Azubi wählbar als SBV? (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 17.06.2025, 13:40 (vor 147 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns ist der letzte Stelli zurückgetreten, weil er mit einem Betriebsübergang die Firma verlässt. Wir müssen die Stellvertreter also neu wählen.

Ein Azubi, der kurz vor dem Wahltag 18 wird und in diesem Jahr (vor der Wahl) seine Ausbildung beendet, es aber Stand heute nicht klar ist, ob er übernommen wird, hat Interesse an der Kandidatur zum Stelli. Darf er, wenn er die 3 Stützunterschriften bekommt, gewählt werden?

Ich meine ja, weil:
1. Am Wahltag 18
2. Mehr als 5 Schwerbehinderte im Betrieb
3. Der Betrieb existiert länger als 1 Jahr
4. Als Auszubildender zählt er zu den Beschäftigten und da die Ausbildung kurz vor dem Abschluss steht, ist er länger als 6 Monate Beschäftigter

Wo ich etwas Bauchweh habe ist, dass er ja in der Lage sein muss das Amt auszuüben.
Unser Betrieb hat mehrere Standorte und Läger, die teilweise ca. 140 km auseinander liegen. Er wird kurz vor der Wahl 18 und ich weiß nicht ob er einen Führerschein hat. Ohne Führerschein sehe ich das schon sehr problematisch das Amt auszuführen. Wenn wir einen Termin mit dem IFD oder dem IA vor Ort haben und er müsste mit dem Zug anreisen, dann stelle ich mir das sehr schwierig vor.

Viele Grüße
Christian

Azubi wählbar als SBV?

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 17.06.2025, 15:01 (vor 147 Tagen) @ Moonwalker

Hier ist es geregelt:

Nach § 177 Absatz 2 SGB IX (Aktives Wahlrecht) Alle im Betrieb/in Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen

Nach § 177 Absatz 3 SGB IX (Passives Wahlrecht) Alle im Betrieb/in Dienststellen nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit 6 Monaten angehören. Für Auszubildende gilt dasselbe Recht wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind.

Azubi wählbar als SBV?

Cebulon, Wednesday, 18.06.2025, 00:50 (vor 146 Tagen) @ Moonwalker

Ein Azubi, der kurz vor dem Wahltag 18 wird und in diesem Jahr (vor der Wahl) seine Ausbildung beendet, es aber Stand heute nicht klar ist, ob er übernommen wird, hat Interesse an der Kandidatur zum Stelli. Darf er, wenn er die 3 Stütz­unter­schrif­ten bekommt, gewählt werden?

Ja, ist wählbar. Ob das so geschickt ist und er sich damit einen Gefallen tut, solange seine Übernahme (noch) fraglich ist, das ist eine ganz andere Frage.

NEU: Vgl. auch BAG, 18.6.2025, 7 AZR 50/24, mit Vorbericht des BAG, und mit PM 26/25 sinngemäß.

Gruß,
Cebulon

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