Besuch eines Kollegen im Krankenhaus (Allgemeines)

prototyp, Brandenburg, Sunday, 25.05.2025, 19:50 (vor 173 Tagen)

Hallo in die Runde,
ich brauche bitte Schwarmwissen.
Ein Kollege ist seit Monaten krank und nun für längere Zeit im Krankenhaus. Er möchte mit mir persönlich reden.
Allerdings ist das Krankenhaus 100 km entfernt.
Ich weiß, ich darf sb Kollegen/ Kolleginnen zuhause besuchen.
Aber wie seht ihr das, wenn das Krankenhaus 100 km entfernt ist.
Ist es legitim, dass ich hinfahre während der Arbeitszeit und Reisekosten geltend mache?
Oder könnte der Arbeitgeber sagen, es sei unverhältnismäßig?

Ich denke, ich darf ( meine Rechtsauffassung), aber was denkt ihr?

Danke, wenn ihr mir bei diesem Sachverhalt weiterhelfen könntet.
Viele Grüße
Beate

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 25.05.2025, 21:33 (vor 173 Tagen) @ prototyp

Hallo,

ich sehe für "Hausbesuche", unabhängig von der Entfernung, keinerlei rechtliche Grundlage.

Ich weiß, ich darf sb Kollegen/ Kolleginnen zuhause besuchen.

woher weißt Du das? Auch dafür sehe ich keinerlei Grundlage, das als Mandatsarbeit geltend machen zu können.

--
&Tschüß

Wolfgang

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

prototyp, Brandenburg, Sunday, 25.05.2025, 22:17 (vor 173 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
die Grundlage für einen möglichen Besuch zuhause setzt natürlich voraus, dass dies der Betroffene wünscht.
Themen sind z.B. Situation, BEM, Unterstützungsbedarf etc.
Und die gesetzliche Grundlage ist für mich der Paragraph 178 SGBIX.

Mit freundlichen Grüßen
Beate

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 26.05.2025, 11:31 (vor 173 Tagen) @ prototyp

Hallo,

der pauschale Verweis auf § 178 SGB IX geht ins Leere. § 178 sagt erst mal nichts über den Ort der Mandatstätigkeit aus.

Vielmehr sind hier gem. § 179 Abs. 3 Satz 1 SGB IX auch die allgemeine Erwägungen zur Mandatsarbeit in der Betriebs- bzw. Personalverfassung zu berücksichtigen.

Und in beiden Rechtsgebieten gilt der Grundsatz der Mandatstätigkeit in Präsenz im Betrieb (für BetrVG zB Fitting, § 36 Rn 27), der auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom Gesetzgeber nicht grundsätzlich angetastet wurde. Zwar gibt es natürlich zulässige Ausnahmen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandats, aber diese müssen schon besonders begründet sein.
Für "Krankenbesuche" allgemein ist das schon schwierig zu begründen (Fitting, § 40 Rn 46), bei einer so großen Entfernung ist die Begründung mE kaum möglich. Zumindest müsste geprüft werden, ob zum Einen der Besuch während eines Krankenhausaufenthaltes wirklich zwingend notwendig ist, zum anderen spielt auch die Frage eine Rolle, ob eine wirklich notwendige Kommunikation nicht mit anderen Mitteln (Telefon, Mail, Video) erfolgen kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

Cebulon, Monday, 26.05.2025, 17:08 (vor 172 Tagen) @ albarracin

zum anderen spielt auch die Frage eine Rolle, ob eine wirklich notwendige Kommunikation nicht mit anderen Mitteln (Telefon, Mail, Video) erfolgen kann.

Ich teile die Ansicht von albarracin, insbesondere seinen letzten Satz. Hier gilt prinzipiell m. E. nichts anderes als für den Betriebsrat und Personalrat.

Mit Mails wäre ich allerdings zurückhaltend, da völlig ungeschützt, soweit nicht verschlüsselt. Viel besser wäre da z.B. vorzugsweise Threema. Der Messenger-Dienst „Threema“, der sich auf Sicherheit sowie auf Datenschutz konzentriert, ist echte Alternative zu anderen, weniger sicheren Messengern. Diese App ermöglicht anonyme Kommunikation und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Server stehen nicht bei den_„Amis“ rum, sondern in der Schweiz🇨🇭

Gruß
Cebulon

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

Scheeks, im MTK, Monday, 26.05.2025, 11:56 (vor 173 Tagen) @ prototyp

die Grundlage für einen möglichen Besuch zuhause setzt natürlich voraus, dass dies
der Betroffene wünscht.

.... und dass sein Zuhause auch Arbeitsort ist. Kann durchaus sein bei HomeOffice.

Wenn du natürlich eine Rechtsgrundlage kennst, die "rein auf Wunsch hin" auch Besuche zuhause als Mandatsträger erlaubt (ohne Homeoffice o.ä.) samt Berücksichtigung als Arbeitszeit und auch für Fahrtkosten und Versicherung als Arbeitsweg, freue ich mich, dazu zu lernen.

Meiner Kenntnis nach kann das Mandat nämlich nur im Betrieb ausgeübt werden, also an den Standorten und Arbeitsorten der Beschäftigten. Ohne entsprechende Regelungen keine Besuche zuhause, in der Kur oder im Marktcafé - zumindest keine im Mandat.
Privat geht das selbstredend, ist dann aber weder Arbeitszeit noch können Fahrtkosten angesetzt werden.

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

Kasandra, Monday, 26.05.2025, 22:39 (vor 172 Tagen) @ prototyp

Hallo Beate,

wenn Dein Kollege schon lange im Krankenhaus liegt, dann verweise ihn doch bitte an den Sozialdienst der Klinik.

Änderungsanträge / AHB´s / Reha-Anträge / Antrag auf Pflegestufe etc. sind dann Angelegenheit des Sozialdienstes der Klinik.

Gib Deinem Kollegen den Hinweis.

Du kannst doch eh keinen Antrag mit dem Kollegen stellen, oder nimmst Du zzgl. Deines Notebooks noch einen Drucker mit, damit Du den Antrag ausdrucken kannst und er unterschreiben kann?

Geht es seiner Genesung irgendwann besser, dann erfolgt die SWE - ganz klar gesteuert über den üblichen Prozeß.

Da Du ja schreibst, er "liegt" schon länger in der Klinik - dann läuft ganz normal ein BEM an.

Also rufe Deinen Kollegen an, warum er Dich bittet, ihn persönlich zu besuchen?

Dieser Wunsch erschließt sich mir nicht ohne weitere Hintergründe.

Beratung kann auch telefonisch oder online stattfinden. Hier könnt ihr besprechen und Du kannst Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.

Löblich ist es vom Kollegen, dass er schon frühzeitig mit Dir Kontakt aufnimmt und sich um seine berufliche Situation kümmert. Dies zeigt Interesse.

Aber auch weiß man ja nicht, wie es mit seiner Heilung aussieht, hat er schon eine SB beantragt, wie wurde entschieden bzw. wie weit ist das Antragsverfahren mit einer Gleichstellung?

Ein Besuch von Dir sehe ich in der Kategorie: ich besuche den Kollegen in meiner Freizeit und auf meine eigenen Kosten.

Dies ist keine angemeldete Dienstreise.

Aktiv wirst Du, wenn der Kollege die SWE beginnt und das BEM startet.

Viele Grüße,

Kasandra

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

prototyp, Brandenburg, Tuesday, 27.05.2025, 06:52 (vor 172 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra, danke für deine Nachricht.

Ja, ich werde es so machen, wie du es vorgeschlagen hast.
p.s.Der Kollege ist schon sb.


Und vielleicht fahre ich doch noch privat hin ( soziales Herz ).
Viele Grüße und einen sonnigen Tag
Beate

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

Phönix, NRW, Tuesday, 27.05.2025, 14:29 (vor 172 Tagen) @ prototyp

Hallo Beate,

als SVB eines Wohlfahrtsverbandes der katholischen Kirche (Dienstgemeinschaft) habe ich mit meinem Dienstgeber Vereinbarungen getroffen, welche mir auch die Möglichkeit geben, Mitarbeitenden an jedem Ort aufzusuchen.

Den Arbeitsort und die Arbeitszeit darf ich fei wählen. Damit habe ich die freie Wahl, wann und wo ich mich mit Mitarbeitenden verabrede. Dies kann im meinem Büro sein, an der Dienststelle des Mitarbeitenden, in der Wohnung des Mitarbeitenden, aber auch in einer Reha Klinik oder Krankenhaus oder sonst wo. Dabei lasse ich mich von der Vernunft und der Verhältnismäßigkeit leiten.

Ein Hemmnis für entsprechende Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und SBV sehe ich nicht, wenn diese Vereinbarungen von beide Seiten getragen werden. Es besteht ein Einnehmer darüber, dass eine moderne und praktische Mandatsführung der SBV unserer Dienstgemeinschaft am meisten nützt.

Gruß
Phönix

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

Kasandra, Tuesday, 27.05.2025, 22:42 (vor 171 Tagen) @ prototyp

Hallo Beate,

die Vereinbarung, welche Phönix mit seinem AG abgeschlossen hat - ist sehr fein!

@ Phönix, ist die Vereinbarung über eine Inklunsionsvereinbarun gelaufen?`

@ Beate - bitte auch in anbetracht Deiner sozialen Ader - Du solltest dies mit Deinem AG schriftlich vereinbaren - wichtig - damit Du weiterhin bei solchen Terminen der GUV unterliegst und den Versicherungsschutz hast.

Viele Grüße,

Kasandra

Besuch eines Kollegen im Krankenhaus

Phönix, NRW, Wednesday, 28.05.2025, 07:09 (vor 171 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

es sind bei mir einzelne Vereinbarungen, die sich im Laufe der Mandatszeiten durch praktische Erwägungen oder Anforderungen ergeben haben, eine Inklusionsvereinbarung besteht nicht. Auch spielt das von Beate angeführte soziale Herz bei meinem Dienstgeber und mir eine große Rolle.

So werden mir auch Aufgaben zugespielt, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV zählen. Vom Dienstgeber wurde mir die Bitte zugetragen, einen Mitarbeitenden (mit Schwerbehinderung) beim erneuten Antragsverfahren für die Erwerbsminderungsrente zu begleiten, denn das erste Verfahren war schon an Fristversäumnissen gescheitert. Der Dienstgeber sah sich in der Pflicht und bedient sich der SBV.

Mit meiner Begleitung war das Verfahren erfolgreich, für den Mitarbeitenden gab des damit einen guten Übergang in den neuen Lebensabschnitt und der Dienstgeber war zufrieden. Seitdem habe ich ein halbes Dutzend solcher Verfahren erfolgreich begleitet, immer auf Anregung des Dienstgebers. Es sind win win Situationen, jeder profitiert.

Die Verfechter einer rechtskonformen Mandatsführung würden sicherlich bei meiner Arbeitsweise graue Haare bekommen.

Aber um zum Thema zurückzukommen, wenn ich von einem Mitarbeitenden angefordert werde, bin ich präsent.

Gruß
Siggi

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