Wahlverfahren (Wahlen)

Hans-Peter Mülen @, Thursday, 20.06.2002, 11:56 (vor 7980 Tagen)

Bei bis zu wievielen schwbh.MA kann die
Schwbh.vertretung im vereinfachten Wahlverfahren
gewählt werden>

Re: Wahlverfahren

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 22.06.2002, 15:10 (vor 7978 Tagen) @ Hans-Peter Mülen

Hallo Kollege Mühlen,
das vereinfachte Wahlverfahren kommt dann zur
Anwendung wenn:
am Wahltag unter 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind
oder wenn der Betrieb bei weniger als 50
Wahlberechtigten aus räumlich weit
auseinanderleigenden Teilen besteht.
Weitere Infos bei den ver.di-Bezirken erfragen. Die
führen auch Seminare für Wahlvorstandsmitglieder durch.

Gruß Hans-Peter

Re: Wahlverfahren

Schmidt, Werner @, Sunday, 06.10.2002, 11:32 (vor 7872 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Kollege Semmler,

wenn die Wahl spätestens acht Wochen vorher durch
Briefwahl eingeleitet werden muss, da zu diesem
Zeitpunkt über 50 Sb in der Dienststelle waren,
und durch den Arbeitgeber keine Unterrichtung
stattfindet, dass Sb vor dem Wahltermin z.B. in den
Vorruhestand gehen, kann das Wahlverfahren doch nicht
verändert werden weil zum Wahltag dann unter 50 Sb
vorhanden sind. Von der Arbeitgeberseite erfolgt
keine Information über die Zu- oder Absage der 58'
Regelung oder einer Abfindung. Von einer Abfindung,
bekommen wir in den ersten Monaten danach, absolut
nichts mit. In der heutigen betrieblichen Wahl- und
EDV-Liste werden die Kolleginnen und Kollegen noch
bis sechs Wochen vor der Wahl geführt. Da sind die
ersten Rückantworten schon wieder da.

Möchte auch zur Seite für die SV bemerken, dass ich
so etwas vermisst habe. Nur durch Zufall kam ich
darauf. Von den Seiten ver.di's her hatte ich nichts
gefunden.

Gruß Werner

Re: Wahlverfahren

Sabine Daubitzer @, Sunday, 06.10.2002, 18:35 (vor 7872 Tagen) @ Schmidt, Werner

Hallo Kollege Schmidt,
obwohl die Nachfrage an den Koll. Semmler gerichtet
war, wage ich es jetzt mich einzumischen.
Das Wahlverfahren ist natürlich an der TATSÄCHLICH
vorhandenen Zahl der Schwb zu richten und zwar zum
Zeitpunkt der Wahl. Ich denke, falls es wirklich zu
einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte,
liese sich das auch schwer erklären, dass weder
Arbeitgeber noch Schwerbehindertenvertretung 8 Wochen
vorher nicht wissen, wieviel Schwb zum Wahltermin
tatsächlich beschäftigt sind. Zumindest der
Arbeitgeber sollte darüber doch Bescheid wissen, wie
groß die Fluktuation zwischen Beginn der Briefwahl und
Wahlende wirklich ist. Es haut ja normalerweise auch
keiner mit einer Abfindung oder irgendeiner
Ruhestandsregelung von heute auf morgen einfach ab.
Mittendrin das Wahlverfahren zu ändern ist natürlich
auch nicht das Gelbe vom Ei. (Da würde ich bei ver.di
nachfragen, ob das dann verpflichtend ist). Aber: Wo
kein Richter - da kein Henker. Ich würde mir vor der
nächsten Wahl allerdings vom Arbeitgeber die Zahl der
Schwb zum Wahlzeitpunkt bestätigen lassen, da seid Ihr
wenigstens auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Sabine

Re: Wahlverfahren

Werner Schmidt @, Tuesday, 29.10.2002, 16:19 (vor 7849 Tagen) @ Schmidt, Werner

Hallo Kollegin Daubitzer

du schreibst das es nicht sein kann,
"... dass weder Arbeitgeber noch
Schwerbehindertenvertretung 8 Wochen vorher nicht
wissen, wieviel Schwb zum Wahltermin tatsächlich
beschäftigt sind. Zumindest der Arbeitgeber sollte
darüber doch Bescheid wissen, wie groß die Fluktuation
zwischen Beginn der Briefwahl und Wahlende wirklich
ist. Es haut ja normalerweise auch keiner mit einer
Abfindung oder irgendeiner Ruhestandsregelung von
heute auf morgen einfach ab".

Dem muss ich leider wiedersprechen. Da der Druck in
unserem Betrieb immer größer wird in punkto
Stellenabbau, werden tatsächlich Abfindungsregelungen
innerhalb kürzester Zeit vereinbart, z.B. drei Wochen
zum Monatsende. Auch ist die Vorruhestandsregelung ein
Problem, denn die Kolleginnen und Kollegen aus dem
Ostteil der Stadt, somit siehst du das ich von Berlin
schreibe, gehen selten in diesen, weil zu wenig Rente
anschließend da ist. Durch persönliche Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber und der Annäherung bei den
geldlichen Vorstellungen, gehen dann doch manche sehr
schnell in den Vorruhestand. Hier spielt allerdings
auch der Verdienst eine Rolle. Die "Wessis" gehen
durchweg alle. Bei fast 14.000 Beschäftigten dauert
die Bekanntgabe etwas länger und wer früher
einmal "Ossi" oder "Wessi" war, ist aufgrund ständiger
Versetzungen und Umsetzungen, wenn mann nicht in die
Papiere sieht, kaum noch auszumachen. Auch
Versetzungen sind in diesem Betrieb an der
Tagesordnung und bei 17 Dienststellen wird tagtäglich
von einer in die andere versetzt weil dauernd wegen
Abfindung, Vorruhestand und Teilzeit Löscher gestopft
werden müssen.

Du siehst so einfach ist das ganze nicht.

Gruß Werner

Re: Wahlverfahren

Sabine Daubitzer @, Tuesday, 29.10.2002, 16:21 (vor 7849 Tagen) @ Schmidt, Werner

Hallo Werner,
leider ging Dein letzter Kommentar wohl verloren.
Wenigstens habe ich ihn zusätzlich per Mail erhalten,
so dass ich ihn auf diese Weise (unten stehend) für
das Forum wiederbringen kann.

Ja, zu Deinen Worten fällt mir nicht mehr viel ein,
vor allen Dingen, weil ich wirklich nicht weiß, wie in
diesem Fall die rechtliche Lage aussieht. Der
Ursprungskommentar handelte ja vom Wahlverfahren (über
oder unter 50 beschäftigte Schwerbehinderte). Wenn
diese nun nicht ermittelt werden können, dann würde
ich die Sachlage (wie im ersten Kommentar erwähnt)
über ver.di abklären.

Ich wünsche Euch weiterhin sehr viel Erfolg - und auch
ein glückliches Händchen bei Eurer Arbeit (scheint
auch notwenig zu sein, bei dem Drunter und Drüber mit
Stellenabbau usw.)
Bis zum nächsten Mal im Forum - oder wo auch immer
Sabine

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