Integrationsvereinbarung

Hermann, Thursday, 27.05.2004, 14:43 (vor 7267 Tagen)

Hallo,

im SGB IX steht etwas von einer
Integrationsvereinbarung + einem Beauftragten des
Arbeitsgebers. Ist es eine Pflicht des Arbeitgebers
oder steht es im Ermessen eine
Integrationsvereinbarung einzuführen und einen
Beauftragten zu bestellen>

Gruß
Hermann

Re: Integrationsvereinbarung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.05.2004, 10:49 (vor 7266 Tagen) @ Hermann

Hallo Hermann,
zu deinen Fragen folgendes:

§83 (1) verpflichtet die AG mit der SchwbV, mit dem
BR/PR, mit dem Beauftragten des AG eine verbindliche
IV, einschließlich der Regelungen über die
Durchführung abzuschließen.
(nachzulesen in der Kommentierung, Basiskommentar vom
Bund Verlag zum SGB IX)

Laut §98 SGB IX ist der AG verpflichtet einen
Beauftragten zu bestellen.

Sollte dein AG sich sträuben gibt es zwei
Möglichkeiten.
Der BR hat über die Einhaltung der Gesetze (auch SGB
IX) zu wachen.... (§80 BetrVG) oder
Kontakt mit dem Integrationsamt suchen. Auch diese
helfen gerne weiter.

Tipp: Beschaffe dir einen guten Kommentar zum SGB IX.
Dort findest du alles wesentliche für die tägliche
Arbeit.

Gruß Hans-Peter

Re: Integrationsvereinbarung

hackenberger, Friday, 28.05.2004, 13:24 (vor 7266 Tagen) @ Hermann

Hallo Hermann,

Peter hat ja schon alles gesagt. Hier nur noch einmal
die seit dem 01.05.2004 im § 83 eingebrachten
Änderungen/Erweiterungen. Mit diesen wurde der
Inhalt/die Punkte der Integrationsvereinbarungen
konkretisiert, was bestimmt bei den Verhandlungen
positiv ist.


SGB IX § 83 (2a) In der Vereinbarung können
insbesondere auch Regelungen getroffen werden

1. zur angemessenen Berücksichtigung schwerbehinderter
Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder
neuer Stellen,
2. zu einer anzustrebenden Beschäftigungsquote,
einschließlich eines angemessenen Anteils
schwerbehinderter Frauen,
3. zur Teilzeitarbeit,
4. zur Ausbildung behinderter Jugendlicher,
5. zur Durchführung der betrieblichen Prävention
(betriebliches Eingliederungsmanagement) und zur
Gesundheitsförderung,
6. über die Hinzuziehung eines Werks- oder
Betriebsarztes auch für Beratungen über Leistungen zur
Teilhabe sowie über besondere Hilfen im Arbeitsleben.

Bernhard

Re: Integrationsvereinbarung

Hermann, Friday, 28.05.2004, 17:36 (vor 7266 Tagen) @ Hermann

Hallo,

vielen Dank für die Antworten, die mir sehr
weiterhelfen.

Könnt Ihr einen guten Kommentar empfehlen>

Gruß
Hermann

Re: Integrationsvereinbarung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.05.2004, 18:19 (vor 7266 Tagen) @ Hermann

Hallo Hermann,
ich arbeite mit dem Basiskommentar vom Bund-Verlag
(siehe Startseite, ganz oben) und bin damit sehr
zufrieden.

Gruß Hans-Peter

Re: Integrationsvereinbarung

hackenberger, Saturday, 29.05.2004, 13:31 (vor 7265 Tagen) @ Hermann

Hallo Hermann,

ich habe den Knittel (2 Bände -losebalttsammlung-) mit
CD-Rom. Hierzu gibt es in der Regel 1-2 jährlich
Ergänzungen.
Dr. Bernhard Knittel
SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Kommentar und Rechtssammlung


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Telefax 089/3 60 07-3330

Ich schätze es, dass ich hier den Inhalt beider Bänder
auch auf CD-Rom habe und diese so auch auf meinen
Rechnern installieren kann.

Bernhard

Re: Integrationsvereinbarung

Klaus Lüer @, Saturday, 19.06.2004, 10:45 (vor 7244 Tagen) @ Hermann

$ 83 SGBIX verpflichtet den Arbeitgeber zum Abschluss
einer verbindlichen Integrationsvereinbarung.
Ebenfalls ist vom Arbeitgeger ein Beauftragter zu
bestellen!

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