Dienstzeit oder nicht (Wahlen)

birgit1301, Voerde, Wednesday, 25.06.2025, 10:39 (vor 139 Tagen)

Ich brauche euren Rat und hoffe, dass ihr zu dem Thema was sagen könnt;
Da wir zur Zeit keine Schwerbehindertenvertretung haben - die Wahlen stehen außer der Reihe an - bin ich während meines Urlaubs zur angesetzten Wahl gefahren, da ich im vereinfachten Verfahren kandidieren werde.
Ich war nach über 20 Jahren zurückgetreten, weil ich inzwischen allein da stand und Neuwahlen erreichen wollte.

Ich hatte rund zwei Stunden im Amt verbracht und wollte mir die Zeit jetzt gut schreiben lassen. Der Arbeitgeber lehnt das ab, mit dem Hinweis, dass ich während meines Urlaubs nicht arbeiten darf.

Gibt es dazu Urteile? Könnt ihr mir weiter helfen?

--
Schöne Grüße
Birgit

Dienstzeit oder nicht

Jasmin, Wednesday, 25.06.2025, 13:14 (vor 139 Tagen) @ birgit1301

Hallo Birgit,

du hättest auch Schwerbehindertenvertreterin bleiben und nur die Nachwahl deiner Stellvertreter veranlassen können.

Dienstzeit oder nicht

birgit1301, Voerde, Wednesday, 25.06.2025, 14:51 (vor 139 Tagen) @ Jasmin

Ja, ich weiß, aber ich war immer wieder krank und habe es nicht hin bekommen.
Eins habe ich aber in dieser Zeit gelernt - auf unseren Personalrat ist kein Verlass. Zum Haare raufen....

--
Schöne Grüße
Birgit

Dienstzeit oder nicht?

Cebulon, Wednesday, 25.06.2025, 23:16 (vor 138 Tagen) @ birgit1301

Ich hatte rund zwei Stunden im Amt verbracht und wollte mir die Zeit jetzt gut schreiben lassen. Der Arbeitgeber lehnt das ab, mit dem Hinweis, dass ich während meines Urlaubs nicht arbeiten darf.

Mann, oh Mann, soviel geballtes Halbwissen: Der Arbeitgeber (bzw. dieser Personaler?) scheint mir offenbar „begriffsstutzig“ zu sein? Siehe zu den Rechtsgrundlagen bspw. das BIH-Musterformular „Einladung zur Wahlversammlung“ (letzter Absatz)

Ich würde dieses evtl. schriftlich beantragen. Auf die genauen Ablehnungsgründe dieser Behörde darf man gespannt sein… Welches Personalvertretungsgesetz gilt dort? Gibt es dort eine Bestimmung, die dem § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG entspricht? ("Teilnahme ist ... wie Arbeitszeit zu vergüten"). Eventuell deswegen auch beim Inklusionsamt mal anfragen …. Ich habe dazu leider überhaupt nichts in den BIH-Wahlunterlagen gefunden zur Teilnahme an Wahlversammlung im Urlaub (mit bzw. ohne Bezüge), insbesondere aber auch_nichts zu § 44 BetrVG. :-( Insoweit also sehr lückenhaft.

Natürlich ist Teilnahme an Wahlversammlung keine Arbeitszeit und keine Dienstzeit, zumal ja insoweit keinerlei Weisungsrecht. Sie ist dennoch zu vergüten „wie Arbeitszeit“ jedenfalls laut § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, bspw. für wahlberechtigte sbM in Betrieben.

Gruß,
Cebulon

Dienstzeit oder nicht?

birgit1301, Voerde, Thursday, 26.06.2025, 08:37 (vor 138 Tagen) @ Cebulon

Hallo und vielen Dank - das werde ich jetzt mal weiter recherchieren.

Über das was hier abgelaufen ist, könnte ich einen Artikel schreiben - so viele Fehler auf einmal...

--
Schöne Grüße
Birgit

Dienstzeit oder nicht?

Cebulon, Thursday, 26.06.2025, 18:50 (vor 137 Tagen) @ birgit1301

Der Arbeitgeber lehnt das ab, mit dem Hinweis, dass ich während meines Urlaubs nicht arbeiten darf.


Diese Begründung ist einfach nur schräg sowie unterirdisch! Will er damit etwa sagen, das sbM während ihres - Urlaubs - nicht wählen dürften, nachdem Wahlversammlung „Arbeit“ sei? Davon steht_nichts in § 177 Abs. 2 SGB IX, bspw. auch nichts_in § 20 Abs. 2 Satz 3 SchwbVWO. In dem „Einladungsformular“ der BIH steht so ein Unfug ohnehin nicht. Im Zusammenhang mit Wahl­ver­sammlung von „arbeiten“ zu fabulieren erscheint einfach abwegig, widersinnig bzw. ziemlich naiv!

Welches „Personalvertretungsrecht“ gilt hier, auf welches § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX sinngemäß verweist bezüglich „Wahlkosten“?

Gruß,
Cebulon

Dienstzeit oder nicht?

birgit1301, Voerde, Friday, 27.06.2025, 11:54 (vor 137 Tagen) @ Cebulon

Ich danke dir für die Unterstützung.
Ich habe mich mit dieser Aussage (keine Arbeitszeit im Urlaub) jetzt nicht zufrieden gegeben, nochmal begründet, warum ich jetzt einen schriftlichen (Vorher über das AIDA Zeiterfassungssystem) Antrag stelle, mit dem Hinweis, dass ich im Falle einer erneuten Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid möchte.
Ich arbeite bei einer Kommune!

--
Schöne Grüße
Birgit

Dienstzeit oder nicht?

Cebulon, Friday, 27.06.2025, 17:37 (vor 136 Tagen) @ birgit1301

… dass ich im Falle einer erneuten Ablehnung rechtsmittelfähigen Bescheid möchte.

Gut so - nicht abwimmeln lassen! Sollte hier bspw. LPVG_NRW für diese Kommune gelten, sollte diese praxisrelevante reine Rechtsfrage in jedem guten Standardkommentar zum LPVG behandelt werden. Leider gibt’s bisher keine BIH-Materialien dazu.

Wahlversammlung ist nie Arbeitszeit:
Vergl. beispielsweise zur Vergütung bei Teil­nah­me­­ an Betriebsversammlungen gemäß § 44 BetrVG beispw. BAG, 31.05.1989, 7 AZR 574/88, allerdings speziell für Betriebe der Privatwirtschaft bei Erziehungsurlaub. Zeit der „Teilnahme ist keine Arbeitszeit": So explizit BAG, 05.05.1987, 1 AZR 292/85, schon vor Jahren, welches die krassen Fehlurteile der Vorinstanzen in Düsseldorf abänderte (auf Antrag von 25 Arbeitnehmer:innen) wg. Vergütung. Das BAG ist den teils wirren „Argumenten“ des Beklagten nicht gefolgt: Dieser Unternehmer hatte dreist „Maßregelung“ angekündigt, keine Vergütung für die Teilnahme an der Versammlung zu zahlen an solche Beschäftigte, die zuvor einem Streikaufruf der IG Druck und Papier gefolgt seien (Seite 6). Vgl ausführlich auch Fachbeitrag für Betriebe zum Vergütungsanspruch bei Versammlungen sbM auf komsem.de

Während solcher Versammlungen wird ja gerade nicht für den Betrieb produziert oder für Behörde gearbeitet, sondern gewählt laut § 1 Abs. 2 oder § 20 SchwbVWO. Gegenteiliges wird zwar gern in Foren ins Blaue hinein behauptet, steht aber so nicht im Gesetz – also falsch laut Bundesarbeitsgericht.

Gruß,
Cebulon

RSS-Feed dieser Diskussion