vorsitzende Rücktritt zum 31.10. Einfaches Verfahren (Wahlen)

MarioR, Wednesday, 01.10.2025, 17:51 (vor 44 Tagen)

Hallo zusammen,

FOLGENDE Situation 1 Vorsitzende 1 Stellvertreter, einfaches Verfahren

Versteh ich es richtig, das ich als ehemals 1. Stellvertreter ab 2.11.25 eine Stellvertreter Wahl einleiten darf? Oder gilt die Frist schon ab heute?

LG

MarioR

Rücktritt der Vertrauensperson sbM zum 31.10.2025. Einfaches Verfahren

Cebulon, Thursday, 02.10.2025, 07:00 (vor 44 Tagen) @ MarioR

Hallo Mario,

unbedingt „Grundkurs“ besuchen: Es gibt keine(n) Vorsitzende(n) der SBV, sondern „Vertrauensperson“ nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.

Versteh ich es richtig, dass ich als ehemals 1. Stellvertreter ab 02.11.2025 eine StV Wahl einleiten darf? Oder gilt Frist schon ab heute?

Im Prinzip JA, d.h. Einleitung Nachwahl (=Aushang der Einladung zur Wahlversammlung) uU. ab sofort. Damit muss/sollte nicht bis November zugewartet werden:

Wenn diese Vertrauensperson ihr Amt für die Zukunft mit dem Ablauf des 31.10.2025 schon – verbindlich – niedergelegt haben sollte und zwar gegenüber der 1. Stellvertretung, dann rückt diese StV automatisch nach als VP zum 01.11.2025 kraft Gesetzes, wie schon geschrieben. Dann könnte (und sollte) schon jetzt StV-Nachwahl im Oktober 2025 eingeleitet werden, da ja das Ende der Amtszeit der bisherigen VP verbindlich und damit unwiderruflich feststeht. „Unverbindliche“ Ankündigung bzw. bloße Absichtserklärung würden hingegen keinesfalls wahlrechtlich ausreichen!

Mario: Jetzt müssen wir meinen Stellvertreter wählen gibt es dazu Formulare die man hernehmen muss oder kann man das auch über Teams online machen. Welche Form wird benötigt damit es rechtsgültig ist?

Es kann dieses BIH-Einladungsformular (Seite 134) zweckentfremdet und zum Beisp wie folgt akribisch angepasst werden für die StV-Nachwahl:

1. Im ersten Satz sowie auch unten rechts ist der § 19 SchwbVWO jeweils zu ersetzen durch § 21 SchwbVWO

2. Im zweiten Satz sind folgende 6 Worte zu streichen: „die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und“

3. Die letzte ( vierte ) Zeile der „Überschrift“ wäre wie folgt_zu ersetzen: „für die Nachwahl eines oder meh­re­rer stellvertretender Mitglieder der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung“

Sollte sich die noch amtierende VP darum pflichtwidrig nicht unverzüglich kümmern um Saalreservierung und Einladung zur Wahlversammlung, darf ihre Stellv. auch schon im Oktober laden, sobald die VP verhindert sein sollte (Verhinderungsvertretung) Grundlegend zu SBV-Nachwahl Sachadae, LPK-SGB IX zu § 21 SchwbVWO. Sinnvoll wäre zudem, die Einladung nicht nur an dem „Schwarzen Brett“ auszuhängen, sondern evt auch ins Intranet stellen zu lassen, soweit vorhanden – um so die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Mario: Es sieht jetzt so aus dass die Vorsitzende aufhört und andere Bewerberin zur Vorsitzenden machen möchte, dabei würde sie aber mich um übergehen, denn ich bin erster Stellvertreter.

Eine derartige Befugnis steht einer VP nicht zu:
Die hat wohl nicht alle Tassen im Schrank!? Das ist wahlrechtlicher Müll!! Die Wahl einer VP 2025 wäre offensichtl. null und nichtig lt Bundesarbeitsgericht und Wahlbroschüre der BIH - und zwar rückwirkend, solange es Stellvertretung gibt.

Gruß,
Cebulon

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