Zusammenarbeit zwischen SchwbV und BR unerläßlich! (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 29.07.2004, 16:14 (vor 7209 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

viele der Fragen welche stets hier gestellt werden
läßt mich vermuten, dass die Zusammenarbeit der beiden
Mitarbeitervertretungen, Betriebsrat und
Schwerbehindertenvertretung, oftmals wohl nicht
optimal ist.

Für unsere Arbeit, die Rechte der Kollegen umzusetzen
bzw. daruaf zu achten, das der AG die beachtet, ist es
unerläßlich, dass alle Mitarbeitervertretungen im
Betrieb/Unternehmen zusammenarbeiten. Ohne ein gutes
Miteindander geht es nicht. Sofern die im
Betrieb/Unternehmen vertretenen
Mitarbeitervertretungen nicht vertrauensvoll
miteinander arbeiten, geht dieses stets zu Lasten der
Arbeitnehmer. Also zu Lasten der "Kunden" dieser
Mitarbeitervertretungen, der lachende Dritte ist in
diesen Fällen stets der Arbeitgeber.

Die SchwbV und der BR haben unterschiedliche
Rechtsgrundlagen für ihre Tätigkeit. Das ist zum einen
das BetrVG (PersVG) und das SGB IX. Beides Gesetze
ergänzen sich zum Wohle der Beschäftigten. SOmit könne
sich diese beiden Mitarbeitervertretungen auch
gegenseitig ergänzen. Wenn der/die eine nicht mehr
weiter kann, so hat der/die andere ggf. noch
Möglichkeiten.

Daher ist es auch unerlässlich, dass nach der Bildung
einer SchwbV unbedingt ein "gutes" "vertrauensvolles"
Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden und auch mit dem
gesamten BR-Gremium erfolgen muss.

Noch mal ein Tipp wegen der Integrationsvereinbarung:

Beteiligt in den Verhandlungen auch den BR. Besprecht
vorher auch mit dem BR, dass sollte der AG hier
blocken der BR darauf hinweist, dass er ggf. die
meisten Punkte der geplanten Integrationsvereinbarung
auch in Form einer erzwingbaren
(Einigungstellenfähigen) Betriebsvereinbarung umsetzen
kann. Daher würde es für den AG keinen Sinn machen
sich den Verhandlungen zu einer
Integrationsvereinbarung zu wiedersetzen bzw. hier auf
Zeit zu spielen.

Bernhard

Re: Zusammenarbeit zwischen SchwbV und BR unerläßlich!

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 29.07.2004, 16:20 (vor 7209 Tagen) @ hackenberger

....genau so ist es!!!!!

Nur gemeinsam sind wir stark!

Gruß Hans-Peter

Re: Zusammenarbeit zwischen SchwbV und BR unerläßlich!

eva, Tuesday, 22.02.2005, 19:38 (vor 7001 Tagen) @ hackenberger

Bin seit 04 nachgerückte SBV in einem KKRH mit 700 Mitarb./15 SBM 17/unter 50GdB Vorgängerin nur zur PR-vers.wenn es um SBM ging und dies war sehr selten.Ich wollte mir jetzt das recht nehmen regelmäsig zu den PR -vers.zu gehen.VPR hat mich den übrigen PR -Mitgliedern bei meiner ersten teilnahme auch vorgestellt. meine Frage:Die PR-Sietzungen fallen nicht in meine Arbeits zeit30 STD/5TgWo/geplante ÜStd sollen nicht sein,PR hat mir geraten jeh nach sitzungsdauer ca.2Std später anzufangen.Meine Kollegen schmollen und meinen es würde genügen wenn ich nur zur vers.gehe wenn es SBM betrifft.Ich selber finde die Vers.sehr innteresant,weil ich etwas über das Haus erfahre.Einbringen konnte ich mich noch nicht und komme mir nach dem 3tem mal etwas verloren vor .wer kann mir raten > soll ich dabei bleiben >mach ich es richtig>

Re: Zusammenarbeit zwischen SchwbV und BR unerläßlich!

hackenberger, Wednesday, 23.02.2005, 00:18 (vor 7001 Tagen) @ hackenberger

Hallo Eva,

du siehst ja selbst das Ergebnis, wenn man als VPSchwb seine Mandatsaufgaben nur Fallweise wahrnimmt, wie Dein Vorgänger. Man hat es dann schwer und es bedarf starker Rechtfertigungen wenn man hier etwas ändern möchte. Ich kann dich nur bestärken sofern es nicht vollkommen unmöglich ist regelmäßig an den PersR-Sitzungen teilzunehmen. Das Gesetz sagt auch ganz klar, dass Mandatsarbeit den Vorrang vor der „normalen“ Arbeit hat. Man sollte den Koll. in Gesprächen erklären, dass sie morgen selbst Betroffene „Klientel“ der SchwbV sein können und dann würden doch auch sie ganz bestimmt großen Wert darauf legen, dass die SchwbV ihren Mandatsaufgaben die notwendige Zeit und Wichtigkeit widmen würden. Ein guter PerR-Vorsitzender würde dich auch hier Argumentativ unterstützen. Leider gibt es immer noch BR/PersR welche die SchwbV als „lästiges“ Anhängsel sehen welche sie dulden müssen. Das ist Schade und wir sollten alles unternehmen um diese vom Gegenteil zu überzeugen.

Also mache weiter, nehme dein Mandat ernst und widme ihm daher auch all die hier notwendige und angebrachte Zeit.

Bernhard

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