Muß ich mich vom Betriebsarzt untersuchen lassen?

juma @, Friday, 02.04.2004, 10:10 (vor 7301 Tagen)

Ein schwerbehinderter Mitarbeiter stellte mir die
Frage: Muß ich mich vom Betriebsarzt untersuchen
lassen>
Die Geschichte: Der Mitarbeiter war lange krank
gewesen und wollte die Arbeit wieder aufnehmen. Der
Arbeitgeber sagte aber, er müsse bevor die
Wiedereingliederung erfolgen kann den Werksarzt
aufsuchen und sich untersuchen lassen.

Meine Frage: wie sieht die rechtliche Lage aus> darf
der Arbeitgeber das verlangen>

Re: Muß ich mich vom Betriebsarzt untersuchen lassen?

hackenberger, Saturday, 03.04.2004, 16:13 (vor 7300 Tagen) @ juma

Auch bei Schwerbehinderten gelten was
betriebsärztliche Untersuchungen angeht die gleichen
Rechte und Pflichten wie bei allen übrigen
Arbeitnehmern.

PS: Auch ein Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen
Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber dem AG. Der
AG könnte aber ein gesundheitliche dauerhafte
Arbeistunfähigkeit annehmen und hieraus
arbeistrechtliche Maßnahmen veranlassen. Diese müssten
Sie dann ggf. vor dem Arbeistgericht angehen.

Bernhard

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