Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

Ronja @, Monday, 22.03.2004, 16:06 (vor 7311 Tagen)

Hallo,

als Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) bin
ich gerade dabei, die Geschäftsausstattung für die
Schwbv zu organisieren. Dabei beziehe ich mich auf
SGB IX §96. Der Betriebsrat hat ein grosses Büro mit
Telefon (das meist auf das Handy des BR-Vorsitzenden
umgeleitet ist) und PC mit Internetzugang und Drucker.
In diesem Büro hat die Schwbv einen abschliessbaren
Schrank mit ein wenig Lektüre drin und verfügt über
keinerlei weitere Ausstattung.
Nach erstem Ansprechen des Themas in der BR-Sitzung
äusserte sich der BR wie folgt:
- Ich solle doch möglichst die Geschäftsleitung dazu
bewegen, ein Email-Postfach anzulegen und die nötige
Software dafür auf dem Terminal an meinem Arbeitsplatz
freizuschalten (wäre für mich so noch okay, oder
übersehe ich da was wichtiges>)
- Irgendwelche Arbeiten am PC könne ich nachmittags ja
mal machen, da dann der stellvertretende BR-Vorsitzende
ohnehin im Büro ist.(Nett, wirklich ;)) Eigener User
anlegen> Das ist aber ein Aufwand...
- Im BR-Büro dürfe ich mich nur mit einem BR-Mitglied
zusammen aufhalten wegen der personalbezogenen
Unterlagen dort, da ich kein reguläres BR-Mitglied bin
(nur Nachrücker)- hallo, wie geht denn das mit SGB IX
§96,7,9 überein>>>

Das ist der aktuelle Stand, ein Gespräch mit der
Geschäftsleitung, die sich ja wahrscheinlich auf
denselben Paragraphen beruft, steht noch aus. Derzeit
plane ich die weitere Vorgehensweise. So wie es im
Moment ist,kann ich wirklich _gar nichts_ machen,
nichtmal ein Gespräch anbieten oder ein vertrauliches
Telefonat führen.

Wenn mir jemand dazu etwas raten kann: ich freue mich
wirklich über jeden sachdienlichen Hinweis.

Lieben Gruss und danke fürs Lesen, Ronja

Re: Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

hackenberger, Monday, 22.03.2004, 20:13 (vor 7311 Tagen) @ Ronja

Hallo Ronja,

klar man kann versuchen den AG dazu zu bewegen der
SchwbV ein eigens Büro und die hier notwendige
Ausstattung zu geben. Der AG hätte auch die
notwendigen Kosten zu tragen, steht so im SGB IX.
Siehe auch die §§ 93-96 SGB IX.

Der AG kann aber auch darauf verweise, dass die
Ausstattungen des BR mit zu nutzen sind (§ 96 Abs. 9 SGB IX).
Ist auch im SGB IX/BetrVG.

Der BR-Vorsitzende darf dieses dann nicht verweigern.

Weiter bist Du zwar kein ordentliches BR-Mitglied,
doch hast Du das Recht an allen Sitzungen des BR
einschließlich aller Ausschüsse des BR beratend
teilzunehmen. Hierfür hast Du auch das Recht alle
Unterlagen diesbezüglich einzusehen. Auch für Dich
gilt daher die Pflicht zur Verschwiegenheit (gem § 79
BetrVG) und entsprechende §§ 95 ff. SGB IX.

Es gibt also keinen Grund wieso der BR-Vorsitzende
dich nur unter Aufsicht ins BR-Büro lassen will. Er
soll dieses Recht doch bitte einmal rechtlich mit
Nennung der Rechtsgrundlage benennen.

Vielmehr könnte sein Verhalten den Sachverhalt der
Behinderung der Arbeit der SchwbV erfüllen. Wäre dann
ggf. rechtlich zu ahnden.

Im Gegenteil, da die SchwbV ggf. sehr persönliche und
daher auch sehr vertrauliche Unterlagen händeln muss
und auch entsprechende Gespräche führen muss, kann es
gegeben sein, dass eben kein weitere Mitarbeiter im
Büro anwesend ist. Denn gerade die SchwbV hat sehr oft
ganz intime Gespräche/Beratungen zu führen.

Einen eigenen E-Mailaccount empfehle ich eben auch aus
dem o.a. Grund. Es ist aus dem gleichen Grund auch
ggf. nicht gut, die Arbeiten der SchwbV am "normalen
Büro PC" und im "normalen Büro" zu erledigen. Da
dieser PC und Büro z.B. auch dem Vertreter in der
regulären Arbeit zur Verfügung stehen muss.

Ich würde daher vorschlagen, der BR-Vorsitzende soll
sich gemeinsam mit Dir beim AG dafür einsetzen, dass
Du als SchwbV ein eigenes entsprechende ausgestattetes
Büro und einen besonderen eigenen Emailaccount
erhältst.

Denn der BR-Vorsitzende ist laut BetrVG auch dazu
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gesetze
im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeit
eingehalten werden. Hierzu zählt auch das SGB IX.

Wichtig ist auch, dem BR-Vorsitzenden klar zu machen,
dass ihr Beide Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
seid, welche gemeinsam sich für die Belange der
Mitarbeiter einsetzen.

Schaue auch einmal in die etwas älteren Beiträge hier
im Forum, dass Thema war schon einmal dran.

Bernhard.

Re: Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

Ronja, Wednesday, 24.03.2004, 15:35 (vor 7309 Tagen) @ Ronja

Hallo Bernhard,

vielen Dank, das hilft mir schonmal weiter.

Gruss, Ronja

Re: Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

hackenberger, Wednesday, 24.03.2004, 19:05 (vor 7309 Tagen) @ Ronja

Helfe ja gerne. Bitte Seite weiterempfehlen.

Bernhard

Re: Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

bloem karl-heinz @, Wednesday, 28.04.2004, 14:36 (vor 7274 Tagen) @ Ronja

Liebe Ronja, als Vertrauensfrau der schwerbehinderten
Menschen steht dir die gleiche Ausstattung zu wie auch
dem BR-Vorsitzenden, wenn es dann das einzige Büro in
der Firma ist.
Weiterhin muß die Möglichkeit des Gespräches mit den
betroffenen Menschen gegeben sein. Dies ist aber nur
dann möglich wenn dir eigene Räume zur Verfügung
gestellt werden. Die Benutzung der Räume des BR ist
eine Möglichkeit aber nur dann wenn hier gewährleistet
wird, das keine Störung durch andere erfolgen kann.
K-H. Bloem SB-VM Volkswagenwerk Emden

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