Stellvertreter weigert sich zu arbeiten (Freistellung)

Lady, Tuesday, 09.09.2025, 15:47 (vor 59 Tagen)

Hallo Ihr Lieben, ich habe lange mit mir gerungen die Frage hier zu stellen aber wir finden alleine keine Lösung.

Wir sind 6 komplett freigestellte SbV-Mitglieder in einer großen Bundesbehörde und zuständig für ca. 2200 schwerbehinderte Kollegen. Wir haben daher extrem viel zu tun . Die 6. Stellvertreterin kam vor ca. 5 Monaten zu uns. Und mit dieser Dame haben wir so unsere Probleme...teilt Ihr der Vertrauensmann eine Aufgabe zu, gibt sie diese permanent mit der Begründung, da hätte sie schon einen Termin, zurück. Sie verkriecht sich im Homeoffice und keiner weiss, was Sie da tut. Wir haben viele Zweigstellen im gesamten Bundesgebiet was auch Dienstreisen ( so ca. 30 Dienstreisen pro Jahr ) zur Folge hat. Diese werden von Ihr generell mit der Begründung Ihrer eigenen Schwerbehinderung abgelehnt ebenso wie der Besuch anderer Dienstgebäude in Berlin. Unsere Fragen dahingehend wären folgende : darf der Vertrauensmann von Ihr verlangen Ihre " angeblichen Termine " darzulegen ? Darf der Vertrauensmann Ihr z.B. ausschließlich eine einzige Aufgabe wie z.B. nur an Auswahlgesprächen teilzunehmen geben ? Und die wichtigste Frage : welche rechtlichen Möglichkeiten hätte der Vertrauensmann die Dame wieder aus der kompletten Freistellung zu bekommen ?

Wir alle sind selbst schwerbehindert und die permanente Weigerung der Dame sich an der Arbeit zu beteiligen geht auf Kosten der Gesundheit der übrigen Mitglieder der SbV . Wir wären Euch dankbar für konstruktive Vorschläge.

LG Christina

Stellvertreter weigert sich zu arbeiten

bifavi, Hessen, Wednesday, 10.09.2025, 07:56 (vor 58 Tagen) @ Lady

Hallo Lady,

Das ist eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft. Eine stellvertretende Schwerbehindertenvertretung (SBV), die ihre Aufgaben nicht wahrnimmt, kann erhebliche Auswirkungen auf die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten haben.

Wenn die Stellv. ihren Aufgaben nicht nachkommt, wie will sie dann der:

Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen, wie zum Beispiel das SGB IX.
Initiierung von Maßnahmen, die der beruflichen Eingliederung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen.
Beratung und Unterstützung der schwerbehinderten Mitarbeiter.
Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat nachkommen?

Es gibt mehrere Wege, um diese Situation anzugehen, je nachdem, wie gravierend das Problem ist und welche Folgen es hat.
Das direkte Gespräch suchen:
Bevor Sie offizielle Schritte einleiten, versuchen Sie das Gespräch mit der stellvertretenden SBV zu suchen. Vielleicht gibt es persönliche Gründe, die sie an der Ausübung ihrer Aufgaben hindern. Oft hilft eine offene Kommunikation, um Missverständnisse auszuräumen und eine Lösung zu finden.
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Vertrauensperson (Haupt-SBV, Gesamt/Konzern SBV) bist.
Sollte das direkte Gespräch erfolglos bleiben, wende Dich an
den Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat.
Diese haben eine rechtliche Verpflichtung, die ordnungsgemäße Arbeit der SBV zu unterstützen und sicherzustellen.

Im Extremfall kann das Verhalten der stellvertretenden SBV zu rechtlichen Schritten führen:

Abberufung § 177 Abs.7 Satz 5 SGB IX:
Ein SBV-Mitglied, das seine Pflichten grob verletzt, kann von seinem Amt enthoben werden. Dies ist jedoch ein komplexer und in der Praxis seltener Prozess, der meist nur bei groben Pflichtverletzungen eingeleitet wird, z. B. bei Untreue oder einer Gefährdung der Interessen der Schwerbehinderten (wenn die stellvertretende SBV durch ihr Verhalten die Belange der schwerbehinderten Menschen aktiv schädigt oder ignoriert), wiederholte und unentschuldbare Vernachlässigung der Aufgaben(wenn die Stellv. trotz Aufforderung und Hinweisen ihre Pflichten beharrlich nicht wahrnimmt). Die Abberufung muss von einem Viertel der schwerbehinderten Mitarbeiter oder vom Arbeitgeber oder Betriebs-/Personalrat beantragt werden.
Wenn ich mich recht erinnere, muss das Verfahren beim Integrationsamt (Widerspruchausschuss) eingeleitet werden.
Wahlwiederholung:
Wenn der Mangel in der Amtsführung derart gravierend ist, dass er die gesamte Vertretungsarbeit blockiert, kann unter Umständen sogar eine erneute Wahl notwendig werden.


Wenn Du sich unsicher bist, welche Schritte die richtigen sind, können Sie sich an diese Stellen wenden:
Integrationsamt:
Das örtliche Integrationsamt ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Schwerbehindertenvertretung. Es bietet Beratung und Unterstützung an und kann bei Konflikten vermitteln.
Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände:
Wenn Du Mitglied in einer Gewerkschaft sind, hast Du Anspruch auf rechtliche Beratung und Unterstützung.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir, die Situation besser einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, die Belange der schwerbehinderten Menschen im Auge zu behalten und dafür zu sorgen, dass ihre Rechte angemessen vertreten werden.

LG
Bifavi

Stellvertreter weigert sich zu arbeiten

Kasandra, Wednesday, 10.09.2025, 21:06 (vor 57 Tagen) @ Lady

Hallo Lady,

zu Deiner Frage fällt mir noch ein:

Vor 6 Monaten ist die Dame hinzugekommen. Jetzt bitte korrigiert mich - sollte ich falsch liegen - man weiß ja auch nicht alles zu 100% - aber m. W. nach gibt es in der SBV keine "Nachrücker" wie beim BR / PR.

Daher verstehe ich dann dies nicht. Lerne aber gerne dazu und lasse mich belehren.

Nächster Ansatz: Die Stellv. ist ja wohl freigestellt. Dann kann man sich nicht im HO verkriechen.
- die VP sollte im Gespräch mal einfordern was die Stellv. den ganzen Tag im HO macht!
Denn aus meiner Sicht kann man seine SBV-Arbeit nicht im HO machen. Manche Aufgaben gehen, aber wie sollen Anträge z. B. auf Schwerbehinderung, Gleichstellung etc. gestellt werden? Oder kommen die MA zu ihr in das HO???
Oder wie steht sie MA beim BEM bei? Über Videotelefonie? Wenn ja, dann sorry, Aufgabe verfehlt!

Die SBV Arbeit besteht aus meiner Sicht aus hoher Präsenz für die MA! Und so siehst Du dies ja aus praktischer Arbeit auch.

Ebenso verstehe ich, dass Du auch das gesamte Team der SBV gleich behandeln möchtest, da alle schwerbehindert sind und Du diese (was ich auch für absolut richtig halte) - vor Überforderung schützen möchtest.

- gibt es eine BV (Betriebsvereinbarung etc.) welche den Anteil Präsenz zu HO regelt? Wenn ja, mal auswerten und auch als Grundlage zum Gespräch nehmen

- prüfen: gibt es für die Stellv. einen Vertrag / schriftl. Abkommen nur im HO zu arbeiten?

- wenn nein, Präventionsverfahren einleiten - denn das muss ja geklärt werden, dass ein MA dauerhaft im HO sitzt (ist doch schade, persönl. Kontakte mit Kollegen/innen, geringerer Informationsfluss und die Arbeit ist doch auch ein Faktor von sozialen Kontakten und tut üblicherweise gesunden und erkrankten AN gut (außer man hat z. B. eine Angst-Diagnose o. ä. in der Richtung).

- bist Du direkt weisungsbefugt - einschalten auch im Rahmen der Prävention des Werks-/Amtsarztes, der kennt alle Arbeitsplätze und soll eine arbeitsmedizinische Untersuchung machen und eine Empfehlung geben. Dann siehst Du auch klarer.

Auch schließe ich mich dem Hinweis an: Kontaktaufnahme zum Inklusionsamt bzgl. dieser Angelegenheit.

Nächste - aber nicht so gute Alternative: Aussitzen bis zur nächsten Wahl in 2026. Aber das ist noch sehr lange.

Und dann ist auch zu beachten; gehst Du mit Deinen Stellies auf eine Liste oder jeder einzelnd?

Wollt ihr es aussitzen bis zur nächsten Wahl, dann mache vor der Wahl eine SB-Versammlung und gib den "Guten" Stellies Raum Werbung auf Wiederwahl. Sorry, dann ist es halt "Strategie & Taktik"!

2.200 SB´s und GLs sind schon eine Hausnummer und da muss das Team wirklich funktionieren und fein im Sinne der MA zusammen arbeiten. Da bin ich voll bei Dir.

Die MA haben ein Recht auf eine korrekte und vollumfängliche Betreuung / Beratung etc.

Viele Grüße und viel Erfolg!

Kasandra

Stellvertreter weigert sich zu arbeiten

WoBi, Wednesday, 10.09.2025, 21:52 (vor 57 Tagen) @ Lady

Hallo Lady,

zur Beantwortung ist die Frage in den Teil Heranziehung und in den Teil Freistellung aufzusplitten. Den diese Teile sind in unterschiedliche §§ im SGB IX behandelt.
Die Heranziehung steht in § 178 Abs. 1 SGB IX in den letzten 3 Sätzen mit:
"In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Ab jeweils 100 weiteren beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann jeweils auch das mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählte Mitglied herangezogen werden. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein."

Die Vertrauensperson kann nach Unterrichtung des Arbeitgebers ab je 100 Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung ein stellvertretendes Mitglied in der vom Wähler bestimmten Reihenfolge zu bestimmten Aufgaben herangezogen werden.

Bei 2200 Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung könnten also 22 stellvertretende Mitglieder herangezogen werden. Um Abwesenheitszeiten dieser 22 Personen überbrücken zu können, werden mindestens 30 stellvertretende Mitglieder der SBV (+ Büropersonal = kleine Abteilung) benötigt (Eine Herausforderung für die kommende SBV-Wahl und den Wahlvorstand bei der glücklichen Festleger der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder).

Die Vertrauensperson legt damit die Aufgabe der herangezogenen Mitglieder fest. Dabei sollten natürlich Wünsche und Befindlichkeiten der Personen geachtet werden. Das kann z.B. auch die Teilnahme an Vorstellungsgespräche für bestimmte Bereiche sein.

Die Freistellung ist in § 179 Abs.4 SGB IX geregelt mit:
"Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig."

Also liegt hier eine "weitergehende Vereinbarung" vor oder wird eine bedarfsorientierte Freistellung für das 6. stellvertretende Mitglied angewendet?
Wenn eine volle Freistellung vorliegt, können keine Aufgaben, Termin usw. aus der geschuldeten Arbeitsleistung, außer SBV-Tätigkeiten vorliegen.
Diese Ehrenamtstätigkeiten fallen in der Regel vor Ort an. Die Außenstellen innerhalb dem Dienstort dürften den Anforderungen an Barrierefreiheit genügen.

Die aufgeworfene Problematik sollte im Rahmen der "Abstimmung untereinander" besprochen werden.
Es könnte z.B. wegen einer Teilwahrnehmung der übertragenen Aufgaben auf eine Teilfreistellung zurückgegangen werden. Dann müsste wieder teilweise die geschuldete Arbeitsleistung erbracht werden. Wer keine Aufgaben einer Mitarbeiterinteressensvertretung erfüllt, braucht auch keine Freistellung für die Aufgabenerfüllung der Interessensvertretung.

--
Gruß
Wolfgang

Stellvertreter weigert sich zu arbeiten

magheinz ⌂, Thursday, 11.09.2025, 06:51 (vor 57 Tagen) @ WoBi

Das bedeutet aber doch auch: die Freistellung gibt es nur durch die VP.
Überträgt die VP einem Stellvertreter nicht dauerhafte Tätigkeiten, gibts auch keine dauerhafte Freistellung.
Das geht aber nicht nach Belieben, sondern erst muss die Stellvertretung mit den meisten Stimmen herangezogen werden, dann die mit den zweitmeisten etc.

Hier nachzurücken geht nur, wenn es mehr Stellvertreter als Freistellungen gibt und ein schon Freigestellter vom Amt zurücktritt. Dann kann die VP die bächate Wtellvertretung heranziehen.

Stelli versteckt sich im HO

Cebulon, Monday, 15.09.2025, 22:52 (vor 52 Tagen) @ Lady

Die 6. Stellvertreterin kam vor ca. 5 Monaten zu uns ...teilt ihr der Vertrauensmann eine Aufgabe zu, gibt sie diese permanent zurück mit der Begründung, da hätte sie schon einen Termin. Sie verkriecht sich im Homeoffice und keiner weiss, was sie da tut. Wir haben viele Zweigstellen im gesamten Bundesgebiet, was auch Dienstreisen (ca. 30 Dienstreisen pro Jahr) zur Folge hat. Diese werden von ihr generell abgelehnt mit der Be­grün­dung ihrer Schwerbehinderung ebenso wie der Besuch anderer Dienstgebäude in Berlin.

Ist 6. Stellv denn überhaupt geschult oder weigert und windet sie sich so wie zum Bsp. in dem von Deep Sky (»moderierende Vermittlerin« ) geschilderten Fall mit äußerst windigen und durchsichtigen bzw. „kreativen“ Einlassungen?

Dazu einige Verständnisfragen: Seit wann macht diese schon Homeoffice zu 100 Prozent? Wie viele gewählte Stellv. gibt es derzeit dort insgesamt? Liegt denn eine ärztliche bzw amtsärztliche Bescheinigung vor, wonach StV weder „reisefähig“ ist mit ÖPNV noch Fernverkehr? Steht Dienstfahrzeug mit / ohne Fahrer zur Verfügung? Hat diese 6. Stellv. den Kfz-Führerschein? Hat sie das Merkzeichen aG in ihrem Schwerbehindertenausweis? Vollzeit- oder Teilzeitkraft? Besteht Dienstvereinbarung zum Homeoffice? Warum kein Hybrid-Homeoffice? Wie soll „Abstimmung untereinander“ ablaufen nach § 178 Abs. 1 letzter Satz SGB IX bei ständiger Abwesenheit? Erfolgt täglich durchgängige Dokumentation der Amts­tätigkeit im Homeoffice?

Gruß,
Cebulon

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