Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson (Allgemeines)

juri_berlin, Tuesday, 17.06.2025, 10:49 (vor 151 Tagen)

Für die Einschätzung erfahrender SBV-Praktiker*innen wäre ich in folgendem Punkt dankbar:

Hat ein Antrag auf Gleichstellung Aussicht auf Erfolg? Es geht um die stellvertretende Vertrauensperson in einem Unternehmen der privaten Wirtschaft. Im kommenden Jahr stehen SBV- Wahlen an. GdB 40, Widerspruch war erfolglos. Soeben wegen Abteilungsauflösung in neue Abteilung versetzt, wobei davon auszugehen ist, dass die Position in der SBV da Schutzwirkung hatte. Langjährig mitarbeitend, Alter: über 50.

Ist es überhaupt mit Aussicht auf Bewilligung, wenn ein SBV-Mitglied den Gleichstellungsantrag stellt und muss man die Position als SBV im Antrag erwähnen? Oder kommt es nur auf die Gefährdung der Arbeitsstelle an?

Wie man einen Gleichstellungsantrag stellt, ist bekannt. Es geht um diese besondere Situation, dass es sich um den Stellvertreter handelt, der bis 1 Jahr nach der Wahl geschützt ist.

Gibt es da Erfahrung im Forum?

Besten Dank und Gruß

Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson

bifavi, Hessen, Tuesday, 17.06.2025, 13:07 (vor 151 Tagen) @ juri_berlin

Guten Tag Juri,

ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten.
Mir ist es bei BR Mitgliedern gelungen diese gleichzustellen.

Folgende Formulierung habe ich bei der Befragung als Statement genommen:


Da das Unternehmen ein Kosteneinsparprogramm eingeführt hat, und durch die behinderungsbedingten Leistungsveränderungen des Mitarbeiters eine Gefahr für den Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, könnte durch die Gleichstellung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eröffnet werden, Mittel zur Teilhabe zu beantragen. Mit den Mitteln zur Teilhabe könnte somit die Konkurrenzfähigkeit ausgeglichen werden und der Erhalt des Arbeitsplatzes gesichert werden. Durch die zusätzliche Betriebsratstätigkeit besteht kein Bezug zu Ihrer üblichen Tätigkeit, sodass auch keine Kollision entsteht. Mit Verweigerung einer Gleichstellung bei Verschlechterung der Gesundheit oder anhaltenden Problemen aufgrund vorhandener Einschränkungen kann weder Integrationsdienst noch Integrationsfachdienst, zum Beispiel bei einem BEM, hinzugezogen werden.

Es lagen häufige Fehlzeiten, geringe Einsatzmöglichkeiten und es gab keine sogenannten Schonarbeitsplätze im Unternehmen.

Außerdem kannst du hierschauen.

LG
bifavi

Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson

MatthiasNRW, Monday, 23.06.2025, 10:49 (vor 145 Tagen) @ juri_berlin

Es geht um diese besondere Situation, dass es sich um den Stellvertreter handelt, der bis 1 Jahr nach der Wahl geschützt ist.

Für Wahlbewerber gilt ein nachwirkender Kündigungsschutz von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. (§ 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 3 KSchG)
Für die Stellvertretung gilt ein nachwirkender Schutz von einem Jahr nur in Fällen der Heranziehung bzw. Vertretung. (§179 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 1,2 KSchG) Ohne konkrete Aufgabenwahrnehmung kein Kündigungsschutz.

--
Gruß
Matthias

Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 15.09.2025, 13:15 (vor 61 Tagen) @ juri_berlin

Moin Moin,

ein Antrag auf Gleichstellung ist für Betriebs-, Personalratsrät:innen, und Schwerbehindertenvertretungen nur dann möglich, wen die eigentliche Arbeitsaufgabe, die ja für die Amtsperiode ruht, nur noch mit deutlichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausübbar ist und man diese im Zeitraum 4-6 Monate vor der nächsten Wahl stellt.

Dann kann man begründen, dass der oben genannte Fall vorhanden und eine Wiederwahl kein Selbstläufer ist. Für den Fall der Nichtwahl benötigt er/sie unmittelbar die Schutzrechte der Schwerbehinderten, um den Arbeitsplatz zu erhalten / oder einen neuen zu finden. Da sich oben genannte ehrenamtliche Beschäftigte durch ihren Einsatz für die Mitarbeiter:innen nicht gerade beim Arbeitgeber beliebt machen, ist mit großer Hilfestellungen von diesem nicht zu rechnen, sodass von Beginn an auch der IFD oder I Amt mit ins Boot geholt werden müssen, damit hier eine leidensgerechte Beschäftigung nach § 164 Absatz 4 SGB IX gefunden werden kann.

So würde ich das begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik

Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson

bifavi, Hessen, Monday, 15.09.2025, 15:26 (vor 61 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,


ein Antrag auf Gleichstellung ist für Betriebs-, Personalratsrät:innen, und Schwerbehindertenvertretungen nur dann möglich, wen die eigentliche Arbeitsaufgabe, die ja für die Amtsperiode ruht, nur noch mit deutlichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausübbar ist und man diese im Zeitraum 4-6 Monate vor der nächsten Wahl stellt.

Ich habe aus der Eröffnung nicht lesen können, dass eine 100% Freistellung vorliegt und die Tätigkeit als Arbeitnehmer ruht.
Auch hat die Tätigkeit der SBV nix mit dem Arbeitsplatz zu tun.
Man muss ja keine Freistellung nehmen, wenn man es nicht will.
Ich bin auch nicht eingestellt als SBV, steht jedenfalls nix in meinem Arbeitsvertrag.
Ich handhabe es jedenfalls so, dass ich immer auf die Bedingungen am Arbeitsplatz eingehe.

LG
Bifavi

RSS-Feed dieser Diskussion