Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

Andreas @, Friday, 21.05.2004, 13:38 (vor 7251 Tagen)

Ich bin hier sowohl als Vertauensperson der
Schwerbehinderten im November 2002 als auch jetzt im
Frühjahr als 1. Vertreter eines Personalratsmitglieds
gewählt worden. Bei der letzten PR-Sitzung habe ich
das erste mal auch die Vertretung des PR-Mitglieds
wahrgenommen. Dabei tauchte zu Beginn die Frage auf,
ob ich nun als stimmberechtigtes PR-Mitglied oder als
Schwerbehindertenvertreter an dieser Sitzung
teilnehme. Ich meine, dass beides möglich ist und ich
auch beide Funktionen wahrnehmen kann. Liege ich damit
richtig>
Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 21.05.2004, 13:49 (vor 7251 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,
da liegst du völlig richtig.
Du kannst in beiderlei Funktionen gleichzeitig an der
Sitzung teilnehmen.
Du kannst sogar deine zweierlei Rechte wahrnehmen.
1.) Du bist in diesem Fall stimmerechtigt und
2.) kannst du ggf. als VP dein Recht auf Aussetzung
eines Beschlusses nach SGB §95 (4)wahrnehmen.

Gruß Hans-Peter

Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

hackenberger, Friday, 21.05.2004, 18:01 (vor 7251 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

ich kann mal wieder Hans-Peter nur voll zustimmen.
Auch ich habe neben meinem Mandat als Vertrauensperson
der Schwerbehinderten auch noch ein BR-Mandat
(Ersatzmittglied). Ich habe auch schon des öfteren
sowohl als VPSchwb wie auch als BR-Mitglied an Br-
Sitzungen teilgenommen.

Es ist für mich auch ganz klar, dass man in solchen
Situationen 2 unterschiedliche Sichten (als Br für das
gesamte Personal und als VPSchwb nur für die
Behinderten/Schwerbehinderten) hat und auch 2
unterschiedliche Meiungen haben kann. Ich habe daher
auch schon in BR-Sitzungen in solchen Situationen
dieses entsprechend kundgetan.

Es kann daher dann durch aus geschehen, dass man als
BR-Mitglied einen Beschluss mittragen kann, diesen als
VPSchwb aber nicht mittragen kann und dann diesen ggf.
sogar aussetzen läßt.

Daher ist es in solchen Situationen stets nur sehr
wichtig, dass man immer genau darlegt, in welcher
Funktion/in welchem Mandat man nun eine Aussage tätigt.

So in der Art, als BR kann ich ......
aber als VPSchwb kann ich nicht weil ...

Bernhard

PS: indirekt haben BR-Mitglieder ja auch stets 2
Mandate, da diese ja gem. BetrVG bzw. BPerVG ja auch
die rechte der Schwerbehinderten und die §§ des SGB IX
(wie auch sonstige Gesetze) zu beachten,vertreten und
umzusetzen haben.

Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

Paul Müller @, Monday, 24.05.2004, 13:15 (vor 7248 Tagen) @ Andreas

Hallo
Du kannst in beiden Funktionen teilnehmen,aber wenn du
als PR teilnimmst hast du auch bei Beschlüßen ein
Mitbestimmungsrecht als SBV nicht.
Dies wäre zu Berücksichtigen

Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

Claudia Jacobs, Friday, 11.06.2004, 15:44 (vor 7230 Tagen) @ Andreas

Diese Frage interessiert mich auch brennend. Ich habe
die Beiträge hierzu bereits gelesen, habe aber noch
eine Frage.
Als stellvertretende Vertrauensperson unserer
Schwerbehindertenvertretung nehme ich seit 1,5 Jahren
regelmäßig an den BR-Sitzungen teil, natürlich ohne
Stimmrecht. Nun steht die Wahl eines neuen BR an,
wobei unser derzeitiger BR mich fragte, ob ich nicht
auch kandidieren wolle, weil ich doch sowieso schon
immer an den Sitzungen teilnehme.
Nun habe ich auf unseren wahlberechtigten Listen
gesehen, dass auch einige Manager bzw. höher
gestellte/leitende Angestellte unseres Unternehmens
kandidieren. Insofern wäre es natürlich für mich gut,
wenn ich eine gesetzliche Grundlage hätte, die eine
Mitarbeit in beiden Gremien erlaubt. Könnt Ihr mir da
weiterhelfen>
Besten Dank im voraus und viele Grüße
Claudia

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