Antrag auf Verschlimmerung

Eva @, Monday, 15.03.2004, 16:10 (vor 7346 Tagen)

Hallo, ich bin neu auf diese Seite gestossen und
hoffe auf Antwort und Tipps, denn heute hat sich
folgendes ereignet:
Meine Mutter (67) ist seit 1998 nach Lungenembolie
und Brustkrebserkrankung mit Amputation einer Brust
zu 70% schwerbehindert. Der Krebs ist nicht mehr
aufgetreten, aber durch eine Entzündung ist der Arm,
aus dem die Lymphknoten entfernt wurden, erheblich
dicker als der andere geworden, er kann nur noch sehr
eingeschränkt benutzt werden und muß dauerhaft
behandelt werden. Sie hat deshalb schon vor Monaten
nach Ablauf ihres Ausweises mit ihrem Hausarzt beim
Versorgungsamt einen Antrag auf Verschlimmerung
gestellt. Seitdem hat sie nichts deswegen gehört,
heute morgen allerdings erhielt sie einen Anruf von
einem Sachbearbeiter vom Versorgungsamt mit der
Aufforderung den Antrag zurückzuziehen. Er hat sie
eingeschüchtert und massivmit irgendwelchen
Paragraphen unter Druck gesetzt. Es sei kein Krebs
mehr aufgetreten und der Antrag werde sowieso
abgelehnt. Sollte sie weiterhin auf Bearbeitung
bestehen und er werde abgelehnt, so würde man sie auf
60% zurückstufen! Das kann doch nicht sein, oder>>
Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt oder kann mir
jemand Tipps geben, wie wir hier vorgehen können>
Freue mich über jede Antwort und danke schon mal im
voraus. LG Eva

Re: Antrag auf Verschlimmerung

hackenberger, Monday, 15.03.2004, 21:33 (vor 7345 Tagen) @ Eva

Hallo Eva,

ich vermute einmal, dass der Mitarbeiter der
Versorgungsamtes ihre Mutter nicht einschüchtern
wollte.

Es kann sehr gut sein, dass bei einer Neubewertung des
GdB ihrer Mutter weniger herauskommt. Denn Grundlage
für den GdB war ja wohl eine Krebserkrankung. Bei
diesen Befunden gibt es zum einen immer
eine "Heilungsbewährung". Dass bedeutet, dass für
einen gewissen Zeitraum auch wegen der mögliche
seelischen Probleme ein höherer GdB zuerkannt wird.
Dieser wird in der Regel nach Ablauf der
Heilungsbewährung nach unter korrigiert. Offenbar
(glücklicher Weise) ist ja wohl auch der Krebs geheilt
und dass würde dann entsprechend gewertet.

Es ist daher stets vor Anträgen auf Neufeststellung
sinnvoll zu prüfen ob man nicht Gefahr läuft, dass
hier eine negative Feststellung heraus kommen kann.

Prüfe am besten einmal an Hand der Anhaltspunkte und
auf Grundlage des alten Feststellungsbescheides
welcher GdB hier gegeben sein kann.

Einen Link zu den Anhaltspunkten findest Du auf der
Startseite von Hans-Peter.

Auch der behandelnde Arzt Deiner Mutter kann hier
Rat/Einschätzung geben.

Weiter sollte man sich auch fragen, benötigt man
unbedingt einen höheren GdB>
Was bringt z.B. ein neuer Gesamt-GdB von 80>

Der Mitarbeiter der Versorgungsamtes hat vermutlich
genau das o.a. gemeint, hat auf die hier auch
entsprechend zu beachtenden §§ zu Recht hingewiesen
weil sie eben diese beachten müssen und ist nur falsch
verstanden worden.


PS:

Was ist das mit den abgelaufenen Ausweis> Ist der
Ausweis nur abgelaufen, einfach verlängern lassen.

Weiter auch noch darauf achten: Man ist verpflichtet
dem Versorgungsamt alle positiven Veränderungen mit zu
teilen. Den bescheiden ist auch hierzu stets eine
entsprechende Belehrung beigefügt.

Bernhard

Re: Antrag auf Verschlimmerung

eva @, Tuesday, 16.03.2004, 09:56 (vor 7345 Tagen) @ Eva

Hallo Bernhard,
vielen Dank für Dein Engagement und Deine nette und
informative Antwort. Ich habe das Gespräch nicht
mitverfolgt, aber was Du schreibst, klingt alles sehr
einleuchtend. Wir konnten uns eben nicht erklären,
wie eine Rückstufung zustande kommen soll, "nur" weil
man einen Verschlimmerungsantrag stellt, von diesem
seelischen Aspekt wußten wir nichts.
Der Antrag auf Verschlimmerung wurde auch vom Arzt
vorgeschlagen, denn durch den geschwollenen Arm geht
es meiner Mutter wirklich schlechter als damals. Sie
hatte ihn gestern auch gefragt und er konnte den
Anruf vom Versorgungsamt leider auch nicht erklären.
Du hast uns wirklich sehr weitergeholfen, nochmal
vielen Dank. Ich werde mir jetzt die Anhaltspunkte
vornehmen und dann muß meine Mutter entscheiden...
Gruß, Eva

Re: Antrag auf Verschlimmerung

Franz Nestler @, Wednesday, 17.03.2004, 08:48 (vor 7344 Tagen) @ Eva

Hallo Eva
Es hätte sogar eine höhere Rückstufung kommen können.
Es gibt ein Gerichtsurteil aus Kassel, nachdem
Krebskranken nach 5 Jahren ohne Rückfall der
Schwerbehindertenstatus entzogen werden kann. Das hat
das Bundessozialgericht in Kassel 1995 entschieden.
Der Schwerbehindertenstatus wird Krebskranken
eingeräumt, weil zu den körperlichen
Beeinträchtigungen die Angst vor unmittelbarer
Lebensbedrohung komme (Aktenzeichen 9 RVs 16/94).
Wenn eine höhere Rückstufung kommen sollte, kann man
das Ganze nur durch Einsprüche innnerhalb der Fristen
herauszögern, um den Status noch für einige Zeit zu
halten.
Gruß
Franz

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