Anrecht auf Erhalt Kontaktdaten aller schwerb. MA (Wahlen)
Hallo Zusammen,
Wir hatten eine „Fusion“ zweier Teilbetriebe und es muss vorzeitig eine neue SBV gewählt werden (25. Juni). Ich bin derzeit in einem der Teilbetriebe (der kleinere) vorab 1. Vertreter der VP gewesen und jetzt wie auch die VP Sachverstand, netterweise vom AG bis zur Wahl weiterhin freigestellt. Wir sind ein Flächenbetrieb, verteilt über den gesamten Ostbereich (=DDR-Struktur) mit über 200 SBM. Daher ist es schwierig, alle zu kennen bzw. zu erreichen. Habe ich als Kandidat neben der Einsichtnahme auf die Wählerliste des Wahlvorstandes ein Anrecht auf Erhalt der Gesamtliste vom AG oder wem auch immer, um z.B. Wahlwerbung zu machen? Es geht mir natürlich nur um dienstliche Kontaktdaten.