Protokoll Monatsgespräch (Allgemeines)

Doris62, Frankfurt am Main, Friday, 08.08.2025, 18:23 (vor 123 Tagen)

Steht mir als SBV das Protokoll des Monatsgespräch zu, auch wenn ich nicht anwesend bin.
Für mich macht das Sinn, für die GF ebenfalls, aber der BR meint, es steht mir nur zu wenn ich anwesend bin. Meiner Meinung nach bekomme ich das Protokoll der BR Sitzungen nur wenn ich anwesend bin, das Protokoll des MG müsste ich aber mMn immer bekommen .
Habt ihr eine gesetzliche Grundlage zum Thema MG Protokolle?
Vielen Dank

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Protokoll Monatsgespräch

Cebulon, Friday, 08.08.2025, 21:21 (vor 122 Tagen) @ Doris62

Die Begründung dieses BR-Vorsitzenden ist Unfug! Vgl. sinngemäß etwa den grundlegenden Aufsatz von Prof. Düwell, ZTR 12.2020, Seite 681 bis 684, zum Thema: „Protokoll des Personalrats – Recht auf Einsicht und Aushändigung? Auch für die SBV?“

Zum Thema Protokolle, wobei sich gerne einzelne BR-/PR-Vorsitzende „aufmanteln“ mit viel Halbwissen und ewiggestrigen „Argumenten“, vgl. entsprechend auch diese 10-jährige teils sehr kontroverse Diskussion von 2015 bis 2025 mit aktuellen jurist. Nachweisen. Soweit einzelne Schulungsträger wie die WAF die Mär von der Nichtanwsenheit verbreiten (WAF-Video ab 04:30 min), ist das frei erfunden, jedenfalls soweit es SBV betrifft: Insoweit erzählt dieser Dr. Ferstel m.E. nur „Müll“ und Fake!

Gruß,
Cebulon

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