Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich? (Wahlen)

Tessendorf, Ursula, Thursday, 20.06.2002, 14:17 (vor 7952 Tagen)

Hallo Ihr Mitstreiter,
kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage
ist. Wenn das Amt des
Schwerbehindertenvertreters zur Verfügung
gestellt wird. Kann der gleiche sich wieder um
das Amt neu Bewerben.

Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 22.06.2002, 15:14 (vor 7950 Tagen) @ Tessendorf, Ursula

Hallo Kollegin Tessendorf,
das Gesetz und die einschlägigen Kommentare sagen
meines Wissens dazu nichts aus.
Mach Dich aber trotzdem in der ver.di-Geschäftsstelle
schlau - da sitzen die Fachleute, die auch den
Wahlvorstand weiterbilden und somit zu manchen
kniffligen Fragen eine Antwort wissen.

Gruß Hans-Peter

Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich?

Sabine Daubitzer @, Sunday, 23.06.2002, 15:49 (vor 7949 Tagen) @ Tessendorf, Ursula

Hallo Kollegin,
meines Erachtens gibt es keine rechtlichen Gründe, die
hier entgegen sprechen könnten. Die Betonung liegt
allerdings auf "rechtliche" Gründe.
Der Eindruck, den der- oder diejenige hinterlässt,
wird bei dem "Hin und Her"-Spielchen nicht der Beste
sein und ist deshalb überlegenswert. Bin mir zwar
sicher, dass das rechtlich nicht anfechtbar ist, aber
zur Sicherheit H-P´s Rat befolgen: Einfach bei ver.di
nachfragen. Gruß aus München

Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich?

hackenberger, Friday, 28.06.2002, 13:47 (vor 7944 Tagen) @ Tessendorf, Ursula

Hallo,

der Rücktritt um Neuwahlen zu erreichen/ermöglichen,
kann ja auch taktische Gründe haben. So z.B.: Es
stehen betriebliche Veränderungen an und ich möchte
vor den Veränderungen eine Schwb-Vertretung wählen.
Gründe könnten sein, dass nach den betrieblichen
Veränderungen andere Wahlbedingungen bestehen könnten
(ggf. auch andere Kandidaten). Dann kann ein Rücktritt
und vorgezogene Wahlen helfen. Denn merke: Die SchwbV
wird für eine Wahlperiode also (4) Jahre gewählt. Ist
die bestehende SchwbV am nächsten Regelwahltermin
nicht länger als ein (1) Jahr im Amt, so wird nicht
neu gewählt und sie ist automatisch für diese
Wahlperiode weiter im Amt. Damit könnte diese
Wahlperiode dann z.B. 4 Jahre und 360 Tage sein!

:-))

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