Neue BEM Beauftragte… (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Tuesday, 18.03.2025, 21:40 (vor 55 Tagen)

Hallo Freunde

Wir haben viele Jahre in unserem Unternehmen sehr aktiv und vertrauensvoll mit dem vom AG beauftragtem (externen) BEM Koordinator für die betroffenen Kollegen zusammengearbeitet. Leider hat der BEM Beauftragte die Zusammenarbeit mit dem AG beendet und dieser beauftragte einen neuen - externen - Berater.

Als dieser sich im BR vorstellte war ich nicht anwesend, wegen einem Seminar verhindert. Einige BR Mitglieder haben mir aber signalisiert, dass sich der Berater bei seiner Vorstellung recht arbeitgebernah geäußert haben soll. Aussagen wie z.B. - „..das BEM ist keine Arbeitsplatzgarantie , auch nicht für Schwerbehinderte/Gleichgestellte ..“ …. und er weiß worauf es beim BEM ankommt, schließlich habe er schon bei BEM-Seminaren referiert, ließen die BR Kollegen ratlos zurück. Bei mir als VP läuteten deshalb schon mal die Alarmglocken.

Meine Frage: was passiert mit den bisherigen BEM Akten und den Informationen darin. Schließlich sind ja alle Vorgänge streng vertraulich nur einem vorab bestimmten Personenkreis (BEM-Tram) zugänglich und unterliegen dem Datenschutz.. ?

In Kürze habe ich als SBV den ersten BEM Termin mit dem neuen Berater, ich hin unsicher wie ich mich verhalten soll.

Was würdet ihr mir raten… Unterwerfung (ist ja schließlich BEM-Referat Experte) , Konfrontation oder mal hören was der Berater mir gegenüber äußert… ?

Vielen Dank und Grüße an alle..,

Neue BEM Beauftragte…

Cebulon, Tuesday, 18.03.2025, 22:22 (vor 55 Tagen) @ Nobi69

Meine Frage: Was passiert mit den bisherigen BEM Akten und den Informationen darin.

Hallo Nobi,

wenn die BEM-Betroffenen das wünschen, müssen die BEM-Akten jedenfalls über die abgeschlossenen BEM-Verfahren sofort vernichtet werden oder noch besser an die Betroffenen ausgehändigt werden. Dieses gilt m.E. selbst dann, wenn in einer BEM-Betriebsvereinbarung was anderes stehen sollte. Das gilt nicht schematisch erst nach drei Jahren – sondern bereits schon zuvor! Vgl. Newsletter 02-2025, zum EuGH, 19.12.2024, C-65/23, zu der EU-DSGVO, mit Anfragebeschluss des BAG, 22.09.2022 – 8 AZR 209/21 (A). Bin gespannt, ob‘s noch andere Meinungen dazu gibt.

Aussagen wie z.B. - „..das BEM ist keine Arbeitsplatzgarantie, auch nicht für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte ..“

Diese Aussagen sind rechtlich korrekt, denn BEM ist bekanntlich ergebnisoffenes Verfahren gemäß Rspr. Allerdings höchst einseitig - falls sich Ausführungen darin erschöpft haben sollten. Dass er schon bei BEM-Seminaren referiert habe besagt wenig über seine Praxiserfahrung.

Gruß,
Cebulon

Neue BEM Beauftragte…

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 19.03.2025, 08:17 (vor 55 Tagen) @ Cebulon

Danke für die schnelle Rückantwort…

Neue BEM Beauftragte…

garda, Berlin, Thursday, 20.03.2025, 09:22 (vor 54 Tagen) @ Cebulon

Zur Ergänzung:

falls jemand noch Zweifel haben sollte wofür eine BV/DV zum Thema BEM schon gut sein soll, hier ein Praxisbeispiel!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Neue BEM Beauftragte…

Kasandra, Thursday, 20.03.2025, 20:16 (vor 53 Tagen) @ garda

Hallo Nobi,

lade doch den BEM-Berater zu einem persönlichen Vorstellungstermin zu Dir ein.

War ja nicht Dein Verschulden, dass Du ihn noch nicht kennen lernen konntest.

Also, diess sollte ganz schnell nachgeholt werden.

Somit kannst Du Dir ein persönliches "erstes" Bild machen.

Viele Grüße,

Kasandra

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