Betrieb drängt auf Rücktritt... (Wahlen)

MarioR, Wednesday, 15.10.2025, 14:16 (vor 55 Tagen)

...Um eine vorgezogene sbv wahl zu ermöglichen,Argument die SBV wäre dann bis 2030 im Amt. Stimmt das?

LG

Mario

Betrieb drängt auf Rücktritt...

ST, Wednesday, 15.10.2025, 16:18 (vor 55 Tagen) @ MarioR

Hallo MarioR,

das ist ja eine ziemlich kryptische Frage. Die Antwort findest Du eigentlich auf den Seiten von KomSem unter der Rubrik "Wahlen" selber. Hier steht zur Frage "Wann wird gewählt?" folgendes geschrieben:
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:

die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden und war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.

Im Übrigen verstehe ich nicht, wie der Betrieb die SBV zu irgendwas drängen kann. Was ist denn die Begründung? Ärger mit der aktuellen SBV? Oder ein anderer vorgeschobener Grund?

Gruß

ST

Betrieb drängt auf Rücktritt...

Cebulon, Thursday, 16.10.2025, 00:40 (vor 54 Tagen) @ MarioR

... Um vorgezogene SBV-Wahl zu ermöglichen. Die SBV wäre dann bis 2030 im Amt. Stimmt das?


Mal ganz abgesehen von einer Zulässigkeit von Zwischenwahlen scheint bei diesem Arbeitgeber ausgeprägtes Halbwissen vorzuherrschen. Dieser Betrieb hat insoweit zudem zum Beisp. keinerlei Weisungsrecht bezüglich SBV-Wahlen.

• Wenn das Wahlergebnis vor dem 01.10.2025 ausgehängt wird, dann endet verkürzte Wahlperiode exakt am 30.11.2026. Da ist der Zug abgefahren.

• Wenn das Wahlergebnis nach dem 30.09.2025 ausgehängt wird, endet die verlängerte Wahlperiode exakt am 30.11.2030. Steht so u.a. in der BIH-Wahlbroschüre mit Beispiel und wird auch genau so berechnet im digitalem BIH-Wahlkalender online.

• Wenn Regelwahlen im Herbst 2026 stattfinden, dann endet die Wahlperiode exakt 4 Jahre nach Beginn der Amtszeit, also im Herbst 2030. So oder so endet die Wahlperiode folglich im Herbst 2030. Es sind folglich keine sachlichen Gründe ersichtlich, das SBV-Mandat vorzeitig niederzulegen – wie von ST ja geschrieben. Fazit: Finger weg von diesem Ansinnen, da nicht mal ansatzweise plausibel und ohnehin nicht im Interesse der SBV und sbM. Zwingend ist da jedenfalls nichts! Wäre ja noch schöner, alle ersten StV da quasi zum Rücktritt zu „nötigen“, bei denen ab Oktober 2025 Stelli-Nachwahlen anstehen!

„Intrigantenstadl“?
Siehe dazu diesen Beitrag vom 02.10.2025 am Ende. Danach ist für mich klar, woher der Wind weht und wer da hinter diesem so drängenden Ansinnen steckt. Ist die denn schwerbehindert und was ist eigentlicher Anlass ihres geplanten Rücktritts?

Gruß,
Cebulon

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