Bergmannsversorgungsschein

Wolfgang, Moers, Monday, 07.06.2004, 12:40 (vor 7261 Tagen)

Hallo liebe Leser,
kann mir jemand bei der Frage helfen, ob der Inhaber
eines Bergmannsversorgungsscheines, der im Betriebshof
einer Gemeinde arbeitet, wahlberechtigt bei der Wahl
der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
ist>

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Re: Bergmannsversorgungsschein

hackenberger, Monday, 07.06.2004, 19:02 (vor 7261 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich musste mich erst auch einmal mit diesem Begriff
schlau machen.

Also hier der Auszug aus dem Kommentar zum SGB IX § 75:
1. Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen
Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen nach
entsprechenden Landesgesetzen in Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und dem Saarland werden auf die
Pflichtzahl angerechnet. Bergmannsversorgungsscheine
können Bergleute erhalten, wenn sie als Folge ihrer
bergmännischen Arbeit berufsunfähig geworden sind.
Inhaber des Bergmannsversorgungsscheines werden
unabhängig davon, ob sie als Schwerbehinderte oder
Gleichgestellte anerkannt sind, auf den
Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Über die
Anrechenbarkeit hinaus stehen ihnen aber sonstige
Rechte wie etwa Zusatzurlaub usw. nicht zu, wenn sie
nicht zugleich schwerbehinderte Menschen oder
Gleichgestellte sind.

Danach haben diese Beschäftigten kein Wahlrecht, sofer
sie nicht auch Gleichgestellt oder Schwerbehindert sind
.

Bernhard

Re: Bergmannsversorgungsschein

Wolfgang, Moers, Tuesday, 08.06.2004, 07:24 (vor 7260 Tagen) @ Wolfgang

Danke für die schnelle und umfangreiche Hilfe.
Anscheinend habe ich nicht den richtigen Kommentar...
Gruß
Wolfgang

Re: Bergmannsversorgungsschein

hackenberger, Tuesday, 08.06.2004, 12:13 (vor 7260 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Walter,

ich empfehle den Knittel (2 Bände, lose Blatt und 1 CD)
Verlag R. S. Schulz GmbH
82319 Starnberg, Enzianstraße 4a

ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland

85716 Unterschleißheim/München, Freisinger Str. 3

Telefon 089/3 60 07-3139
Telefax 089/3 60 07-3330
Bernhard

RSS-Feed dieser Diskussion