Dauerhafte Hinzuziehung für eine Aufgabe des1, stellvertretenden un (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Wednesday, 23.04.2025, 21:18 (vor 18 Tagen)

Hallos zusammen,
Ich als VP und selbst schwerbehindert bin mit 19,5 Stunden voll freigestellt für die SBV.
Wir haben aktuell 40 sbM und gleichgestellte in drei verschiedenen Standorten.
Aktuell bin ich selbst gesundheitlich sehr angeschlagen und mir fällt es schwer durchgängige Termine von 4 Stunden durchzuhalten.
Daher haben meine 1.Stellvertretenden und ich die Idee das sie dauerhaft eine Aufgabe die Teilnahme an einen Ausschuss übernimmt.Meistens habe ich zeitgleich andere Termine.
Ist das möglich auch unter einen Stellenwert von unter 100 sbM die die Stellvertretende dauerhaft diese Aufgabe zu übertragen.?
Sie würde mir wirklich viel Arbeit dadurch abnehmen und ich schaffe diese langen Termin gesundheitlich kaum.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße Karin

Dauerhafte Hinzuziehung für eine Aufgabe des1, stellvertretenden un

magheinz ⌂, Thursday, 24.04.2025, 09:11 (vor 18 Tagen) @ Karin73

> Ist das möglich auch unter einen Stellenwert von unter 100 sbM die die Stellvertretende dauerhaft diese Aufgabe zu übertragen.?

Sie würde mir wirklich viel Arbeit dadurch abnehmen und ich schaffe diese langen Termin gesundheitlich kaum.

Tatsächlich machen wir das so.
Durch ein extrem hohes Aufkommen an Bewerbungsgesprächen bei uns hatte ich immer wieder Terminprobleme in meinem eigentlichen Job.
Die GL hat dann auf meinen Antrag hin beschlossen, dass ich meine erst Stellvertreterin jederzeit heranziehen darf, auch wenn wir deutlich unter 100 Schwerbehinderte haben.

Wenn eure GL das durchwinkt, wer sollte etwas dagegen sagen?

Dauerhafte Hinzuziehung für eine Aufgabe des1, stellvertretenden un

Cebulon, Thursday, 24.04.2025, 17:35 (vor 18 Tagen) @ Karin73

Daher haben meine 1. StV und ich die Idee, dass sie dauerhaft eine Aufgabe die Teilnahme an einen Ausschuss übernimmt. Meistens habe ich zeitgleich andere Termine.

Soweit zeitgleich Termine ist das kein Fall der Heranziehung nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, sondern gesetzl. Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 SGB IX, was streng zu unterscheiden ist. Insoweit ist keine Zustimmung nötig, weil ja kraft Gesetzes Verhinderungsvertretung.

Ist das möglich auch unter einem Schwellenwert von unter 100 sbM die Stellvertretende dauerhaft diese Aufgabe zu übertragen?

Das wäre dann rechtlich eine Heranziehung: Davon ausgehend, dass genau Halbtagskraft (19,5 WoSt), dann läge rein mathematisch gesehen Schwellenwert bei > 50 sbM statt > 100 sbM. Demnach zulässig, soweit der Arbeitgeber die angedachte Heranziehung akzeptiert, also reine Verhandlungssache. Bei dem Schwellenwert kommt es aber nicht auf die aktuelle Zahl der sbM an, sondern darauf, dass „in der Regel“ der Schwellenwert erreicht wird.

Viel Erfolg!
Cebulon

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