§ 82 Satz 2 SGB IX (Allgemeines)
Hallo,
gibt es bereits Erkenntnisse, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB-IX für den Arbeitgeber nach sich zieht, der einen schwerbehinderten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat, obwohl dieser nicht offensichtlich ungeeignet ist, insbesondere sämtlich in der Ausschreibung angegebenen Anforderungen erfüllt>