Schwerbehindertenmeldung

Wilckens @, Sunday, 07.03.2004, 08:29 (vor 7354 Tagen)

Hallo, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Folgendes ich Arbeite seit einem Jahr in meiner Firma
und haben einen Zeitvertrag über 2 Jahre, also bis
März 05. Jetzt habe ich vor 2 Wochen einen
Schwerbehinderten Ausweiß beantragt und weiß nicht
genau, wie ich mich jetzt weiter verhalten soll. Muß
ich es jetzt schon Melden> zählt dann für mich der
Kündigungsschutz schon> auch bei einem Zeitvertrag>
Muß ich es Melden wenn er da ist> ab wieviel % muß ich
es Melden> Ich finde leider nirgends etwas drüber und
hoffe hier kann man mir Helfen. Gruß Andre

Re: Schwerbehindertenmeldung

hackenberger, Sunday, 07.03.2004, 14:53 (vor 7354 Tagen) @ Wilckens

Hallo Andre,

also mitteilen muss man dem AG die Schwerbehinderung
in folgenden Fällen:

1. Beim Vorstellungsgespräch sofern man entsprechend
gefragt wird. - Hier ist möglicher Weise in Zukunft
eine Änderung zu erwarten. Siehe hierzu auch unter der
Rubrik -Urteile- Frage nach der Schwerbehinderung beim
Einstellungsgespräch zulässig>

2. Stets dann, wenn die Schwerbehinderung in der
Berufsausübung eine Gefahr für einen selbst oder
andere darstellt. Z.B. Gleichgewichtstörungen bei
einem im Hochbau beschäftigten.

3. Kann es dann sinnvoll sein, wenn man als
Betroffener die Rechte im Berufsleben aus dem SGB IX
(z.B. §§ 81, 84, 85 usw.) in Anspruch nehmen möchte.

4. Wenn es um den besonderen Kündigungsschutz geht, so
reicht es eigentlich aus, wenn man bis max. 4 Wochen
nach Zugang einer Kündigung (besser aber max. 3 Wochen
nach Zugang -Zeitraum in dem man Kündigungsschutzklage
erheben kann) dem AG mitteilt, dass man unter die
Regelungen/Schutz des SGB IX fällt (bes.
Kündigungsschutz). Hier ist aber in diesem Jahr noch
mit einer Änderung zu rechnen. Es ist geplant, dass
der besondere Kündigungsschutz erst nach Zugang eines
rechtskräftigen Bescheides gewährt werden soll. Siehe
auf der Startseite unter: "Änderungen im SGB IX".

So nun noch zu dem Teil Deiner Frage "Befristetes
Arbeitsverhältnis".

Mit dem Auslauf/ Ende eines befristeten
Beschäftigungsverhältnis endet dieses automatisch.
Hier greift dann auch kein besonderer Kündigungsschutz.

Bernhard

Re: Schwerbehindertenmeldung

hackenberger, Sunday, 07.03.2004, 15:00 (vor 7354 Tagen) @ Wilckens

Hallo Andre,

noch ein Nachsatz: Dem AG muss man nicht den Grund der
zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führte
mitteilen, es sein denn Gefahr für sich oder andere....
Also man kann, für eine Kopie, auf dem
Anerkennungsbescheid die Gründe welche hier zur
Behinderung führten abdecken sofer der AG eine Kopie
dieses bescheides haben möchte. Oftmals genügt dem AG
aber eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Es
kann aber sein, dass der AG eine Kopie des Bescheides
auch haben möchte, denn sofern er Mittel aus der
Ausgleichsabgabe in Anspruch nehmen möchte oder für
Anträge auf Mehrfachanrechnung, muss er eine Kopie des
Feststellungsbescheides beifügen. Man kann sich hier
aber auch daruf verständigen, dass man den
entsprechenden Ämtern selbst eine Kopie des Bescheides
zukommen läßt, da diese Ämter eine Kopie des
Bescheides benötigen auf dem nicht abgedeckt ist.

Bernhard

Re: Schwerbehindertenmeldung

Wilckens @, Sunday, 07.03.2004, 15:09 (vor 7354 Tagen) @ Wilckens

Hallo Bernhard !!!

Also, habe ich es richtig verstanden, Ich brauche es
überhaupt nicht zu melden weder jetzt im Zeitvertrag
noch wenn ich Übernommen werde nächstes Jahr> es sei
denn, ich möchte die besonderen Regelungen nutzen> das
heißt, sollte ich ihn dieses Jahr noch bekommen, mache
ich gar nichts und wenn ich nächstes Jahr fest
übernommen werde, kann ich ihn dann Geltend machen.
Ist ja etwas ungerecht dem Arbeitgeber gegenüber oder>
Denn er sieht ja auch, das ich ihn in der Zeit vom
Zeitvertrag bekommen habe.

Danke gruß Andre

Re: Schwerbehindertenmeldung

hackenberger, Monday, 08.03.2004, 20:37 (vor 7352 Tagen) @ Wilckens

Hallo Andre,

ja so ist es, sofern deine Behinderung keine Gefahr
für dich und andere im Job darstellt und Du die
Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch nehmen möchtest,
ist es so ok.

Auch JA, es ist ggf. gegenüber dem AG ungerecht, da
dieser ja auch ein Ausgleichsabgabe für nicht besetzte
Pflichtplätze einsparen könnte und weiter könnte er
sofern er Mittel der Ausgleichsabgabe in Anspruch
nimmt, hier besser dastehen, da auch hier oftmals die
Quote einwirkt.

PS: Zur Zeit reicht es für die Erhaltung des
Zusatzurlaubes sogar aus, wenn Du dem AG am letzten
Tage des Jahres die Schwerbehinderung mitteilst. Wäre
ggf. im Zusammenhang mit dem Ende der Probezeit von
Interesse. Aber auch bei Zusatz-EU ist eine Änderung
geplant.

Bernhard

Re: Schwerbehindertenmeldung

Ursula von Oertzen @, Friday, 30.04.2004, 16:37 (vor 7300 Tagen) @ Wilckens

Wenn der Arbeitgeber direkt nach einer Behinderung
fragt, muss dies wahrheitsgemäss beantwortet werden.
Dies wurde mir auf einem Seminar so gesagt.
Gruss
Ursula von ertzen

RSS-Feed dieser Diskussion