Wiederholen des gesamten Bewerberverfahrens (Allgemeines)
Hallo zusammen,
heute brauche ich wieder eure Meinungen.
Gestern gab es bei einem SB-Netzwerktreffen eine Diskussion, die mich nicht loslässt.
Es ging um die Frage, wenn ein Bewerber erst im Vorstellungsgespräch seine Schwerbehinderung offenbart (also er hat sie in den Bewerbungsunterlagen nicht offenbart),
muss dann das Verfahren abgebrochen werden und wieder komplett mit Beteiligung der SBV wiederholt werden?
Auch die Gespräche der anderen nicht schwerbehinderten, die schon gelaufen sind?
Und wo genau kann ich die gesetzliche Vorlage finden?
Bei bekannter Schwerbehinderung ist das Procedere klar.
Wenn aber der Arbeitgeber vor dem Gespräch nicht über eine Schwerbehinderung informiert wurde, kann der die Einladungspflicht auch nicht erfüllen.
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Gruß
Vertigo
