Seminarbesuch

Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM @, Monday, 12.07.2004, 16:44 (vor 7221 Tagen)

Hallo, mein Name ist Andor und ich bin seit dem
17,06.2004 Schwerbehinderten Vertreter bei den
Servicebetrieben Stadt Moers. Mein Problem ist
Volgendes: Ich habe mich für ein 3 Tage Seminar in
Erfurt ( Entfernung ca. 400-500 km )angemeldet, ohne
mich vorher mit der Werkleitung abzusprechen. Leider
war das am Freitag nicht möglich, da eine Besprechung
statt fand und ich nicht stören konnte. Die Zusage
mußte aber schnellstens gemacht werden so das ich per
Fax meine Anmeldung abgeschickt habe. Die Werkleitung
hat mir heute zu verstehen gegeben ,das das Seminar
zu weit wäre wegen der Übernachtung, Verpflegung und
Reisekosten. Es würden auch sicher Seminare in
unserer Gegend statt findenwo ich täglich nach Hause
könnte. Wer kann mir bitte helfen und mir Mitteilen
wie ich mich zu Verhalten habe, ohne das es Krieg
gibt.
MfG
Andor

Re: Seminarbesuch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 12.07.2004, 20:24 (vor 7221 Tagen) @ Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM

Hallo Kollege Andor,

grundsätzlich gilt zum Seminarbesuch folgendes:
Der Arbeitgeber ist rechtzeitig über Zeit, Ort und
Kosten zu informieren. Rechtzeitig bedeutet, er muss
die Möglichkeit haben die Erforderlichkeit oder die
zeitliche Lage gerichtlich zu überprüfen.
Nur NEIN zu sagen reicht nicht!!!!

Das Argument, Heimfahrt, Kosten etc. ist nicht
stichhaltig, denn die SBV hat dazu ein eigenen
Beurteilungsspielraum.

Um aber keine weiteren Fehler zu machen rate ich dir
dringend (!!) einen geeigneten Kommentar zum SGB IX
zu beschaffen. Dort steht das ganze Prozedere genau
beschrieben (z. B. Basiskommentar vom Bund-Verlag §96
(4) in den Randnummern).

Falls das mit deinem Seminar in Erfurt nicht klappt,
dann schau mal hier auf den Seiten unter Seminare.
Dort findest du heuer noch einige Grundlagenseminare.

Gruß Hans-Peter

Re: Seminarbesuch

hackenberger, Saturday, 17.07.2004, 18:57 (vor 7216 Tagen) @ Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM

Hallo,

die SchwbV muss aber auch nach bestem Wissen und
Gewissen handeln. Sollte also wirklich in zeitlicher
Nähe ein vergleichsweise Fortbildung in der Nähe
stattfinden und somit Kosten erspart werden können,
hat der AG gute Chancen Recht zu bekommen.

Bernhard

PS: Ich schreibe in solchen Fällen (habe gerade meinen
Vertreter zur Schulung bei Hans-Peter angemeldet)
stets den AG frühzeitig an weise auf die Kosten und
aber auch dei Notwendigkeit der Maßnahmen (Notwendig
zur Erfüllung der Aufgaben den SchwbV lt. SGB IX hin
und dass sofern ich bis zum xx.xx nicht gegenteiliges
höre davon ausgehe, dass es von Seitendes AG keine
Einwände gibt.

Re: Seminarbesuch

Claudia, Monday, 19.07.2004, 07:35 (vor 7214 Tagen) @ Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM

Hallo Andor,

ich hatte vor einem Jahr ein ähnliches Problem. Ich
hatte meine Teilnahme am Seminar rechtzeitig
angezeigt. Allerdings meinte mein AG auch, dass ich,
wo ich in Erfurt tätig bin, kein Seminar in
Timmendorf besuchen müßte. Als ich dann aber
gemeinsam mit unserem BR alle Argumente vorbrachte,
die DAFÜR sprachen, wurde es doch genehmigt.
In diesem Sinne alles Gute und viele GRüsse aus
Erfurt,
Claudia

Re: Seminarbesuch

hackenberger, Monday, 19.07.2004, 08:03 (vor 7214 Tagen) @ Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM

Hallo Claudia,

hier ist der Unterschied zu sehen, Du hast mit dem AG
die Argumente ausgetauscht.

Hier stimmt mal wieder das Sprichwort: "Reden bringt
Segen". Auch ich konnte immer wieder feststellen, dass
man mit den richtigen Argumenten meistens ans Ziel
gelangt.

Daher auch bei sonstigen Angelegenheiten, nicht immer
gleich mit dem Gesetz winken, sondern versuchen zu
überzeugen. Denn wir müssen bei den Nichtbehinderten
ein umdenken, ein verstehen unserer Anliegen
erreichen. Auch ein Hinweis darauf, dass unser
Gegenüber schon morgen selbst Betroffener sein könnte,
es sich hier also möglicher Weise um
eine "Investition" in die eigene Zukunft handelt
hilft oftmals auch.

Bernhard

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