Zusatzurlaub

Jürgen Bühlmeyer, Wednesday, 02.06.2004, 12:45 (vor 7240 Tagen)

Für den Zusatzurlaub in § 125 Abs. 2 SGB IX wurde mit
Gesetz vom 23.04.2004 das "Zwölftelungsprinzip" für
das Jahr der Feststellung der Schwerbehinderung neu
eingeführt.
Meine Frage: Gilt dieses "Zwölftelungsprinzip" auch,
wenn ein seit langem schwerbehinder Mitarbeiter mit 5
Tagen Zusatzurlaub im Laufe eines Jahres (z.B. April,
Mai, August)aus dem Berufsleben ausscheidet >

Re: Zusatzurlaub

hackenberger, Wednesday, 02.06.2004, 12:53 (vor 7240 Tagen) @ Jürgen Bühlmeyer

Hallo Jürgen,

die Zwölftelung des Zusatzurlaubes galt auch bisher
schon wenn ein Schwerbehinderter aus dem Berufsleben
ausscheidet. Hier gibt es und gab es aber eine ganz
einfache Regelung: Einfach vor ausscheiden aus dem
Berufsleben den Urlaub und auch den Zusatzurlaub
nehmen, was weg ist weg und muss nicht erstattet
werden.

Bernhard

PS: Das gilt auch übrigens für den normalen
Jahresurlaub!

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