untätige SBV

Dieter Recht @, Tuesday, 04.05.2004, 11:53 (vor 7289 Tagen)

Hallo,
besteht eine Möglichkeit, eine untätige Vertrauensperson
während ihrer Amtszeit vorzeitig abzuwählen bzw.wie bei
einem Mißtrauensvotum, durch die Mehrheit der SB eine
neue Vertrauensperson zu wählen

Re: untätige SBV

hackenberger, Tuesday, 04.05.2004, 20:31 (vor 7289 Tagen) @ Dieter Recht

Man kann sich in solchen Fällen an das zuständige
Integrationsamt wenden. Die prüfen dann die
Angelegenheit und können notfalls auch der SchwbV das
Mandat entziehen, also vom Amt entbinden. Die SchwbV
hat aber gegen diese Entscheidung
Rechtsmittelmöglichkeit.

Ich kenn bisher in meiner Zeit als SchwbV erst 1 Fall
in dem dieses geschehen ist.

Man sollte auf alle Fälle im Vorfeld ernste/intensive
Gespräche mit der SchwbV führen und seine Argumente
vorbringen. Sofern es eine GSchwbV gibt, sollte man
diese im Vorfeld um Vermittlung/Unterstützung bitten,
auch kann ggf. der BR hier weiterhelfen.

Bernhard

Re: untätige SBV

Manfred Braun, Thursday, 06.05.2004, 13:26 (vor 7287 Tagen) @ Dieter Recht

Hallo Herr Kollege,
zu deiner Frage darf ich auf § 94 Abs. 7 Satz 4 SGB
IX. Darin heißt es: "Auf Antrag eines Viertels der
wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der
Widerspruchsausschuss bein Integrationsamt (§119) das
Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen
grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen". Dieses
nachzuweisen wird m.E. sehr schwer sein und ich kenne
keinen Fall, wo ein solches Verfahren angewendet wurde.
Versuche mal, was Kollege Hackenberger vorgeschlagen
hat, in die Tat umzusetzen. Zielorientierte
persönliche Gespräche aus sachlicher Ebene können
dabei viel bewirken. Vielleicht ist auch die
betreffende Vertrauensperson überlastet oder vermag
aus verschiedenen Umständen die ihm aus seinem
Ehrenamt heraus obliegende Verpflichtung
zielorientiert umzusetzen. Vielleicht braucht er Ihre
Hilfestellung. Hier sind Sie nun gefragt.
Mit kollegialem Gruß
Manfred Braun

RSS-Feed dieser Diskussion