5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch

Franz Nestler @, Thursday, 24.06.2004, 09:30 (vor 7244 Tagen)

Grüß Gott
Ein Schwerbehinderter hatte 80 %. Jetzt wurde er vom
Versorgungsamt auf 20 % zurückgestuft. Er legte
Einspruch dagegen ein und das Verfahren läuft
vermutlich über alle Instanzen. Es ist doch richtig,
dass ihm die 5 Tage Zusatzurlaub bis zum Abschluß des
Verfahrens zustehen, da die Rückstufung noch nicht
rechtskräftig ist. Sein Dienststellenleiter möchte ihm
die 5 Tage jedoch nicht geben. Was kann ich dem
Dienststellenleiter vorlegen, damit der
Schwerbehinderte weiterhin seinen Zusatzurlaub bekommt.

Re: 5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch

hackenberger, Friday, 25.06.2004, 16:14 (vor 7243 Tagen) @ Franz Nestler

Hallo Franz,

als erstes kommt hier die Frage: Woher hat der
Arbeitgeber Kenntnis des Abhilfebescheides mit dem
neuen verminderten GdB>

So lnage kein neuer rechtgültiger Bescheid vorliegt,
hat der alte Bescheid Rechtskraft. So etwas ist u.a.
von großem Interesse auch, wenn es um den Zeitpunkt
geht wann ist der gesetzliche Zietpunkt um in rente
gehen zu können 63 oder 65 Lebensjahr.

Auch ich bin daher der festen Überzeugung, dass der
Anspruch auf den vollen Zusatz-EU besteht. Ich rate
auch stets Schwerbehinderten denen eine Minderung des
GdB droht, vorher den Zusatz-EU zu nehmen (dieses auch
dem AG so mitteilen (so ungefährt ich möchte in der
Zeit vom xx-yy meine 5 Tage Zusatz-EU nehmen)), denn
genommener Urlaub kann nicht mehr gestrischen werden.
Ist nun seit der Änderung des SGB IX und hier der
Zwölftelung des Anspruches auf Zusatz-EU, also pro
Monat des Anspruches 1/12 des Gesamtanspruches.

Daher gegenüber dem AG den Anspruch auf den vollen
Zusatz-EU fordern mit Hinweis auf den weiterhin
gültigen Feststellungsbescheid. Sollte der AG diesen
verweigern, bleibt nur die Klage.

Bernhard

PS: Mitglieder des VdK (www.vdk.de) erhalten dort auch
in diesen Fällen kostenlose Rechtsberatung und sofern
auch notwendig Rechtshilfe. Der Beitrag ist ok. Weiter
berät und unterstützt der VdK alle Mitglieder bei
allen sonstigen Angelegenheit rund um die SGBs (auch
bei Rentenangelegenheiten)

Re: 5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch

hackenberger, Friday, 25.06.2004, 16:16 (vor 7243 Tagen) @ Franz Nestler

Noch folgende Feststellung. Eine Rückstufung von GdB
80 auf GdB 20 habe ich noch nie erlebt.

Bernhard

PS: Auch in Klageverfahren gegen die Absenkung des GdB
unterstützt der VdK auch vor den Sozialgerichten!

Re: 5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch

SB-Vertretung DaimlerChrysler Kassel, Tuesday, 29.06.2004, 14:34 (vor 7239 Tagen) @ Franz Nestler

Hallo Kollege Franz,

solange der Bescheid nicht rechtskräftig geworden ist,
ist das Versorgungsamt verpflichtet, den
Schwerbehindertenausweis zu verlängern.

Dieser wird zwar nur für jeweils 1/2 Jahr verlängert,
aber immerhin. Diesen Schwerbehindertenausweis kannst
Du dem Arbeitgeber als Nachweis der
Schwerbehinderteneigenschaft vorlegen.

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