Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht (Versammlung)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Friday, 14.11.2025, 11:34 (vor 91 Tagen)

Hallo,
wir hatten letzte Woche unsere "Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb". So heißt unsere Versammlung seit Jahren, wir nennen uns "Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter", es gibt einen "Schwerbehinderten-Jour fixe", und im Organigramm sind wir die "Schwerbehindertenvertretung". Jetzt hat eine betroffene Mitarbeiterin angeregt, den Begriff "Schwerbehinderte" zu ändern, weil er diskriminierend sei. Sie möchte, dass wir statt "schwerbehinderte Menschen" "Menschen mit Behinderung" sagen, und begründet dies mit Begrifflichkeiten aus Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die juristischen Bezeichnungen im SGB IX entsprechen nicht denen der UN-Charta. Wäre es für die Versammlung, wo man ja nicht unbedingt den juristischen Begriff verwenden muss, besser, einen anderen, neutraleren, nicht diskriminierenden Begriff zu verwenden? Und habt Ihr diesbezüglich Ideen?

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LG, CHM

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

Cebulon, Friday, 14.11.2025, 15:15 (vor 91 Tagen) @ CHM

Die dt. Rechtsbegriffe „Schwerbehindertenvertretung“ sowie bspw. „schwerbehinderte Menschen“ sind nicht diskriminierend. Diese zwei gesetzlichen Begriffe des Schwerbehindertenrechts in Teil 3 des SGB IX werden höchstrichterlich zB auch vom BAG, BVerwG und BGH verwendet. Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ im Teil 1 des SGB IX umfasst regelmäßig ja nicht die Nachteilsausgleiche laut Schwerbehindertenrecht.

Im SGB IX seit dem BTHG durchgängig "Menschen mit Behinderungen" (doppelter Plural wegen Vielfalt). Und das deutsche Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) ist normatives Recht mit Schutzvorschriften bzw. mit Nachteilsausgleichen für Menschen ab GdB 50 und den diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Wie z.B. in § 151 Abs. 1 SGB IX nachzulesen, wird im dritten Teil durchgängig die Bezeichnung "schwerbehinderte Menschen" bzw. "gleichgestellte Menschen" verwendet.
Wer Bezeichnung "Schwerbehindertenvertretung" nicht mag, darf natürlich zum Beispiel "Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen" sagen.

Und wem auch dieses nicht behagen sollte, der muss nach Österreich: Dort gibt es andere Bezeichnungen.

Gruß,
Cebulon

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 15.11.2025, 10:17 (vor 90 Tagen) @ CHM

Hallo,

wo die deutsche rechtliche Definition in § 2 SGB IX dem Art. 27 der UN-BRK
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf
entgegenstehen soll, erschließt sich mir nicht. Zur rechtlichen Würdigung der Begrifflichkeit hat sich Cebulon abschließend geäußert.

Abgesehen davon lässt auch die UN-BRK je nach Art und Auswirkung einer Behinderung grundsätzlich differenziertes staatliches Vorgehen zu.

Und für Dich als SBV ist die gesetzlich definierte Begrifflichkeit Teil der Arbeitsgrundlage.
Vielleicht fragst Du mal die Kollegin, wie Du eine Versammlung gem. § 178 Abs. 6 SGB IX alternativ benennen sollst, damit die Freistellung und die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers trotzdem rechtssicher ist. Ich fürchte, da wird diese Kollegin ins Stottern kommen.:-(

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&Tschüß

Wolfgang

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

Scheeks, im MTK, Saturday, 15.11.2025, 17:44 (vor 90 Tagen) @ albarracin

Vielleicht fragst Du mal die Kollegin, wie Du eine Versammlung gem. § 178
Abs. 6 SGB IX alternativ benennen sollst, damit die Freistellung und die
Kostentragungspflicht des Arbeitgebers trotzdem rechtssicher ist.
Ich fürchte, da wird diese Kollegin ins Stottern kommen.:-(

Ich stimme dem Ansatz zu, denn der Vorschlag der Kollegin, (nur noch?) "Menschen mit Behinderung" zu sagen, umfasst auch den Personenkreis mit einem anerkannten GdB (also tatsächlich Menschen mit Behinderung(en)) kleiner als 50 (und ggf. auch ohne Gleichstellung), welche garnicht zur Versammlung der schwerbehinderten Menschen eingeladen werden.

Es könnte Erklärungsnot entstehen, wenn so oder so nicht eingeladene Personen mit z.B. einem GdB 20 die Ansprache als Menschen mit Behinderung mitbekommen, sich von dieser Wortwahl zu recht mit eingeschlossen fühlen, aber dann doch gar nicht dabei sind ...
Ich fände es nicht nur deswegen sinnvoller, beim Sprachgebrauch "schwerbehinderte Menschen|Personen" zu bleiben.

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

Scheeks, im MTK, Saturday, 15.11.2025, 18:08 (vor 90 Tagen) @ CHM

... Jetzt hat eine betroffene Mitarbeiterin angeregt, den Begriff "Schwerbehinderte" zu
ändern, weil er diskriminierend sei. Sie möchte, dass wir statt "schwerbehinderte Menschen"
"Menschen mit Behinderung" sagen ...

Eventuell kannst du dich mal mit ihr unterhalten in einem ruhigen Rahmen. U.U. findest du heraus, welche Motivation hinter ihrer Anregung steht.
Beispielsweise könnte es ja sein, dass sie sich durch den Aushang / die Einladung "geoutet" fühlt o.ä.
Und wo ist die Bezeichnung "Schwerbehinderte" für sie noch in Ordnung (Antragstellung oder ggf. Vorzeigen des Ausweises bei Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen) und wo nicht, was genau ist die Grenze, was triggert sie?

Mindestens für die Anmeldung (Raumbuchung oder was immer bei euch nötig ist) und in der Einladung (wie dann ggf. auch bei der Abmeldung der Kollegen vom Dienst zwecks Teilnahme an der Versammlung!) aber muss wirklich mit korrekten offiziellen Bezeichnungen gearbeitet werden wegen der schon von albarracin erwähnten Rechtssicherheit und Kostentragung usw. - ihr wollt alle keine Diskussion über Arbeitszeitbetrug oder Stundenabzug führen, weil ihr irgendeinen nicht genauer spezifizierten Kaffeeklatsch gemacht habt - sondern es geht um eine die Versammlung der Schwerbehinderten gemäß des bereits erwähnten § 178 Abs. 6 SGB IX.

Wäre es für die Versammlung, wo man ja nicht unbedingt den juristischen Begriff
verwenden muss ...

Mach es dir nicht zu schwer, indem du nach alternativen Begrifflichkeiten gräbst :-)

In der Versammlung kann man sich doch einfach an die Kolleginnen und Kollegen wenden.
Ich wüsste nicht, wieso ich (nach der einmaligen Erwähnung in der formellen Eröffnung u. Begrüßung) quasi "unter uns" in so einer Versammlung weiter die ganze Zeit "liebe schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen" oder ähnlich sagen sollte. Das wissen die Menschen doch selber, welchen Personenkreis ich eingeladen habe. ... oder welche Schwelle für die Teilnahme an der elitären Veranstaltung gilt ;)


PS: in der DDR hieß es übrigens schwerbeschädigt.
M.E. ließ dies deutlich negativere Assoziationen zu (z.B. beschädigt = kaputt) als schwerbehindert (behindert wie eingeschränkt) ....

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

BadHairDay, Tuesday, 18.11.2025, 09:58 (vor 87 Tagen) @ Scheeks

Schwerbehindert ist man nicht - schwer-behindert wird man (und frau natürlich auch!);-)
Natürlich ändert Sprache das Denken, dazu gibt es bezüglich Gendersprache einige Studien. Spräche ändert sich ja auch ständig. Ich persönlich finde es furchtbar, dass "Behindert" in unserer Sprache als Schimpfwort genutzt wird aber davon, finde ich muss man sich nicht treiben lassen, oder?

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

garda, Berlin, Monday, 24.11.2025, 14:54 (vor 81 Tagen) @ BadHairDay

Schwerbehindert ist man nicht - schwer-behindert wird man (und frau natürlich auch!);-)

Doch ist man. Dieses oft angeführte wird man, verkürzt die Betrachtung entscheidend, denn es geht eben nicht nur um die Hürden denen wir uns allenthalben gegenüber sehen, sondern es geht auch um die höchstpersönlichen Einschränkungen unter denn wir mehr oder weniger leiden und an die ich für meine Person sehr oft erinnert werde. Jeder Reisebericht erinnert mich daran, dass ich keine wirklichen Strecken mehr laufen kann, dass ich nicht mehr wie früher wandern kann. Fahren ist etwas anderes und kann laufen nicht ersetzen um nur ein Beispiel zu gebrauchen.

Natürlich ändert Sprache das Denken, dazu gibt es bezüglich Gendersprache einige Studien. Spräche ändert sich ja auch ständig. Ich persönlich finde es furchtbar, dass "Behindert" in unserer Sprache als Schimpfwort genutzt wird aber davon, finde ich muss man sich nicht treiben lassen, oder?

Da stimme ich dir zu. Dem ist entgegen zu treten und wo ich es sehe und höre mache ich das auch.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

Cebulon, Monday, 24.11.2025, 17:39 (vor 81 Tagen) @ garda

BadHairDay: Schwerbehindert ist man nicht - schwer-behindert wird man (und frau auch!)

Garda: Doch. Dieses oft angeführte wird man verkürzt die Betrachtung entscheidend …

Richtig! Denn auch bei optimaler Barrierefreiheit und „angemessenen Vorkehrungen“ im Sinne der UN-BRK werden jedenfalls bei bestimmten Behinderungsarten behinderungsbedingte – objektive – Einschränkungen bleiben: Ein Rollstuhlfahrer wird zB nie als Dachdecker arbeiten können und nie als Gebirgsjäger tauglich sein oder für den Polizeivollzugsdienst - da körperlich offen­sichtlich ungeeignet. Und manche Menschen sind sogar von Geburt an schwerbehindert mit spezifischer (bspw. cerebraler oder genetischer) Beinträchtigung.

Gruß,
Cebulon

Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht

garda, Berlin, Monday, 01.12.2025, 10:52 (vor 74 Tagen) @ Cebulon

So meinte ich das.

Behindert ist man und

behindert wird man

beides trifft zu. Leider.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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