Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss? (Allgemeines)

sb2024, Saturday, 19.07.2025, 19:22 (vor 326 Tagen)

Guten Abend,

ein sbM ist an mich herangetreten. Er befindet sich nach langer Krankheit seit Monaten im BEM und arbeitet zwar auf seinem alten Arbeitsplatz, bearbeitet jedoch nur ein eingeschränktes Aufgabengebiet.

Als Beispiel: war er vor seiner Erkrankung in seiner Entgeltstufe für die Aufgaben A, B, C und D zuständig, bearbeitet er derzeit nur noch A (in Teilzeit). Damit kommt er gut zurecht.

Nun wächst von mehreren Seiten zunehmend der Druck, dass er mehr (bzw. wieder seine ursprünglichen) Aufgaben übernehmen solle. Dem sieht sich der Mitarbeiter aktuell gesundheitlich noch nicht gewachsen.

Der zuständige BEM-Beauftragte wies in einem Gespräch darauf hin, dass eine Herabgruppierung der Entgeltstufe erfolgen müsste, wenn er dauerhaft nicht in der Lage sei, seinen Aufgabenbereich auszufüllen.

Für den Mitarbeiter steht seine Gesundheit im Vordergrund und dass er sein machbares Aufgabengebiet behält, welches seiner Leistungsfähigkeit gerecht wird. Sollte eine Herabgruppierung für den Schutz seiner Gesundheit sinnvoll sein, wäre das für ihn akzeptabel. Auch der Vorgesetzte der Abteilung wäre bereit, ihn zu den aktuellen Bedingungen weiter in der Abteilung zu beschäftigen.

Nun würde ich jedoch gerne klären, ob als Alternative zur Herabgruppierung nicht erst einmal ein Beschäftigungssicherungszuschuss beantragt werden sollte. Mich irritiert, dass von dem BEM-Beauftragten lediglich die Herabgruppierung angesprochen wurde, jedoch nicht der Beschäftigungssicherungszuschuss - so als ob dies erst gar nicht zur Debatte stünde.

Wie schätzt ihr dies ein - wann kommt eine Herabgruppierung in Frage und wann ein Beschäftigungssicherungszuschuss?

Besten Dank.

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

Kasandra, Saturday, 19.07.2025, 23:27 (vor 326 Tagen) @ sb2024

Hallo sb2024,

ich kenne Euer Unternehmen nicht, aber bei uns ist erstmal lt. Tarifvertrag geregelt: Der MA wird nach Arbeitsaufgaben entlohnt!

Somit ist tatsächlich eine Herabgruppierung möglich.

Dennoch bin ich jetzt erstmal sehr irritiert: Die BEM-Beauftragte interveniert hier! Das ist au meiner Sicht nicht ihr Job und ihre Kompetenz!!!!

Hier ist der HR-BP gefragt!!!

Die Frage ist auch - wie lange der MA nur den einen AP ausführen kann und ab wann ggf. wie früher die weiteren AP?

Beschäftigungssicherungszuchuss, wird ja auf die Kostenstelle erstattet und nicht an den MA als Entgelt weiter gegeben.

Ist das Interationamt eingeschaltet und im BEM?

Wie sieht es aus? T-EMR beantragen? Finanzielle Absicherung und zugleich Teilhabe am Arbeitsleben?

Viele Grüße,

Kasandra

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

ST, Monday, 21.07.2025, 08:27 (vor 324 Tagen) @ Kasandra

Liebe Kasandra,

könnten wir bitte möglichst wenig Abkürzungen verwenden? Bei MA, AP und BEM komme ich ja noch mit. Aber bei HR-BP und T-EMR steige ich aus. Da habe ich einfach keine Zeit und keine Geduld länger drüber nachzudenken.

Also meine Bitte noch mal an alle, sich mit Abkürzungen zurückzuhalten, wenn sie nicht im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind.

Vielen Dank an alle.

ST

Aküfi (=Abkürzungsfimmel) :-)

Scheeks, im MTK, Monday, 21.07.2025, 08:39 (vor 324 Tagen) @ ST

Moin,

das HR von HR-BP soll möglicherweise für human ressources (also neudeutsch für Personalabteilung) stehen, bei BP rate ich auch. Bruttopreis eher nicht, nehme ich an.

T-EMR steht sehr wahrscheinlich für Teil-Erwerbsminderungsrente. Kann ich nur ableiten, weil EMR halbwegs üblich ist im genannten Kontext und das "T-" für mich nur als "Teil-" einen Sinn erhält.

Dafür grübele ich noch über "den einen AP" und "weitere AP". Arbeitsplatz kann es nicht sein, da ein Mitarbeiter (MA) halt nur einen Arbeitsplatz hat und die Rede von mehreren Aufgaben war, nicht von mehreren Arbeitsplätzen.

So oder so stimme ich dir aber umfänglich zu, dass man nur überregional übliche allgemeine Abkürzungen verwenden sollte.

MfG
Scheeks

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 20.07.2025, 11:54 (vor 325 Tagen) @ sb2024

Hallo,

bevor hier Fakten geschaffen werden, ist zuallererst ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Hier können dann alle Lösungsmöglichkeiten und insbesondere auch externe Unterstützung besprochen und geklärt werden. Als SBV ist es Deine gesetzliche Pflicht, dieses Verfahren beim AG zu beantragen. Auch sollte der betroffene AN so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen zum örtlich zuständigen IFD.

Ohne ein solches Präventionsverfahren wären alle Schritte des AG zur Herabstufung grob diskriminierend.

Gesetz geht immer noch TV, Arbeitsvertrag und Direktionsrecht des AG vor!

--
&Tschüß

Wolfgang

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

magheinz ⌂, Monday, 21.07.2025, 08:32 (vor 324 Tagen) @ albarracin

Ohne ein solches Präventionsverfahren wären alle Schritte des AG zur Herabstufung grob diskriminierend.

Auch während einem laufenden BEM?

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

garda, Berlin, Monday, 21.07.2025, 11:21 (vor 324 Tagen) @ magheinz

Ohne ein solches Präventionsverfahren wären alle Schritte des AG zur Herabstufung grob diskriminierend.


Auch während einem laufenden BEM?

Ja, auch während eines BEM. Das ergänzt sich. Ich sehe hier ebenfalls den Arbeitsplatz in seinem bisherigen Zuschnitt in Gefahr, also Prävention.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

magheinz ⌂, Monday, 21.07.2025, 11:35 (vor 324 Tagen) @ garda

Ja, auch während eines BEM. Das ergänzt sich. Ich sehe hier ebenfalls den Arbeitsplatz in seinem bisherigen Zuschnitt in Gefahr, also Prävention.

Wenn sich das ergänzt dann ja. Ich bin jetzt erst mal davon ausgegangen, das BEM ersetzt das Präventionsverfahren. An sich sind ja die selben Akteure beteiligt.

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

Cebulon, Monday, 21.07.2025, 19:55 (vor 324 Tagen) @ magheinz

Ich bin jetzt erst mal davon ausgegangen, das BEM ersetzt das Präventionsverfahren. An sich sind ja die selben Akteure beteiligt.

Das ist – beides – so nicht ganz richtig: Denn bei einer Prävention gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX muss generell zwingend immer stets auch das InA eingeladen werden. Auch hängt z.B. weder Verfahren noch InA-Beteiligung rechtlich von „Zustimmungen“ des betroffenen sbM ab (im Unterschied zum BEM).

Gruß,
Cebulon

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

magheinz ⌂, Monday, 21.07.2025, 20:12 (vor 324 Tagen) @ Cebulon

Das ist – beides – so nicht ganz richtig: Denn bei einer Prävention gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX muss generell zwingend immer stets auch das InA eingeladen werden. Auch hängt z.B. weder Verfahren noch InA-Beteiligung rechtlich von „Zustimmungen“ des betroffenen sbM ab (im Unterschied zum BEM).

Du hast absolut recht!

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

Kasandra, Tuesday, 22.07.2025, 22:49 (vor 323 Tagen) @ Cebulon

Ihr beschwert Euch über Abkürzungen?

Was ist das "das InA eingeladen werden"? Ich vermute das Integrationsamt!

AP = Arbeitsplätze. In einer Produktion mal simpel erklärt: AP = Arbeitsplatz 1 = bauen des Gehäuses. AP 2 = z. B. Einbau der Hardware inkl. Software, AP 3 = Kontrolle der Funktionsfähigkeit, AP 4 = Test und Dokumentation für den Kunden, AP 5 = Verpackung mit allen wichtigen Dokumenten!

Für Unternehmen ist es um wettbewerbsfähig zu sein, dass das Team alle AP (Arbeitsplätze) beherrscht um wirtschaftlich zu arbeiten.

Fällt ein AN (Arbeitnehmer) aus oder kann einen AP nicht bedienen, dann ist ein Antrag auf Minderleistung zu stellen / Arbeitgeberzuschuss.

HR-BP = Personalabteilung, zuständiger Personalreferent!

Es ist zu ermitteln, welche Ursache die Erkrankung hat... Wegeunfall, Arbeitsunfall oder innere Ursachen.

Entsprechend ist ggf. die BG (und sorry, ich kläre auf: BG = Berufsgenossenschaft!) oder ein ander Kostenträger für Fort-/ Weiterbildung, Umschulung oder Hilfen des Integrationsamtes zuständig ist.

Viele Grüße,

Kasandra

Abkürzungen

Cebulon, Thursday, 24.07.2025, 20:33 (vor 321 Tagen) @ Kasandra

Was ist das "stets auch das InA eingeladen werden"? Ich vermute das Integrationsamt!

Hallo Kasandra,

naja, das folgt unmittelbar aus Kontext, nämlich dem Wortlaut des detailliert zitierten § 167 Abs. 1 SGB IX. Diese gängige sowie weit verbreitete Abkürzung für Integrationsamt und Inklusionsamt (InA) findet sich zudem u.a. in Verlautbarungen der BIH und im BIH-Fachlexikon aller Integrationsämter, sowie auch der Enzyklopädie Wikipedia und in SBV-Seminaren.

Ihr beschwert Euch über Abkürzungen?

Niemand hat generell Abkürzungen moniert, sondern vielmehr nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen, welche sich aus dem Post nicht zweifelsfrei und nicht sofort erschließen – demnach ärgerliche sprachliche Barrieren.

Das ist pauschale Unterstellung bzw. frei erfunden!

Gruß,
Cebulon

Abkürzungen

Kasandra, Saturday, 02.08.2025, 23:43 (vor 312 Tagen) @ Cebulon

emnach ärgerliche sprachliche Barrieren.

Mag sein! Aber dies zeigt auch wieder: Die SBV muss am Zahn der Zeit sein, mit den Partnern, Personalabteilung - allgemeiner Sprachhinweis; sondern : HR - Human Ressourses und den ehemaligen Personalrefereten in Kontakt sein und bleiben!

Das System und die Kontakte machen es. Gerade wie soll eine SWE mit psychichen Faktoren - welche AUS Privaten Bereichen kommt gelingen?

Erkrankungen, welche nichts mit der Arbeit zu tun haben?

Tumorerkrankungen - da ist der AG bei den AN! EBENSO - Arbeits- und Wegeunfälle.

Aber mal ganz allgemin gefragt: Wie geht ihr und euer AG mit psychichen MA um, wo die AU auf privaten Ursachen liegt?

Viele Grüße,

Kasandra

Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss?

afrmz, Tuesday, 05.08.2025, 13:01 (vor 309 Tagen) @ sb2024

Ob es hier zutreffend ist oder nicht, kann ich mangels Informationen nicht richtig beurteilen. Aber im Bereich des öffentlichen Dienstes unter Geltung des TVöD-V gibt es unter Umständen eine Lösung.

Wenn Mitarbeiter bereits unter Geltung des damaligem BMT-G eingestellt wurden, haben diese unter Umständen Anspruch (§ 16 TVÜ-VKA) auf Sicherung des Lohnstandes. Mit Abschluss des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 1. April 2014 zu Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 ist durch § 16a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA vereinbart worden, dass die §§ 25 Abs. 4, 28 Abs. 1 und 2, § 28a und BMT-G und § 56 BAT weiterhin Anwendung finden.

Wird demnach ein Mitarbeiter aufgrund körperlicher (so der Begriff in der Kommentierungen, weiter wohl eher medizinische) Einschränkung auf eine niedriger eingruppierte Stelle umgesetzt, hat er Anspruch auf Sicherung des Lohnstandes (alte Eingruppierung), wenn dieser infolge eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit nicht mehr voll leistungsfähig ist (§ 28 Abs. 1 BMT-G). Gleiches gilt nach § 28 Abs. 2 BMT-G

a) für Arbeiter nach zehnjähriger Beschäftigungszeit, wenn die Leistungsminderung durch eine Gesundheitsschädigung hervorgerufen wurde, die durch fortwirkende schädliche Einflüsse der Arbeit eingetreten ist,

b) für mindestens 53 Jahre alte Arbeiter nach fünfzehnjähriger Beschäftigungszeit, wenn die Leistungsminderung durch Abnahme der körperlichen Kräfte und Fähigkeiten infolge langjähriger Arbeit verursacht ist,

c) für mindestens 50 Jahre alte Arbeiter nach zwanzigjähriger Beschäftigungszeit, wenn die Leistungsminderung durch Abnahme der körperlichen Kräfte und Fähigkeiten infolge langjähriger Arbeit verursacht ist,

d) für Arbeiter nach fünfundzwanzigjähriger Beschäftigungszeit, wenn die Leistungsminderung durch Abnahme der körperlichen Kräfte und Fähigkeiten infolge langjähriger Arbeit verursacht ist.

Ist nach Protokollerklärung zu § 28 Abs. 2 Unterabsatz 1 strittig, ob der erforderliche Ursachenzusammenhang vorliegt, soll auf Verlangen die Stellungnahme eines Arztes des beiderseitigen Vertrauens eingeholt werden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es Dir wirklich hilft, aber vielleicht gibt es ähnliche Vorschriften in anderen Tarifwerken oder es hilft den Kolleginnen und Kollegen, die unter die Geltung des TVöD fallen.

Schöne Grüße,
Andreas

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