich nicht auf ein Teilgebiet wie z.B. Station oder Küche.

• als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter über Kompetenzen (Befugnisse) verfügt wie Urlaubsbewilligung, Bewilligung von Dienstreisen, Entgegennahme von Krankmeldungen oder das Führen sogenannter strukurierter Mitarbeitergespräche und diesbezüglich eigenständige Entscheidungen treffen kann, ohne dass eine weitere Genehmigung des Dienstgebers oder Trägers erforderlich ist.

• Mitglied im Wahlausschuss ist.

Quelle

Gruß
Phönix

Wählbarkeit

Cebulon, Wednesday, 19.03.2025, 08:50 (vor 55 Tagen) @ Phönix

Ob das alles so passt ist unklar, da es auch andere Konfessionen gibt mit eigenständigem Kirchenrecht, beispielsweise § 10 MVG-EKD.

Gruß,
Cebulon

Wählbarkeit

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 19.03.2025, 09:56 (vor 54 Tagen) @ Cebulon

... und die Gleichsetzung von ambulanten Pflegediensten mit kirchlichem Arbeitgeber ist absolut nicht zwingend. Denn es gibt hier sehr viel private Anbieter und auch die kirchlichen Anbieter sind z.T. privatrechtlich organisiert.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wählbarkeit

Cebulon, Wednesday, 19.03.2025, 11:16 (vor 54 Tagen) @ albarracin

Deswegen ja oben die Frage nach der Rechtsform, die der Fragesteller aber noch nicht beantwortet hat. Daher ist der vorschnelle Verweis auf das BetrVG und auf den MAVO-Flyer Münster keineswegs zwingend sowie reine Spekulation

Gruß,
Cebulon

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