tägliche Arbeitszeit fest oder variabel? (Allgemeines)

engel1, Tuesday, 21.10.2025, 10:09 (vor 88 Tagen)

Hallo,
bin Vertrauensperson und hätte mal eine allgemeine Frage.
Ich habe einen Mitarbeiter, der zur Zeit eine Wiedereingliederung macht und eine Teilerwerbsrente bereits genehmigt bekommen hat.
Nun ist es ja so, dass das bedeutet, tägliche Arbeitszeit míndestens 3, nicht mehr als 6 Stunden. Dies wird üblicherweise vertraglich festgelegt. Nun ist der Gesundheitszustand des Kollegen so, dass seine Einsatzzeit variabel nötig wäre. Er ist Angestellter. Gibt es sowas wie einen "Stundenlohn"? also Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden?

tägliche Arbeitszeit fest oder variabel?

garda, Berlin, Tuesday, 21.10.2025, 11:47 (vor 88 Tagen) @ engel1

Ich habe einen Mitarbeiter, der zur Zeit eine Wiedereingliederung macht und eine Teilerwerbsrente bereits genehmigt bekommen hat.
Nun ist es ja so, dass das bedeutet, tägliche Arbeitszeit míndestens 3, nicht mehr als 6 Stunden. Dies wird üblicherweise vertraglich festgelegt. Nun ist der Gesundheitszustand des Kollegen so, dass seine Einsatzzeit variabel nötig wäre. Er ist Angestellter. Gibt es sowas wie einen "Stundenlohn"? also Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden?

Hallo,

in einem Arbeitsvertrag kann doch auch eine monatliche oder wöchentliche Arbeitszeit vereinbart werden. Wird dann noch Gleitzeit genutzt, sollte sich das Problem lösen lassen.

Täglich 3 - 6 h sind wöchentlich 15 bis 30 h. Wenn sich aus den Einschränkungen des Beschäftigten die Notwendigkeit zu einer flexiblen Lösung ergibt wird es hoffentlich keine Einwände geben.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

tägliche Arbeitszeit fest oder variabel?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.10.2025, 09:42 (vor 87 Tagen) @ garda

Hallo,

in den vergleichbaren Fällen, die ich bisher hatte, hat den Rentenversicherungsträger die Verteilung der Arbeitszeit nie interessiert, sofern Wochenarbeitszeit und Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurden.

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&Tschüß

Wolfgang

tägliche Arbeitszeit fest oder variabel?

WoBi, Wednesday, 22.10.2025, 13:48 (vor 87 Tagen) @ garda

Hallo engel1,

nachdem es sich um einen Menschen mit (Schwer-)Behinderung handeln müsste, kann auf die Regelung in § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nach der Wiedereingliederung zurückgegriffen werden.
Dazu braucht es keine Änderung im Arbeitsvertrag, da die Reduzierung der Arbeitszeit unmittelbar wirkt.

TIPP: Nicht mit der Möglichkeit nach dem TzBfG - 2 Abschnitt verwechseln und die dort genannten Einschränkungen durch den Arbeitgeber auferlegen lassen.

Dazu einfach mal die Suchfunktion oben rechts nutzen.

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Gruß
Wolfgang

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