Rechtliche Beratung für das BEM (BEM)

Rallebu, Tuesday, 30.06.2026, 09:11 (vor 99 Tagen)

Hallo zusammen,
ich möchte euch kurz den aktuellen Sachverhalt schildern:

Unser Unternehmen hatte vor mehreren Jahren den TÜV-Rheinland mit der Umsetzung des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM) beauftragt. Der aktuelle Stand der Dinge zeigt, dass das Unternehmen nun plant, dieses wieder intern zu organisieren. Die Begründung für diese Entscheidung ist, hauptsächlich die angefallenen Kosten, obwohl die Kosten als überschaubar betrachtet werden können und die erzielten Erfolge sich finanziell positiv darstellen lassen.
In meiner Funktion als Konzernschwerbehindertenvertreter und nach sorgfältiger Prüfung der Situation in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen sehe ich momentan nur den Weg, eines Unterlassungsantrag beim Gericht einzureichen.

Ich bitte euch daher, mir in dieser Community Adressen und Telefonnummern von rechtlichen Beratern (Rechtsanwälten) zukommen zu lassen, die mir juristischen Rat geben und gegebenenfalls bei einer Klage unterstützen können. Ich frage hier da eine juristische Unterstützung nicht ganz einfach ist bei meinem Unternehmen und wir nur einen Versuch haben der sitzen muss. Bitte nur Top-Anwälte nach euren Erfahrungen!
Wir werden es nicht verhindern können aber die Struktur, den Ablauf des Verfahrens können wir so noch mitgestalten.

Ralph

Rechtliche Beratung für das BEM

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.06.2026, 12:26 (vor 99 Tagen) @ Rallebu

Hallo,

habt ihr denn eine BV zum BEM, die diese "Fremdvergabe" regelt?

Grundsätzlich ist nämlich die Entscheidung eines AG, das BEM fremd zu vergeben oder selbst durchzuführen wie andere "Fremdvergaben" auch Bestandteil der unternehmerischen Freiheit, die sich den Kollektivrechten der AN-Vertretungen entzieht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Rechtliche Beratung für das BEM

bifavi, Hessen, Tuesday, 30.06.2026, 15:29 (vor 98 Tagen) @ albarracin

Hallo Rallebu,

Das der Arbeitgeber wieder es wieder selber machen will, kannst du meiner Ansicht nach nicht verhindern.

Wie der Kollege schon geschrieben hat, ist es unternehmerische Freiheit.

Also, das OB kann man nicht verhindern, aber das WIE sollte mitgestaltet und mitbestimmt (durch BR, PR, etc.) werden.

BV BEM erstellen oder anpassen.
Gutes Gelingen.


LG
bifavi

Rechtliche Beratung für das BEM

Rallebu, Tuesday, 30.06.2026, 15:56 (vor 98 Tagen) @ bifavi

Hallo,
Ja wir haben eine KBV die alles Regelt.
Dass wir es nicht verhindern können, ist auch klar.
Aber wir können den Procedere begleiten, anpassen und bewerten.
Ich benötige einen Anwalt damit ich eine Unterlassungsantrag stellen kann um den jetzt noch kontrollierten Ablauf in ein "Chaos" ändern wird.
Ich benötige einen rechtlichen Rat, wie ich weiter handeln kann.


Ralph

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