Beteiligung der SBV (Allgemeines)
Aktuell wird wird mir in meiner Funktion als SBV die Beteiligung an Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zum Thema Hausordnung verweigert. Hierbei berufe ich mich auf § 178 Abs. 2 SGB IX. Ich bin der Ansicht, dass wenn alle Mitarbeiter betroffen sind, ja auch automatisch der Personenkreis der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter betroffen ist und ich damit einzubeziehen sei. Der Geschäftsführer widerspricht und sagt, nur wenn dieser Personenkreis konkret betroffen wäre, hätte ich ein Mitspracherecht. Ich habe diesbezüglich auch eine Anfrage bei einer Anwältin eingereicht. Die Antwort war für mich unbefriedigend:
Zitat:
Die Hausordnung wird wohl alle Mitarbeiter*innen betreffen und damit auch Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte. Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass diese Menschen von einer Hausordnung nicht anders betroffen sind wie alle anderen Beschäftigten auch; im Einzelfall kann eine bestimmte Regelung aber einen Menschen mit Schwerbehinderung anders treffen als einen Menschen ohne Beeinträchtigung.
Der Arbeitgeber sollte Sie meines Erachtens zumindest informieren, damit Sie einschätzen können, ob schwerbehinderte Mitarbeiter*innen ggf. durhc die Hausordnung benachteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
-Rechtsanwältin-
Habe ich hier wirklich keine Möglichkeit eine Beteiligung durchzusetzen?
--
Rufus