Stimmrecht im Betriebsrat (Allgemeines)

Friedhelm Fischer @, Wednesday, 10.04.2002, 16:47 (vor 8051 Tagen)

Ich habe eine Frage, die ich bisher noch nicht
abschließend klären konnte:

Der Betriebsrat beschließt in seiner Geschäftsordnung,
daß die Schwerbehindertenvertretung bei Anliegen, die
auch Schwerbehinderte betreffen (z,B.
Arbeitszeitvereinbarungen, Pausen usw.), volles
Stimmrecht bei Abstimmung im Betriebsrat erhält.

Wenn die SBV von diesem Stimmrecht im Betriebsrat
Gebrauch macht - ist das rechtlich zulässig bzw. sind
die so zustande gekommenen Betriebsratsbeschlüsse
evtl. anfechtbar>

Re: Stimmrecht im Betriebsrat

Jürgen Schmitt @, Thursday, 11.04.2002, 13:33 (vor 8050 Tagen) @ Friedhelm Fischer

Vorsicht!!
Welches sind eventuell die Gründe, die der Betriebsrat
damit verfolgt.
Sagt der Betriebsrat dann, wenn diese Regelung je
rechtlich möglich wäre, du kannst von deinem Vetorecht
dann keinen Gebrauch mehr machen>>>
Das Vetorecht hast du doch in jedem Falle.
Bei Uneinigkeit kannst du doch sowieso den BR zum
Thema beraten!
Und wenn die dann nicht deiner Meinung sind, hast du
das Vetorecht. Dies bedeutet zwar nur, daß innerhalb
einer Woche versucht werden muß, sich zu einigen.
Aber bei z.B. einem Gesetzesverstoß muß der BR dir
dann beipflichten.

Wenn ich dich falsch verstanden habe, maile mich kurz
mit weiterer Erklärung an.

Grüße
Jürgen

Re: Stimmrecht im Betriebsrat

Friedhelm Fischer @, Friday, 12.04.2002, 08:42 (vor 8050 Tagen) @ Jürgen Schmitt

Hallo, vielen Dank für Deine Mail,

der Betriebsrat will eigentlich nur die SBV aufwerten.
Dass das Vetorecht weiterhin besteht, ist klar, da im
Gesetz verankert (evtl. käme es ja auch zu einer
Stimmengleichheit).

Was mir aber niemand beantworten konnte, ist, ob evtl.
eine Entscheidung, die der Betriebsrat so getroffen
hat, anschließend z.B. vom Arbeitgeber
wegen 'Formfehler bei der Abstimmung' angefochten
werden könnte, auch wenn die Mehrheit der
Betriebsratsmitglieder entschieden hat (+SBV).
Beispiel: ein Vorschlag des Arbeitgebers wird
abgelehnt mit allen Stimmen (incl. SBV).

Mfg

Friedhelm Fischer

Re: Stimmrecht im Betriebsrat

hackenberger, Sunday, 14.04.2002, 17:56 (vor 8047 Tagen) @ Jürgen Schmitt

Hallo,

diese Erweiterung der Stimmrechte durch die GO ist
nicht möglich. Der BR rikiert hier, dass alle so
getroffenen Abstimmung wegen Formfehler ungültig sind.
Die SchwbV hat im BR immer nur beratendes Stimmrecht
(diese aber zu alle TOP/Themen). Dieses könnte dann zu
einem großen Problem werden, wenn der AG einmal bei
strittigen Dingen das Arbeitsgericht anrufen würde.
Wer, wann, wie, welches Stimmrecht hat bestimmt einzig
und alleine das BetrVG.

PS: die meisten Prozesse/Klagen vor den
Arbeitsgerichten gehen wegen Formfehlern für die BR
verloren!

Re: Stimmrecht im Betriebsrat

Walter Jung @, Thursday, 18.07.2002, 20:46 (vor 7952 Tagen) @ hackenberger

Da bin ich nun etwas irre.
War der Meinung, das die SBV nur beratende Funktionen
hat und kein Stimmrecht.
Aber wenn es um Belange von Schwerbehinderte geht,
dann hat die SBV auch ein Stimmrecht. Oder >>>>
bitte um ein Info. Danke.

Walter
email: walter@jungps.de

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