BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag? (BEM)

HappyHep @, Mönchengladbach, Friday, 05.09.2025, 13:46 (vor 71 Tagen)

Hallo,

habe da mal eine Frage.
In einem BEM mit einem SBM kam als Ergebnis raus, das diese Person nicht mehr in der 7-Tage Woche arbeiten soll, sondern "nur noch" in einer 5-Tageswoche.
Auch soll diese Person keine Schichtdienste, Nachtarbeit und Wochenenddienste leisten.
So schön so gut.
Auf meine Frage, ob jetzt der Arbeitsvertrag angepasst wird, oder es zumindest zu einer arbeitsvertragsrechtlichen Nebenabsprache kommt, erntete ich verwunderte Blicke.
Dies sei doch alles im BEM festgehalten.
Bei meinen Internetrecherchen stiess ich aber immer wieder darauf, das bei einer Arbeitszeitänderung (hier weg von der 7-Tagewoche hin zur 5-Tageswoche ohne Schichtdienste, Nachtarbeit und Wochenenddienste), es sehr wohl angezeigt sei, diese Art der Anpassung im Arbeitsvertrag nachzuziehen, da diese Anpassung erst dann rechtlich sicher wird.
Kann mir jemand von euch zu dieser Problematik genaueres sagen, bzw. gibt es Urteile dazu?

Beste Grüße
HappyHep

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Bunt ist das Dasein und granatenstark!

BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

bifavi, Hessen, Friday, 05.09.2025, 14:25 (vor 71 Tagen) @ HappyHep

Hallo HappyHep,
ich sag mal so:

In den meisten Fällen muss der Arbeitsvertrag nicht direkt geändert werden, wenn die Verteilung der Arbeitszeit angepasst wird. Es hängt jedoch stark davon ab, wie die Arbeitszeitregelung im bestehenden Vertrag formuliert ist.
Eine Änderung sollte gemacht werden, wenn die Verteilung der Arbeitszeit im Vertrag fest verankert ist. Z. B.: Mo bis Fr. von 07:00-16:00 und Sa und So von xx.xx-xx.xx.
Solche festen Regelungen sind mir aber nicht bekannt.
Auch eine feste 7 Tage Woche ist mir nicht bekannt. Jedenfalls müsste dann ein Ersatzruhetag für den Sonntag gewährt werden.
Es kommt auch darauf an, ob sich die wöchentliche auch Arbeitszeit ändert.
Du siehst, hier sind viele Dinge der Regelungen im arbeitsvertraglichen, tariflichen und Betriebsvereinbarungen zu beachten.

Es ist in diesen Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

LG
Bifavi

BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

HappyHep @, Mönchengladbach, Thursday, 11.09.2025, 14:39 (vor 65 Tagen) @ bifavi

Hallo Bifavi,

ich danke dir für deine Antwort.
Doch die 7 Tage Woche gibt es bei uns...in der Diakonie ist so einiges möglich, man muss nur dran glauben;-)
ich befinde mich gerade in der Einzelfallbetrachtung, aber PA und ich kommen da auf keinen Nenner.
Wir befinden uns weiter im Austausch.

Beste Grüße HapppyHep

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BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 05.09.2025, 14:44 (vor 71 Tagen) @ HappyHep

Hallo,

ein Arbeitsvertrag muss nur dann zwingend geändert werden, wenn er BEM-Vereinbarungen widerspricht.
Ansonsten gilt arbeitsrechtlich die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Dabei haben auch "stillschweigende" (konkludente) Änderungen nach einer bestimmten Zeit Rechtswirksamkeit.

Allerdings kommt es auch auf die konkrete betriebliche Praxis an. Bei uns zB ist es durchaus üblich, die Änderungen erst mal für eine bestimmte Zeit (6 oder 12 Monate) zu erproben. Dann gibt es für diese Frist bei uns eine Übergangsvereinbarung.

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&Tschüß

Wolfgang

BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

Kasandra, Wednesday, 10.09.2025, 21:12 (vor 65 Tagen) @ HappyHep

Hallo HappyHep,

mir stellt sich jetzt erstmal die Frage - sind die Arbeitszeiteinschränkungen temporär (für 6 Monate / 12 Monate) - was wurde im BEM vereinbart? Dauerhaft oder Überprüfung in z. B. 6 o. 12 Monaten?

Gibt es eine Wiedervorstellungsvereinbarung beim Werksarzt / Gesundheitsdienst?

Häufig wird MA eine Arbeitszeitreduzierung ans Herz gelegt für eine weitere Genesung. Hier kann ich nur den Tipp geben, diese temporär abzuschließen.

Bessert sich der gesundheitl. Zustand - dann kann es sein aufgrund des neuen Arbeitsvertrages, dass der AG nicht mitspielt.
Dann haben wir den Salat - AN sagt mir geht es besser, ich kann am Wochenende arbeiten oder auch Schichten übernehmen, mir geht es wesentlich besser und schwups: DANKE!!! Mir fehlen die WE oder Schichtzulagen - danke, ihr habt mich alle vergaggert.

Dies war nicht mein langfristiges Ziel - es ging mir nur um einen Zeitraum x zur gesundheitlichen Stabilisierung!

Viele Grüße,

Kasandra

BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

HappyHep @, Mönchengladbach, Thursday, 11.09.2025, 14:46 (vor 65 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

es geht hier nicht um eine Arbeitszeitreduzierung, sondern um eine Veränderung der Lage der Arbeit.
Dies ist nach Rücksprache mit dem betroffenen sbM auch in seinem Interesse, da er Sorge hat, das die im BEM getroffenen Absprachen nicht eingehalten werden könnten.
Alternativ habe ich auch vorgeschlagen eine vertragliche Nebenabsprache diesbezüglich zu treffen.
Da der GdB auf vier Jahre befristet ist, hatte ich vorgeschlagen diese Nebenabsprache entsprechend zu befristen, und bei evtl. erfolgreich erfolgter Neubeantragung, bzw. Verlängerung weiterzuführen, oder eben als abgeschlossen zu betrachten.
Ich bin weiter in Gesprächen mit der PA, und bin gespannt, wie es ausgehen wird.

Beste Grüße
HappyHep

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Bunt ist das Dasein und granatenstark!

BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

Kasandra, Thursday, 11.09.2025, 19:21 (vor 64 Tagen) @ HappyHep

Hallo HappyHep,

das hört sich an nach einer Heilungsbewährung.

Wer schreibt denn das BEM Protokoll?

Dort hättet ihr doch einfach fixieren können, die Änderung besteht erstmal bis zum xx.2029.

Somit wäre doch erstmal alles gerade gezogen und ersteinmal verbindlich.

Viele Grüße,

Kasandra

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