teilweise erwerbsminderung

christian @, Thursday, 17.10.2002, 22:19 (vor 7859 Tagen)

hallo,ich bin gruppenpädagoge in einem bbw und wir
arbeiten kernarbeitszeit von 16:30 -22:30 uhr und
wochentags von 12:00 uhr bis 22:30 uhr.das ganze
beruht auf einem monatsstundensoll (wöchentlich
38,5,28,88....stunden),da ich nun teilerwerbsrente
beantragen muß(aus gesundheitlichen gründen),dann
errrechnet an der hinzuverdienstgrenze noch ca 25
std.arbeiten darf,ergibt sich nun meine frage:wenn ich
teilerwerbsrente erhalte kann ich auch dann noch die
betriebsüblichen zeiten arbeitenpro woche 1x9
std,2x8std....),oder dürfen es wirklich nur 3-max
6stunden täglich sein>>>>
wäre ganz toll wenn mir jemand weiterhelfen kann.
antworten bitte an :fam.id@t-online.de

vielen dank

Re: teilweise erwerbsminderung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 11.11.2002, 07:46 (vor 7835 Tagen) @ christian

Lieber Christian,
die Frage ist sehr speziell und lässt sich m.E. aus
der Ferne ohne Kenntnisse euerer spezifischen
betrieblichen Situation nicht beantworten.
Tipp:
Sprich mit euerer Mitarbeitervertretung (falls
vorhanden). Wenn keine existiert, dann nimm (falls du
ver.di-Mitglied bist) mit dem zuständigen verdi-Bezirk
(siehe unter www.verdi.de - vor Ort) Kontakt auf.

PS: Dein Ansinnen unter deinen Beiträgen, dir die
Antwort an deine persönliche Mailadresse zu senden,
finde ich nicht gut, denn wenn du die Frage öffentlich
stellst, dann soll auch die Antwort öffentlich sein -
so haben u.U. auch andere mit der gleichen
Problemstellung was davon.
Liebe Grüße
Hans-Peter

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