Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 11:43 (vor 25 Tagen)

Liebes Forum,

es ist allgemein bekannt und in vielen Threads hier ja nachzulesen, dass die SBV das Recht hat, an ALLEN Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, wenn sich jemand mit GdB beworben hat.

Was ist aber, wenn die VP dieses Recht nicht nutzt, und sich nur per Webex nur zum Gespräch der Kandidatin mit GdB zuschaltet, weil sie eigentlich im Urlaub ist und den Stv. nicht ran lassen will?

M.E ist so eine "vergleichende Stellungnahme", wie die Rechtsprechung sie fordert, ausgeschlossen, die Beteiligung sinnentleert.

Die Preisfrage ist jetzt aber, ob das einen Anfechtungsgrund darstellen könnte. Der AG kann nichts dafür, klar. Die VP wollte ja nicht. Aber ein unterlegener Bewerber, vielleicht sogar ohne GdB, könnte sich dadurch benachteiligt fühlen und muss doch irgendwie einen Hebel haben. Oder?
Kann man daraus basteln, der AG wäre in der Pflicht gewesen, einen ausgelösten Verhinderungsfall zu erkennen und doch den Stv. heranzuziehen? Damit wäre der AG wieder am Haken.

Viele Grüße

DSBV

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 17.04.2025, 13:15 (vor 25 Tagen) @ DSBV

Hallo,

hat der AG seine Pflicht erfüllt, die SBV rechtzeitig unterrichtet und informiert sowie ihr die Teilnahme an den Gesprächen grundsätzlich ermöglicht, kann er nicht für eine Amtspflichtverletzung der SBV "haftbar" gemacht werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 14:21 (vor 25 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Danke für die Antwort!

Hm, also AG weiß ja, dass VP im Urlaub ist. Stv. war zunächst mit eingebunden, da VP Abwesenheitsnotiz in Outlook hatte; VP hat sich dann aber aus dem Urlaub heraus für zuständig erklärt.

Trotzdem ist es auch nachvollziehbar, dass hier der AG nicht für Fehler der SBV zur Verantwortung gezogen werden kann.

Aber hat damit eine eventuell diskriminierte Person gar keine Rechte mehr? Kann Sie niemanden zur Verantwortung ziehen?

Viele Grüße

DSBV

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Thursday, 17.04.2025, 15:31 (vor 25 Tagen) @ DSBV

VP hat sich dann aber aus dem Urlaub heraus für zuständig erklärt.

Hallo,

jedenfalls kann nun diese VP ihre aufgewendete Zeit während ihres Urlaubs nicht als Arbeitszeit oder sonst abrechnen laut Rspr. Das wäre sonst Arbeitszeitbetrug seitens der VP bzw. unzulässige Begünstigung der VP seitens des Arbeitgebers.

Ich bedauere es sehr, dass es diese höchst „kreative“ arbeitsgerichtliche Rspr. gibt, dass sich VP für „nicht verhindert“ erklären darf. Die verwaltungsgerichtliche Rspr. lehnt dieses unsägliche Konstrukt in Behörden für Personalräte aus wohlerwogenen Gründen kategorisch und einhellig ab seit jeher, soweit ersichtlich: Insoweit also „Divergenz“ der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Wann es zu einer einheitlichen Rechtspr durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes kommt steht in den Sternen

Gruß,
Cebulon

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 16:06 (vor 25 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

aus anderen Kommentaren von Ihnen hätte ich gemeint, ablesen zu können, dass die Verhinderung nicht erklärt werden muss, sondern automatisch eintritt bzw. ausgelöst wird.
Allerdings wurde ja hier explizit eine Nicht-Verhinderung erklärt, das ist nochmal was Anderes.

Aber viel wichtiger: Kann man solche Pflichtverletzungen nicht doch irgendwie sanktionieren?

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Thursday, 17.04.2025, 16:15 (vor 25 Tagen) @ DSBV

aus anderen Kommentaren von Ihnen hätte ich gemeint, ablesen zu können, dass die Verhinderung nicht erklärt werden muss, sondern automatisch eintritt bzw. ausgelöst wird.

Richtig! Steht so auch in jedem Standardkommentar. Verhinderung tritt zB bei Urlaub automatisch ein, wenn und soweit nicht zuvor gegenüber dem Arbeitgeber die Nichtverhinderung ausdrücklich erklärt wird.

Ob diese VP ggf. Stimmrecht im PR hat z.B. während ihres Urlaubs, das kann ich nicht sicher einschätzen.

DSBV: dass die VP mehrfach schriftlich gegenüber nicht wenigen Dritten geäußert hat, ich sei kein Mitglied der SBV mehr wie allgemein bekannt.

Diese VP halte ich für einen üblen Rechtsbrecher, da er wider besseres Wissen vorsätzlich behauptete, dass die StV nicht mehr Mitglied der SBV sei. Das ist schwere offensichtliche Amtspflichtverletzung. Ist womöglich bösartige strafrechtliche Verleumdung – mit hoher „krimineller Energie“? Evt. Beratungstermin mit InA vereinbaren.

Gruß,
Cebulon

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 17:45 (vor 25 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das mit der strafrechtlichen Verleumdung sehe ich auch so. Unwahre Tatsachenbehauptung zum Zweck der Rufschädigung. Privat gegen ihn vorzugehen muss jedoch wohl überlegt sein. Sowas kann für mein dienstliches standing auch nach hinten los gehen. Man hat dann vielleicht einen Stempel weg.

OB das Integrationsamt da etwas tun kann, ist fraglich. Für eine Absetzung bräuchte ich 9 von 35 Unterscriften. Und man kennt es ja: die mesiten werden sich nicht positionieren wollen.
Es gab mal nen Fall, da hat die VP sich von einem schwerbehinderten Kollegen Geld geliehen und nicht zurück gezahlt. War kein Grund für eine Absetzung.

Allerdings habe ich den AG gebeten, mich vor weiteren Verleumdungen zu schützen. Der muss jetzt tätig werden, sonst verletzt er seine Fürsorgepflicht mir gegenüber. Ist ja alles dienstlich passiert.

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Thursday, 17.04.2025, 18:05 (vor 25 Tagen) @ DSBV

Ob das Integrationsamt da etwas tun kann, …

Mir gings um Beratung wg. Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Zum Thema vergl. sinngemäß auch Dr. Karpf vom 12.01.2023

Es gab mal nen Fall, da hat die VP sich von einem schwerbehinderten Kollegen Geld geliehen und nicht zurück gezahlt. War kein Grund für eine Absetzung.

Da wurde offenbar aber beim InA kein Antrag gestellt? Denn solche Leute gehören natürlich entfernt aus dem Amt, welche ihr Amt grob missbrauchen und dabei sbM schädigen – um sich persönlich finanziell zu bereichern. Dieses skandalöse „Gebaren“ sollte ganz locker für eine „Amtsenthebung“ ausreichen, jedenfalls wenn dieses im „Zusammenhang“ mit SBV-Amtstätigkeiten erfolgt sein sollte und so das „Darlehen“ quasi „erschlichen“ wurde. Ohne „qualifizierten“ Antrag wird InA aber nicht tätig!

Gruß,
Cebulon

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

DSBV, München, Friday, 18.04.2025, 09:54 (vor 25 Tagen) @ Cebulon

Es gab mal nen Fall, da hat die VP sich von einem schwerbehinderten Kollegen Geld geliehen und nicht zurück gezahlt. War kein Grund für eine Absetzung.


Da wurde offenbar aber beim InA kein Antrag gestellt?

Kenne ich nur vom Hörensagen, aber Absetzung scheiterte wohl am Widerspruchsausschuss.

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Friday, 18.04.2025, 16:10 (vor 24 Tagen) @ DSBV

Kenne ich nur vom Hörensagen, aber Absetzung scheiterte wohl am Widerspruchsausschuss.

Also nur reine Mutmaßung („wohl“) schon zur Frage des Antrags. Kann mir nicht ansatzweise vorstellen, dass ein „Widerspruchsausschuss“ in einem derart krassen Fall – also quasi SBV-Beratung gegen „Darlehen“ aus Ei­gen­nutz, nicht energisch durchgreifen würde. Mit solchen völlig (unbelegten) Behauptungen wäre ich demnach etwas vorsichtig.

Ohne „qualifizierten“ Antrag kann und darf der InA-Widerspruchsausschuss überhaupt nicht entscheiden gemäß § 177 Abs. 7 Satz 5 SGB IX (also 25 Prozent wahlberechtigte schwerbehinderte Menschen).

Gruß,
Cebulon

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

DSBV, München, Friday, 18.04.2025, 18:21 (vor 24 Tagen) @ Cebulon

Ich habs von einem Freund aus dem ZBFS, weiß aber auch nichts genaues. Vielleicht war es ja so, dass das Darlehen nichts mit der SBV Arbeit zu tun hatte...

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Friday, 18.04.2025, 18:52 (vor 24 Tagen) @ DSBV

… weiß aber auch nichts genaues. Vielleicht war es ja so, dass das Darlehen nichts mit der SBV Arbeit zu tun hatte...

Auch das ist reine Mutmaßung, Spekulation bzw. bloße (unbelegte) Unterstellung … Ohne konkrete Faktenlage gehören solche Vermutungen aus meiner Sicht nicht in ein SBV-Fachforum – niemals!

Gruß,
Cebulon

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Luculus, Saturday, 19.04.2025, 00:28 (vor 24 Tagen) @ Cebulon

Glaub es oder nicht...
Ein Personalsachbearbeiter im ÖD hatte von einem Bewerber Alkohol und häusliche Dienstleistungen erhalten, darauf gab es die Kündigung (Person war auch im Personalrat). Das Verwaltungsgericht hat die Wiedereinsetzung auf die Stelle angeordnet. Ich könnte ja verstehen dass ein Formfehler die Kündigung nichtig macht aber dass die Person auf genau die Stelle weiterhin gesetzt wird? (Es stand auch Nötigung etc. im Raum)

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Saturday, 19.04.2025, 06:10 (vor 24 Tagen) @ Luculus

Ein Personalsachbearbeiter im ÖD hatte von einem Bewerber Alkohol und häusliche Dienstleistungen erhalten, darauf gab es die Kündigung (Person war auch im Personalrat). Das Verwaltungsgericht hat die Wiedereinsetzung auf die Stelle angeordnet.

Und was soll uns das nun sagen?

Diese Angaben sind viel zu dürftig, um das auch nur halbwegs sicher formal bzw. materiell einordnen zu können. Welche konkreten Gerichte haben wann mit welchen Aktenzeichen jew. geurteilt zum Nachlesen?

Manche Arbeitgeber sparen sich halt den Fachanwalt, obwohl ihnen die Sachkunde dafür fehlt, eine fristlose Kündigung rechtssicher auszusprechen, und scheitern dann kläglich schon an einfachsten Formalien – trotz Straftatbeständen bzw. „Korruption“ wie wohl hier? Das wäre äußerst unprofessionell – sowie unfassbar einfältig bzw. stümperhaft.

Interessant wären natürlich auch die Fragen, ob hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde und ob Amtsenthebung aus dem Personalrat betrieben wurde mit jeweils welchen Ergebnissen.

Gruß,
Cebulon

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Luculus, Saturday, 19.04.2025, 11:31 (vor 23 Tagen) @ Cebulon

Sorry, war nur eine Anekdote eines Falls den ich etwas intensiver verfolgt habe. Leider kann ich dir das Urteil nicht liefern weil:
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Entscheidungsdatenbank der niedersächsischen Gerichte seit 1. Januar 2023 nicht mehr von der juris GmbH, sondern von Wolters Kluwer betrieben wird. Der Betreiberwechsel beinhaltet auch, den vollständigen Bestand an bereits veröffentlichten Entscheidungen aus dem bisherigen Bürgerservice in die neue Entscheidungsdatenbank zu überführen. Dieser Vorgang ist leider noch nicht abgeschlossen, weshalb aktuell kein vollständiger Datenbestand zur Verfügung steht. Da die Überführung der Daten jedoch bereits zwischen den Betreibern vollzogen wird, gehen wir davon aus, dass die Entscheidungssammlung in absehbarer Zeit wieder vollständig verfügbar sein wird und werden Sie dann dazu informieren. (https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/service/niedersachsische_gesetze_und_verordnungen/niedersachsische-gesetze-und-verordnungen-86875.html)

Aber du hast recht, der AG verliert immer alle Prozesse weil Experten zu teuer sind und man lieber auf den Tisch haut als gut vorzubereiten. Im Prinzip bin ich zu 99% auf Seiten der gekündigten AN. Aber in dem Fall hätte der AG ja mal gewinnen können!

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Friday, 18.04.2025, 19:52 (vor 24 Tagen) @ DSBV

Aber viel wichtiger: Kann man solche Pflichtverletzungen nicht doch irgendwie sanktionieren?

Zum Thema vergl. sinngemäß auch diesen wirklich fundierten Fachbeitrag von Dr. Karpf v. 12.01.2023. Zum arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren (auch bei Behörden) vgl auch hier bei dreistem vorsätzlichen Missbrauch einer Vertrauensstellung - aus (purem) Eigennutz.

Gruß,
Cebulon

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 16:10 (vor 25 Tagen) @ Cebulon

a propos: "Die verwaltungsgerichtliche Rspr. lehnt dieses unsägliche Konstrukt in Behörden für Personalräte aus wohlerwogenen Gründen kategorisch und einhellig ab seit jeher, soweit ersichtlich: Insoweit also „Divergenz“ der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit."

Es handelt sich um eine Behörde. Allerdings ist die VP tarifbeschäftigt. Ich denke, hier wäre dennoch ein Arbeitsgericht zuständig. Oder?
Wir haben allerdings einen PR, keinen BR.
Ändert das etwas?

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 19.04.2025, 15:25 (vor 23 Tagen) @ DSBV

Hallo,

für individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind auch bei allen Nichtbeamten im ÖD ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.
Deswegen kann im geschilderten Fall die Behandlung einer Kündigungsschutzklage nicht durch das VerwG entschieden worden sein.
Da wäre schon interessant, wer da wegen was geklagt hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB

Cebulon, Saturday, 19.04.2025, 20:00 (vor 23 Tagen) @ albarracin

Deswegen kann im geschilderten Fall die Behandlung einer Kündigungsschutzklage nicht durch das VerwG entschieden worden sein.

Ja - absolut richtig, wurde aber so von „Luculus“ wohl nicht gepostet, wenn man genau liest, oder? Die Rolle des VerwG ist mir allerdings da auch nicht klar, sofern dieser korrupte Delinquent nicht schwerbehindert sein sollte (wegen InA-Bescheid?)

Gruß,
Cebulon

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