freiwillig mit Abfindung gehen (Kündigung)

Ciboletta, Monday, 12.05.2025, 14:24 (vor 452 Tagen)

Eine Kollegin, knapp 60 Jahre mit GdB 50, die langjährig im Unternehmen arbeitet, möchte es verlassen.
Am liebsten mit einer Abfindung.
Aber wir vermuten, dass der AG sie nicht gerne gehen lässt.
Was für Argumente können wir anbringen, damit wir den AG "erweichen" können, sie mit etwas Geld gehen zu lassen?

freiwillig mit Abfindung gehen

magheinz ⌂, Tuesday, 13.05.2025, 09:29 (vor 451 Tagen) @ Ciboletta

Das wird schwierig.
Warum sollte er ihr Geld hinterherwerfen, wenn er sie gar nicht loswerden möchte?

freiwillig mit Abfindung gehen

Cebulon, Tuesday, 13.05.2025, 18:45 (vor 451 Tagen) @ Ciboletta

Was für Argumente könnten wir anbringen…?

Keine – jedenfalls keine „stichhaltigen“ Argumente: Warum sollte dieser Arbeitgeber diesen (vorzeitigen) Abschied versüßen per Abfindung? Mit § 1a, § 9, § 10 KSchG hat das bspw. offensichtlich nichts zu tun. Ich verstehe nicht, wie man auf eine derart schräge Idee kommen kann …

Allenfalls dann - wenn überhaupt - könnte Arbeitgeber ggf ein Interesse haben, wenn diese noch eine gewisse Zeit weiterarbeiten würde etwa zur Überbrückung evtl. Personalengpässe, zur Einarbeitung eines Nachfolgers oder sonst. So jedenfalls kenne ich das aus der Praxis.

Gruß,
Cebulon

freiwillig mit Abfindung gehen

Kasandra, Tuesday, 13.05.2025, 19:27 (vor 451 Tagen) @ Ciboletta

Hallo Ciboletta,

Du schreibst die MAin möchte das Unternehmen verlassen. Es hindert sie nichts. Einfach form- u. fristgerecht kündigen!!!

So einfach ist das Arbeitsrecht!

Das hat nichts mit einer Schwerbehinderung zu tun. Da es sich um persönliche Wünsche handelt.

Warum sollte der AG noch Zucker streuen??? Jeder der gehen mag, den lässt ein AG gehen mit entsprechender Kündigung.

Dies steht jedem Arbeitnehmer frei. Egal ob fast 60 Jahre, langjährig beim AG und / oder mit einer SB.

Somit bist Du als Ansprechpartner SBV auch draußen aus dem Thema.

Hinweis: Sollte die Idee aufkommen, sich AU zu schreiben, gerechtfertig oder nicht, dann reden wir immer noch über die 78 Wochen inkl. Aussteuerung. Dann gibt es ALG 1 und der AG hat noch keine Nöte zu kündigen oder eine Abfindung zu zahlen, denn die Mitarbeiterin ist dann für den AG, wie ich es immer so nett nenne: "eine Papierleiche".

Somit hat der AG auch keine Nöte. Die MA ist von seiner Kostenstelle und allem weg. Da ist der AG entspannt und wird überhaupt nicht reagieren. Sorry, da würde der AG schon deppert sein.

Diese vermeintliche Strategie gibt es immer mal wieder! Einen Versuch ist es wert. Aber bedenkt, auch die KK kann ein GA beim MD in Auftrag geben und das hat auch Gewichtung.

Einfach nur sagen, ich habe eine SB und keinen Bock mehr, lieber AG - zahle mir Summe xy, das geht nicht auf!

Viele Grüße,

Kasandra

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