SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung (Allgemeines)

SuperSBV @, Köln, Wednesday, 08.10.2025, 20:43 (vor 61 Tagen)

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen stehen Umstrukturierungs- und Transformationsmaßnahmen an. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen rund *15 % der Belegschaft* – sowohl unternehmensweit als auch in meiner Abteilung (mit ca. 160 Mitarbeitenden) – *betriebsbedingt gekündigt* werden.

Ich habe in *Abwesenheit der beiden gewählten SBV-Mandatsträger* deren Aufgaben übernommen. In dieser Zeit habe ich u. a. *gegenüber leitenden Angestellten Anforderungen an die Raumausstattung formuliert*, um Mitarbeitende mit bestimmten Schwerbehinderungen besser zu integrieren. Zudem habe ich regelmäßig an *Betriebsratssitzungen* teilgenommen.

Die *Vertretung als SBV (2. Stellvertretung)* ist somit nachweislich erfolgt.

*Frage:*
*Wie ist in diesem Fall der nachwirkende 1 jährige Kündigungsschutz bzw. Versetzungsschutz für eine stellvertretende SBV (2. Stellvertreter, VP + 3 Stellvertreter) zu bewerten?*

Vielen Dank!

SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung

SuperSBV @, Köln, Wednesday, 08.10.2025, 20:50 (vor 61 Tagen) @ SuperSBV

*Hintergrund meiner Frage:*
Ich habe gelesen, dass *Ersatzmitglieder des Betriebsrats* den *einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz* nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied *mindestens drei Monate lang* vertreten haben.

*Wie verhält es sich dagegen bei der SBV (Schwerbehindertenvertretung)?*
Gilt der Kündigungsschutz auch dann, *wenn man beispielsweise alle zwei Wochen vertretend tätig war?*

SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung?

Cebulon, Thursday, 09.10.2025, 06:06 (vor 61 Tagen) @ SuperSBV

Ich habe gelesen, dass Ersatzmitglieder des Betriebsrats den einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied mindestens drei Monate lang vertreten haben.

Hallo Superman,

davon ist mir nichts bekannt. Wo hast Du das denn gelesen mit den „drei Monaten“ – und in welchen Paragrafen genau? Bitte daher diesen Text wörtlich zitieren und exakte Quelle angeben bzw. verlinken bezüglich dieser vorgeblichen Mindestfrist von drei Monaten.

Gruß,
Cebulon

SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung?

SuperSBV @, Köln, Thursday, 09.10.2025, 18:39 (vor 60 Tagen) @ Cebulon

Ich habe folgendes unter anderem gelesen:

„Kündigungsschutz für
Betriebsrat-Ersatzmitglieder

Ersatzmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, wenn sie an Sitzungen des Betriebsrats, seiner Ausschüsse oder an Schulungen teilnehmen, die nach dem BetrVG als erforderlich anerkannt sind. Dieser Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ersatzmitglied zur Teilnahme aufgefordert wird, und endet in der Regel mit dem Ende der Maßnahme. Wichtig ist, dass dieser Schutz nicht permanent ist, sondern nur für die Dauer der aktiven Teilnahme an Betriebsratstätigkeiten wirkt. Sobald das Ersatzmitglied nicht mehr an Betriebsratssitzungen teilnimmt oder die Schulung beendet ist, endet auch dieser besondere Kündigungsschutz.“

https://www.poko.de/betriebsrat/betriebsrat-know-how/rollen-des-betriebsrats-die-aufgaben-im-ueberblick/ersatzmitglied-betriebsrat-welche-rechte-und-pflichten-gelten#:~:text=K%C3%BCndigun...

SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung?

Cebulon, Thursday, 09.10.2025, 18:52 (vor 60 Tagen) @ SuperSBV

Dort steht beim Poko-Institut aber doch nichts von diesen angeblichen „drei Monaten“, oder?

Sinngemäß gilt grds. für SBV-Stellvertretung:
Ein Ersatzmitglied des Betriebsrats genießt nachwirkenden Kündigungsschutz für ein Jahr, wenn es tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat, beispielsweise an Sitzungen teilgenommen oder diese vorbereitet hat. Dieser einjährige Schutz beginnt mit dem Ende des Vertretungsfalls, in dem das Ersatzmitglied die Aufgaben des verhinderten Betriebsratsmitglieds übernommen hat.

Jeder Einsatz zählt: Jeder Einsatz als Ersatzmitglied kann die einjährige Schutzfrist neu beginnen lassen, da die Nachwirkung an die konkrete Tätigkeit geknüpft ist.

Gruß,
Cebulon

SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 10.10.2025, 10:18 (vor 60 Tagen) @ SuperSBV

Hallo,

hast Du bei Deinem verlinkten Text auch den folgenden Abschnitt gelesen mit der dicken Überschrift "Nachwirkender Kündigungsschutz"?

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.10.2025, 16:01 (vor 61 Tagen) @ SuperSBV

Hallo,

das hier

Ich habe gelesen, dass *Ersatzmitglieder des Betriebsrats* den *einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz* nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied *mindestens drei Monate lang* vertreten haben.

ist definitiv falsch.
Weder § 15 Abs. 1 (Betriebsrat) noch § 15 Abs. 2 (Personalrat) KSchG,
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html

die jeweils auch auf die SBV anwendbar sind, kennen irgendeine "Mindestmandatszeit" für das Einsetzen des nachlaufenden Kündigungsschutzes. Es ist sogar möglich, daß der Kündigungsschutz sogar schon nach wenigen Minuten des Amtierens einsetzt.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung

SuperSBV @, Köln, Thursday, 09.10.2025, 18:41 (vor 60 Tagen) @ albarracin

Danke für Deine Antwort.

Gilt dies auch bei betriebsbedingten Kündigungen und ist auch die Stellvertretung der Stellvertretung nachwirkend 1 Jahr geschützt vor Kündigung?

Viele Grüße

SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 10.10.2025, 10:19 (vor 60 Tagen) @ SuperSBV

Hallo,

schaust Du in § 15 Abs. 4 und 5 KSchG.

--
&Tschüß

Wolfgang

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